4121/J XXV. GP

Eingelangt am 11.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend einem polizeilichen Register für Fahrräder

 

Österreichweit wurden im Jahr 2013 26.652 Raddiebstähle registriert; die Aufklärungsquote liegt bei gerade einmal fünf Prozent. Fahrraddiebstahl gehört damit zu jenen Delikten, bei denen kaum mit einer Wiedererlangung des gestohlenen Besitzes zu rechnen ist.

 

Doch nicht einmal wenn das Fahrrad wieder auftauchen sollte, steht fest, dass der rechtmäßige Eigentümer sein Rad zurückbekommt. Das liege unter anderem daran, dass "viele ihr Rad nicht beschreiben können, wenn sie den Diebstahl anzeigen. Sie erinnern sich weder an die Farbe noch an die Marke“, so Mario Hejl, Sprecher des Bundeskriminalamtes in Wien, in einem Artikel der Zeitschrift Profil. In Salzburg versucht man dem inzwischen entgegenzuwirken, indem Fahrradeigentümer gegen eine geringe Gebühr ihr Rad markieren lassen können; die Aufklärungsquote ist durch diese Aktion auf immerhin 10% angestiegen.

 

Der ÖAMTC schlägt in eine ähnliche Kerbe, als er es seinen Mitgliedern ermöglicht, ihr Fahrrad um 7 Euro zu registrieren lassen. Im Fall eines Diebstahls kann das Rad nach Polizeimeldung dann mithilfe der Datenbank wieder dem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Warum führt die Polizei kein eigenes Fahrradregister, das die Wiedererlangung des Fahrrads nach einem Diebstahl erleichtern würde?

2.    Welche Kosten würden durch die Implementierung eines solchen Registers anfallen?

3.    Gibt es Aufzeichnungen, wie oft die Polizei im vergangenen Jahr beim ÖAMTC um einen Abgleich mit der Datenbank angefragt hat?

4.    Wenn ja, konnte dadurch eine Steigerung der Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstahldelikten verzeichnet werden?