4147/J XXV. GP

Eingelangt am 12.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Georg Willi; Wolfgang Pirklhuber; Gabi Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzungsstand Klimaschutzmaßnahmen

BEGRÜNDUNG

 

Die Republik Österreich ist im Rahmen der EU-2020-Ziele zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes von 16% gegenüber dem Stand von 2005 verpflichtet. Zur Erreichung dieses Ziels wurden im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes gemeinsame Maßnahmen von Bund und Ländern für die Jahre 2013 und 2014 verabschiedet. Aktuell werden die Maßnahmen für die Jahre ab 2015 erarbeitet.

Laut Prognose des Umweltbundesamtes verfehlt Österreich sein 2020-Ziel, sofern es nicht neue, zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen ergreift. (APA. 9.9.2014)

Eine vorläufige Evaluierung des Maßnahmenprogramm 2013/2014 (Bericht an die Landesumweltreferentenkonferenz am 6. Juni 2014) zeigt erhebliche Umsetzungsdefizite schon am bestehenden Programm.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Zum Umsetzungsstand des Gesamtpakets

1.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets für die Jahre 2013 bis 2014 wurden bislang komplett umgesetzt? Bitte um Darstellung: X Maßnahmen von X (Gesamt).

2.    Welche CO2-Einsparung haben diese bereits komplett umgesetzten Maßnahmen in Summe bewirkt?

3.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets wurden teilweise umgesetzt? Bitte um Darstellung wie oben.

4.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets wurden „begonnen“ oder „eingeleitet“?

5.    Wodurch unterscheidet sich der Umsetzungsstand „Umsetzung eingeleitet“ (Kategorie 1) von „Umsetzung begonnen“ (Kategorie 2)? Bitte um Angabe eines Beispiels.

6.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets sind infolge einer entsprechenden EU-Verordnung, Richtlinie oder anderer EU-Vorgabe, von der Republik Österreich verpflichtend umzusetzen? Wieviele Maßnahmen müssen also auch ohne KSG und ohne Klimamaßnahmenpaket 2013 bis 2014 umgesetzt werden?

Fluorierte Gase:

7.    Zu F.1 „Intensivierung der Vollziehung, insbesondere in Bezug auf die Bereiche Unternehmenszertifizierung und Meldepflichten, sowie Aufzeichnungspflichten“ – (Maßnahme umgesetzt): Durch welche konkreten Aktivitäten wurde eine „Intensivierung der Vollziehung“ erreicht?

8.    Zu F.3 „Bereitstellung von Ressourcen (z.B. Evaluierung durch Studie) zur Verbesserung der Datenlage mit dem Ziel einer Optimierung der Treibhausgasinventur“: Warum wurde diese Maßnahme auf das Jahr 2015 verschoben?

Landwirtschaft

9.    Zu L.1: „Ecodriving: Treibstoffeinsparungen von 10 % je ha durch Spritspar-Ausbildung zum Traktorführerschein und wiederkehrende Kurse zum treibstoffsparenden Traktorbetrieb für 5 % der Haupterwerbsbetriebe“.
a) Wie überprüft das BMLFUW die Zielerreichung dieser Maßnahme?

b) Wieviel Kurse zum Treibstoffsparenden Traktorbetrieb wurden 2013 und 2014 jeweils durchgeführt?
c) Wie viele der Haupterwerbsbetriebe haben an den Kursen teilgenommen?

10. Zu L2:  „Ersatz des Dieselölverbrauchs in der Landwirtschaft durch Pflanzenöl Treibstoff im Ausmaß von 3% (reine Verwendung) durch Umrüstung von Traktoren und Stationärmotoren, sowie Elektrifizierung von Bewässerungsanlagen“:

a)    Wie überprüft das BMLFUW die Zielerreichung dieser Maßnahme?

b)    In welcher Höhe und aus welchen Budgetposten des BMLFUW wurde die Umrüstung von Traktoren und Stationärmotoren, sowie Elektrifizierung von Bewässerungsanlagen gefördert (Bitte um Auflistung nach Förderungsbereich sowie Anzahl der Förderungsobjekte und Höhe der Förderung)?

c)    Wie viele Traktoren laufen derzeit auf 100 % Pflanzenöl-Basis?

d)    Wie viele Traktoren sollen in den kommenden fünf Jahren umgerüstet werden (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)?

e)    Wie viele Stationärmotoren sollen in den kommenden fünf Jahren umgerüstet werden (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)?

Gebäude:

11. Zu G.3 „Aufnahme von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nach Art. 15a B.-VG über Maßnahmen im Gebäudebereich“:

a)    Ab wann soll mit der laut Umsetzungsbericht „aufgeschobenen“ Neuverhandlung der 15a-Vereinbarung begonnen werden?

b)    Welche konkreten Neuerungen werden Sie den Bundesländern vorschlagen?

c)    Werden Sie sich in diesem Zusammenhang für eine Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsgelder einsetzen?

12. Zu G.4.1 „Weiterentwicklung der Mindestanforderungen für die Förderung größerer energetischer Wohnhausrenovierungen, grundsätzlich orientiert an den Kennzahlen im Energieausweis“ – (Umsetzungstand: Umsetzung eingeleitet). Welche konkreten Aktivitäten wurden zur „Einleitung der Umsetzung“ gesetzt?

13. Zu G.4.3 „Forcierung der thermischen Sanierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel“: Angaben zum Umsetzungsstand fehlen. Welche konkreten Aktivitäten wurden hierzu unternommen. Wenn keine, warum wurden keine Aktivitäten gesetzt?

14. Zu G.4.4 „Förderanreize für Nachverdichtungen in Siedlungszentren“: Angaben zum Umsetzungsstand fehlen. Welche konkreten Aktivitäten wurden hierzu unternommen. Wenn keine, warum wurden keine Aktivitäten gesetzt?

15. Zu G.7 „Änderung des Wohnrechts zur Erleichterung thermischer Sanierungen“: Laut Umsetzungsbericht wurden noch nicht mit der Umsetzung begonnen.

a)    Welche konkreten Aktivitäten wurden von Ihnen bis dato gesetzt, um eine Umsetzung dieser Maßnahme zu bewirken?

b)     Wann wird ein konkreter Umsetzungsvorschlag der Bundesregierung betreffend Änderung des Wohnrechts zur Erleichterung thermischer Sanierungen dem Nationalrat vorgelegt?

16. Zu G.8 „Unterstützung der gebäuderelevanten Arbeiten im Rahmen des Österreichischen Normungsinstituts…“.

a)    Welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten wurden von Seiten der Bundesregierung in diesem Zusammenhang gesetzt?

b)    Welche klimarelevanten Effekte konnten durch diese Maßnahmen erzielt werden bzw. welche klimarelevanten Effekte werden in Zukunft von den gesetzten Maßnahmen ausgehen?


Energie und Industrie:

17. Welche Menge CO2-Äquivalent konnte mit den bis jetzt umgesetzten Maßnahmen im Sektor „Energie und Industrie“ erreicht werden?

18. Zu E.6 „Energieeffizienzmaßnahmen verpflichteter Unternehmen zur Erreichung anrechenbarer Energieeffizienzsteigerungen in Höhe von Jährlich 1,5%“ : Keine Angaben zum Umsetzungsstand. Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen nicht zur Effizienzsteigerung, sondern nur mehr Energielieferanten zu einem Beitrag von 0,6%. Auf welche Weise wurde und wird die Differenz von 0,9% Effizienzsteigerung zu den geplanten 1,5% kompensiert?

Verkehr:

19. Zu V.1 „klima:aktiv mobil“: Welche Verstärkung des Mitteleinsatzes pro Jahr, der CO2-Reduktion je eingesetzter Geldeinheit oder sonstiger Kennziffern kam 2013/14 konkret im Sinne der vereinbarten bzw. angekündigten „verstärkten“ Fortführung im Vergleich zu den Jahren bis 2012 zum Tragen?

20. Zu V.2 „Mobilitätsmanagement“: Welche konkrete CO2-Reduktion wurde mit den 2013 und 2014 gesetzten Maßnahmen pro Jahr erreicht?

21. Zu V.3 Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen zur Förderung von Fahrgemeinschaften aus 2013/14 sind Ihnen bekannt?

22. Zu V.4 Welche konkreten Maßnahmen wurden 2013/14 zur Erreichung des 95g Ziels bis 2020 gesetzt? Wie wird durch diese 2013/14 gesetzten Maßnahmen und laut Fortschrittsbericht damit abgeschlossenen Maßnahmen konkret sichergestellt, dass das 95g Ziel bis 2020 erreicht und eingehalten wird? Wie erklären Sie, dass im Rahmen der „fiskalischen Anreize“ auch offen kontraproduktive Schritte gesetzt wurden, die nicht „alternative und effiziente Fahrzeuge“ forciert, sondern zB benzinfressende PKW US-amerikanischer Herkunft verbilligt haben, wie im Rahmen der 2014 in Kraft getretenen NoVA-Änderung erfolgt? Was haben Sie konkret unternommen, um diese für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes kontraproduktiven Maßnahmen zu unterbinden?

23. Zu V.5 „Umsetzungsplan für Elektromobilität in und aus Österreich“: Welche Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der einzelnen angeführten Schwerpunkte haben Sie bzw Ihr Ressort 2013/14 konkret a) begonnen, b) abgeschlossen?

24. Zu V.6 „nachhaltige Kraftstoffsubstitution“: Welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich a) Erhebung der Wirksamkeit von sog. „Biokraftstoffen“, b) Kosten einer stärkeren Einbindung von sog. „Biokraftstoffen“ im Öffentlicher Verkehr, c) Kosten einer stärkeren Einbindung von sog. „Biokraftstoffen“ in der Verwaltung liegen vor, die Ende 2012 noch nicht vorgelegen sind?


25. Zu V.7: Welche a) Erhöhung der Effizienz durch Telematik und b) Verlagerung auf energieeffiziente Fahrzeuge durch Telematik wurde 2013/14 im Vergleich zu davor konkret erzielt? Bitte um zahlenmäßige Angabe.

26. Zu V.8: Welche konkreten Umsetzungsaktivitäten zur Maßnahme V.8 des Maßnahmenpakets zum Klimaschutzgesetz sind Ihnen bekannt, und welche konkrete CO2-Reduktion wurde damit 2013/14 im Vergleich zu davor konkret erzielt?

27. Zu V.9 „Gesamtverkehrsplan“: Welche konkreten „klimagerechten Verkehrskonzepte im Rahmen des neuen Gesamtverkehrsplans“ wurden seit (lt. Bericht vom Mai 2014) Umsetzungsbeginn 2013 erstellt, und was war Ihr Beitrag dazu?

28. Zu V.10 „Erstellung klimagerechter Verkehrskonzepte“: Welche „Regeln zur Bewertung von Verkehrskonzepten auf deren CO2-Auswirkungen“ wurden 2013/14 – lt Bericht vom Mai 2014 in Mitzuständigkeit des Bundes – konkret „festgeschrieben“?

29. Zu V.11 „Klimagerechte Raumplanung“: Welche Möglichkeiten sehen Sie hier, seitens des Bundes die „eingeleitete Umsetzung“ der entsprechenden Maßnahmen zu forcieren und zu unterstützen?

30. Zu V.12 „Förderrichtlinien“: Welche konkrete CO2-Minderung hat die „Anpassung und Orientierung des verkehrsrelevanten Förderwesens von Bund und Ländern (unter Einbindung von Gemeinden) an den Erfordernissen des Klimaschutzes“ 2013/14 erbracht?

31. Zu V.13 „Jobticket“: Ist das Jobticket in Ihrem Haus und seinen nachgeordneten Dienststellen umgesetzt. Falls es nicht oder nicht in allen erwähnten Stellen umgesetzt ist – warum nicht? Falls die Nichtumsetzung in der konkreten Ausgestaltung des Jobtickets begründet ist – welche Initiativen haben Sie gesetzt, um eine praktikablere Ausgestaltung zu erreichen?

32. Zu V.14 „Schieneninfrastruktur“: Der Bericht vom Mai 2014 zum Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms verweist auf den ÖBB-Rahmenplan, der jedoch einen Großteil der Investitionen in wenige Großprojekte lenkt, die bestenfalls lange nach 2020 verkehrswirksam werden und daher nichts zur CO2-Reduktion bis 2020 beitragen – im Gegenteil binden diese Projekte im großen Stil Investitionsmittel, die für rascher CO2-mindernd wirksame Projekte kleinerer und mittlerer Größenordnung nötig wären, die deshalb nicht oder weit später als verkehrlich (und klimapolitisch) sinnvoll realisiert werden, vom Marchegger Ast, in dessen Korridor dafür die Schnellstraße S8 realisiert werden soll, bis zum viergleisigen Ausbau der Südbahn bis Mödling zwecks dringend nötiger S-Bahn-Intervallverdichtung. Welche Initiativen haben Sie zur Änderung der Investitionsschwerpunkte im ÖBB-Rahmenplan in Richtung bis 2020 CO2-mindernd wirksamer Projekte konkret gesetzt? Falls Sie keine Initiativen gesetzt haben, warum nicht?

33. Zu V.15 „Ausbau und Sicherung der Nahverkehrsfinanzierung (ÖPNRV-G)“: Welche Schritte wurden konkret a) zur „Fortschreibung der ÖV-Optimierung“, b) zur „Verbesserung des (ÖV-)Angebotes“, c) im Sinne von „Planungen und Bewertung zu einer klimafreundlichen Tarifreform“ gesetzt bzw. sind Ihnen bekannt? Welcher „Ausbau der Nahverkehrsfinanzierung“ ist 2013/14 konkret erfolgt?

34. Zu V.16: Welche „maximale Verbesserungen im Intermodalen öffentlichen Personenverkehr“ wurden 2013/14 konkret ganz oder teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit konkret erreicht? Welche, „Attraktivierung der Haltestellen und Verknüpfungspunkte“ samt „Festlegen regionaler Prioritätenreihungen in Hinblick auch auf CO2-Reduktion“ wurde 2013/14 konkret ganz oder teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit konkret erreicht? Welches „verkehrsträgerübergreifendes Reiseinformationssystem“ wurde 2013/14 konkret ganz oder teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit konkret erreicht?

35. Zu V.17: Ist mit der Aussage „Umsetzung begonnen“ zur Maßnahme „Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Verkehrsverbünden beim Aufbau eines bundesweiten Taktfahrplans“ gemeint, dass a) die Zusammenarbeit begonnen hat oder b) der Aufbau begonnen hat oder c) die CO2-Minderung durch diese Maßnahme begonnen hat? Welche CO2-Minderung wurde im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme 2013/14 konkret erreicht?

36. Zu V.18 „Nahverkehrsdienstleistungsverträge“:  Welche konkreten Konzepte (wohl CO2-mindernden Inhalts) in Kooperation von Bund und Ländern betreffend Nahverkehrsdienstleistungsverträge wurden konkret 2013/14 a) begonnen und b) teilweise umgesetzt und welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?

37. Zu V.19 „flexible Betriebsformen im ÖV“: Welche Maßnahmen zur „Förderung flexibler Betriebsformen im ÖV“ wurden 2013/14 konkret gesetzt? Welcher Abbau rechtlicher Hemmnisse für die Umsetzung „kleinräumiger ÖV-Systeme“ ist 2013/14 konkret erfolgt? Welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?

38. Zu V.20: Welche Maßnahmen wurden konkret 2013/14 begonnen, um zu einer „Roadmap“ zur Abstimmung der Betriebs-, Öffnungs- und Schulzeiten mit dem ÖV zu gelangen?

39. Zu V.21: Was war im Hinblick auf Verbesserungen im Güterverkehr Ihr konkreter Beitrag 2013/14 zu a) Umsetzung NAP-Donauschifffahrt, b) Förderung/Stärkung von Logistik im Güterverkehr, c) Verkehrsmanagement Güterverkehr, d) Forcierung von Güterverteilzentren? Welche CO2-Minderung wurde 2013/14 im Hinblick auf Verbesserungen im Güterverkehr durch a) Umsetzung NAP-Donauschifffahrt, b) Förderung/Stärkung von Logistik im Güterverkehr, c) Verkehrsmanagement Güterverkehr, d) Forcierung von Güterverteilzentren konkret erreicht?

40. Zu V.22: Wie erklären Sie, dass sich mit „Förderung von Anschlussbahnen“ die unveränderte Fortsetzung einer seit vielen Jahren umgesetzten Maßnahme in einem Bericht über die Umsetzung eines Maßnahmenprogramms, das zur massiven CO2-Minderung führen soll, findet? Welche konkrete zusätzliche CO2-Minderung im Vergleich zu 2012 wurd 2013/14 durch Förderung von Anschlussbahnen erreicht? Ist Ihnen bekannt, dass durch die Einstellung von Regionalbahnen bzw. deren mangelnde Erhaltung in einzelnen Bundesländern Österreichs – insbesondere im ÖVP-regierten Niederösterreich – Anschlussbahnnutzer ihren Schienenanschluss verloren haben und von der Schiene auf die Straße umsteigen mussten, was das Gegenteil einer CO2-Minderung brachte? Was haben Sie 2013/14 gegen diese kontraproduktive Entwicklung konkret unternommen?

41. Zu V.23 „nachhaltiges Beschaffungswesen im Verkehr“: Welche konkreten Maßnahmen bei Fuhrpark und Dienstreisemanagement wurden begonnen bzw teilweise umgesetzt, und welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?

42. Zu V.24 „Mobilitäts- und Verkehrserziehung“: Welche konkreten bewusstseinsbildenden Maßnahmen mit CO2-reduzierender Wirkung in der Verkehrserziehung und Führerscheinausbildung hat diese Bundesregierung 2013/14 konkret gesetzt bzw. „begonnen“ und welche CO2-Minderung wurde damit 2013/14 konkret erreicht?