4148/J XXV. GP

Eingelangt am 12.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld

BEGRÜNDUNG

 

Zwischen den monatlich veröffentlichten Statistiken auf der Homepage des BMFJ und den vom Ministerium durchgeführten Sonderauswertungen besteht ein deutlicher Unterschied bei der Höhe des Väteranteils. In den Monatsstatistiken erreicht der Väteranteil meist nicht einmal die Hälfte, der in den Sonderauswertungen präsentierten Zahlen. So lag der Väteranteil im Monat Jänner 2015 gesamt bei 4,37%. In der Variante 12+2 lag der Väteranteil bei 10,1%. In der Sonderauswertung (Stand 11.2.2014) lag der Gesamt-Väteranteil bei 17,03%, in dieser KBG-Variante 12+2 bereits bei  29,69%. Diese Diskrepanz ist zurückzuführen auf die geringe Dauer der Inanspruchnahme des Kindesbetreuungsgeldes durch Väter, die in der Monatsstatistik nicht erfasst wird.

 

Wie die Evaluierung[1] der zuletzt eingeführten Kinderbetreuungsgeld-Varianten 12+2 (pauschal)und 12+2 (einkommensabhängig) deutlich zeigte, folgen Männer jenem Muster, das durch die Benennung der Kinderbetreuungsgeld-Variante „12+2“ in der Öffentlichkeit etabliert ist. Im ersten Lebensjahr bezieht primär die Mutter das Kinderbetreuungsgeld und übernimmt die Betreuung des Kindes. Der Vater beteiligt sich erst im Anschluss, wen das Kind 12 Monate alt ist und überwiegend (67,5%) nur für 2 Monate.

Eine seriöse Analyse der Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld bräuchte daher eine Sonderauswertung, die abgeschlossene Fälle heranzieht und die Dauer der jeweils von Vätern in Anspruch genommenen Monate ausweist.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie hat sich die Inanspruchnahme der unterschiedlichen Kinderbetreuungsgeld-Varianten in den letzten  Jahren entwickelt? Wie viel Prozent der Paare nehmen folgende Varianten in Anspruch? Bitte um Darstellung nach Geburtsjahr des Kindes.

2012

2013

2014

2015

30+6

 

 

 

 

20+4

 

 

 

 

15+3

 

 

 

 

12+2

 

 

 

 

12+2 EA

 

 

 

 

 

 

2.    Wie hat sich der Väteranteil in Prozent in den jeweiligen Varianten in den letzten Jahren entwickelt? Bitte um Darstellung nach Geburtsjahr des Kindes sowie des Väteranteils in Prozent bei abgeschlossenen Fällen.

2009

2010

2011

2012

2013

2014

30+6

 

 

 

 

 

 

20+4

 

 

 

 

 

 

15+3

 

 

 

 

 

 

12+2

 

 

 

 

 

 

12+2 EA

 

 

 

 

 

 

 

3.    Die letzte Sonderauswertung betreffend Väterbeteiligung beim KBG wurde ihrerseits mit Stand 11.2.2014 durchgeführt. Wie viele Monate nahmen Väter im Beobachtungszeitraum durchschnittlich in Anspruch (bitte aufgelistet nach den unterschiedlichen KBG-Varianten)?

 

4.    Wie lauten die Ergebnisse einer Sonderauswertung (selbe Vorgangsweise wie 11.2.2014), wenn sie diese mit Stand Februar 2015 durchführen? Wie viele Monate nahmen Väter im Beobachtungszeitraum durchschnittlich in Anspruch (bitte aufgelistet nach den unterschiedlichen KBG-Varianten)?


5.    Wie unterscheidet sich die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2014 nach dem Geschlecht?

 

Höhe des KBG

Mann

Frau

Gesamt

1.000-1.200 €

 

 

 

1.201-1.400 €

 

 

 

1.401-1.800 €

 

 

 

1.801-2.000€

 

 

 

 



[1] Evaluierung Kinderbetreuungsgeld: Einkommensabhängige und pauschale Bezugsvariante 12+2 Monate (2012), ÖIF