4166/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Modulausbildung im Rahmen der Attraktivierung des Grundwehrdienstes 2

 

 

In Ihrer Anfragebeantwortung (3321/J) vom 13. Februar stellten Sie fest, dass die Durchführung der Modulausbildung im Rahmen der Attraktivierung des Grundwehrdienstes für Vollkontingente vorgesehen ist und die Module von den Grundwehrdienern gerne angenommen werden.

Des Weiteren würden sich die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten nicht gesondert darstellen lassen.

 

Wie aus eigener Erfahrung hervorgeht, wurde die Durchführung als gesamtes bereits vor einiger Zeit eingestellt. Separate Module wie Sprachkompetenz werden überhaupt nicht mehr angeboten und die Module Sport und Scharfschießen gelten in der regulären Ausbildung als absolviert.

 

Diese sogenannte „Attraktivierung“ verkommt somit endgültig zur Farce.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage:

 

1.            Welche Module zur Attraktivierung werden konkret noch angeboten?

2.            In welcher Art und Weise werden diese durchgeführt?

3.            Werden Bestandteile der regulären Ausbildung als Module zur Attraktivierung gewertet?

4.            Wenn ja, welcher Mehrwert ergibt sich dadurch für den Grundwehrdiener im Vergleich zur „normalen“ Ausbildung?

5.            Warum lassen sich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Wahlpflichtmodulen anfallen, nicht gesondert darstellen?

6.            Ist es von Seiten des Ministeriums geplant, die sogenannte Modulausbildung im Rahmen der Attraktivierung des Grundwehrdienstes auszusetzen, da diese de facto nicht mehr durchgeführt wird?

7.            Wenn nein, warum nicht?