4167/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Daten zur bedarfsorientierte Mindestsicherung in Tirol

 

Im Nationalrats-Ausschuss für Arbeit und Soziales am 12.02.2015, gab Minister Hundstorfer an, dass die Kosten für den Bund bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung derzeit bei rund 600 Millionen Euro liegen. Bei einer Summe in dieser Größenordnung, wäre eine entsprechende, transparente und genaue Aufschlüsselung der tatsächlich anfallenden Kosten aufgeteilt nach Bund, Länder und Gemeinden sehr wichtig. Es sollte für jeden Bürger nachvollziehbar sein, wie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung jeweils berechnet wird und welchen Anteil hier die Gemeinden oder Länder tatsächlich aufbringen müssen.

Auch die Faktoren der Ausgangsbasis, aufgrund der die Bedarfsorientierte Mindestsicherung jeweils berechnet wird – wie z.B. der Nationalität des jeweiligen Beziehers – muss  verdeutlicht werden.  

In diesem Zusammenhang richten die gefertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1.    Wie viele Menschen mit Asylhintergrund beziehen, nach der Grundversorgung, derzeit in Tirol die Bedarfsorientierte Mindestsicherung? (Bitte Aufschlüsselung auf die letzten drei Jahre und nach Bezirk)

2.    Ist dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bekannt, ob es einen Aufteilungsschlüssel der konkreten Kosten zwischen Bund, Land und Gemeinden gibt?

3.    Wie hat sich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach Einführung im Jahr 2011 hinsichtlich der Kosten entwickelt?

4.    Wie erklärt sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dass in Tirol die Bedarfsorientierte Mindestsicherung an Bezieher aus „sonstige Länder“, „Staatenlos“ und „Unbekannt“ ausbezahlt wird?