4168/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Gewalt an Schulen

 

 

Nach dem Zwischenfall vom November des Vorjahres, bei dem einem Schüler mit einem Messer ein Kreuz in den Rücken geritzt wurde, hat sich am 25.02.2015 erneut eine Körperverletzung an der Volksschule Jenbach (Tirol) zugetragen. Ein Schüler der dritten Unterrichtsstufe wird schon seit geraumer Zeit auf Grund seiner Beeinträchtigung von einem Mitschüler mit Migrationshintergrund regelrecht gemobbt, beleidigt und beschimpft, wie das Bezirksblatt berichtete. Am 25.02.2015 folgte den bisher verbalen Attacken ein tätlicher Angriff mit dem Ergebnis einer erheblichen Körperverletzung im Nierenbereich.

 

Eltern und Arzt haben umgehend bei der Polizei Anzeige erstattet, welche auch bereits in der Schule war, um den Sachverhalt zu ermitteln. Wie die Bezirksblätter-Redaktion erfahren hat, haben bereits zahlreiche Eltern aus der Gemeinde Jenbach in der Nachbargemeinde Buch um Aufnahme ihrer Kinder in der dortigen Schule angefragt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachfolgende

ANFRAGE

1.     Wie viele Anzeigen sind seit 2010 wegen tätlicher Angriffe in Volksschulen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern) eingelangt?

2.     Wie viele Anzeigen sind seit 2010 wegen tätlicher Angriffe in Hauptschulen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern) eingelangt?

3.     Wie viele Anzeigen sind seit Einführung wegen tätlicher Angriffe in neuen Mittelschulen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern) eingelangt?

4.     Wie viele Anzeigen sind seit 2010 wegen tätlicher Angriffe in Sonderschulen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern) eingelangt?

5.     Wie viele Anzeigen sind seit 2010 wegen tätlicher Angriffe in Polytechnischen Schulen (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern) eingelangt?

6.     Wie viele dieser Anzeigen betrafen tätliche Angriffe zwischen a) Schülern mit Migrationshintergrund und b) Schülern ohne Migrationshintergrund?

7.     Wie viele dieser angezeigten Straftaten konnten aufgeklärt werden?

8.     Wie viele dieser Anzeigen wurden zurückgelegt?