4170/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm und

weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vergleichen bei Wohnkrediten

 

Wie aus einem Test der Arbeiterkammer hervorgeht, können Kostenunterschiede bei Hypothekarkredit beachtlich sein. Für einen 100.000 Euro Kredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren können sich Verbraucher bis zu rund 11.000 Euro ersparen. Verglichen wurden seitens der Arbeiterkammer sieben Banken in Wien, wobei Zinsaufschläge (Margen) und sonstige Kosten (einmalige Bearbeitungsgebühr, Schätzkosten/Liegenschaftsbewertung, Kosten der Bonitätsprüfung und Vertragserrichtung, Kontoführungsgebühr) erhoben wurden. In Summe betragen nach AK Berechnungen die Nebenkosten der Bank zwischen 2 (günstig) und 5,4 Prozent (teuer) vom aufgenommenen Kreditbetrag.

 

Grundsätzlich empfahl die Arbeiterkammer den Konsumenten bei Zinsspanne, Bearbeitungs- und Schätzkosten, Höhe der Pfandrechtseintragung sowie bei Versicherungen für den Kredit mit den jeweiligen Banken zu verhandeln.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Welche konkreten Maßnahmen setzt der Konsumentenschutzminister, um den Konsumenten bzw. Kreditnehmern einen leichteren Vergleich bei Krediten im Allgemeinen bzw. bei Hypothekarkrediten zu ermöglichen?

2.     Wie beurteilt der Konsumentenschutzminister die Empfehlung der Arbeiterkammer, welche vorsieht bei Krediten zu verhandeln?