4171/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Rückkehrhilfe

 

Dem Bundesgesetz, mit dem die Grundversorgung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren und bestimmten anderen Fremden geregelt wird (Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 - GVG-B 2005) konnte entnommen werden:

 

„Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe

§ 12. (1) Fremden, deren Asylantrag zurück- oder abgewiesen wurde, sowie Asylwerbern, soweit diese Personen bedürftig und bereit sind, in ihren Heimatstaat oder – soweit sie staatenlos sind – Herkunftsstaat zurückzukehren, kann Rückkehrhilfe gewährt werden.

(2) Rückkehrhilfe umfasst jedenfalls die notwendigen Kosten der Rückreise.

(3) Der Bundesminister für Inneres kann Rückkehrberatungsstellen einrichten, die die in Abs. 1 bezeichneten Personen auf Rückkehrmöglichkeiten hinweisen und über alle damit zusammenhängenden Fragen beraten. Der Bundesminister für Inneres kann sich dazu auch einschlägiger Organisationen bedienen.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.    Wie viele Personen nutzten 2013 die Rückkehrberatung?

2.    Wie viele Personen erhielten 2013 eine Rückkehrhilfe?

3.    Wie viele davon waren weiblich?

4.    Wie viele davon waren minderjährig?

5.    Wie hoch waren die ausgegebenen Mittel für Rückkehrhilfen 2013?

6.    Wie viele Personen nutzten 2014 die Rückkehrberatung?

7.    Wie viele Personen erhielten 2014 eine Rückkehrhilfe?

8.    Wie viele davon waren weiblich?

9.    Wie viele davon waren minderjährig?

10. Wie hoch waren die ausgegebenen Mittel für Rückkehrhilfen 2014?