4176/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Verträge der Akademie der bildenden Künste Wien mit privaten Sponsoren

 

 

Zur infolge der Bologna-Reform zunehmenden Ökonomisierung der akademischen Forschung und Lehre merkt der Philosoph Univ.-Prof. Mag. Dr. Konrad Paul Liessmann in seinem äußerst lesenswerten Buch „Geisterstunde“ Folgendes an:

 

„Wo die Freiheit ab-, der Druck aber zunimmt, steigt auch die Tendenz zu risikoloser Mittelmäßigkeit, zur Orientierung an externe Kriterien wie Vermarktbarkeit und Effizienz, zur Ausrichtung an den expliziten und impliziten Vorgaben und Interessen der Drittmittelgeber […] Aber genau in dieser Mischung aus Quantifizierungswahn und politisch korrekter Moral besteht die Gefahr der Käuflichkeit von Wissenschaft heute. Das bedeutet nicht, dass die Forderung nach Forschungsfreiheit ungeregelten Wildwuchs, subjektive Willkür und thematische sowie methodische Beliebigkeit verteidigt. Natürlich entwickeln sich Fragestellungen und Methodendiskussionen aus einem Mix unterschiedlicher Faktoren, zu denen innere Motive ebenso zählen können wie äußere Anlässe, bei denen Zufälle ebenso wichtig werden können wie genau kalkulierte Strategien, Ideen von Einzelnen ebenso fruchtbar sein können wie kollektive Anstrengungen, die Normen der scientific community ebenso eine Rolle spielen können wie die Erwartungen und Anspräche der Öffentlichkeit. Das bedeutet auch nicht, dass angewandte, lösungsorientierte und aus unterschiedlichen privaten und öffentlichen Quellen gespeiste Forschung nicht sinnvoll und ertragreich sein kann; das bedeutet nicht einmal, dass Auftragsforschung immer von Übel sein muss. Entscheidend ist, ob Initiatoren, Finanziers und Interessengruppen die methodische Freiheit der von ihnen geförderten Forschung stützen und die Ergebnisse auch dann akzeptieren und zur Veröffentlichung freigeben, wenn diese nicht ihren Erwartungen und Intentionen entspricht. Es muss das garantiert sein, was man 'kognitive Autonomie' nennen könnte. Dass dies nicht immer der Fall ist, wissen wir, und dass manche Universitäten glauben, ihre Verträge mit privaten Großsponsoren geheim halten zu müssen, lässt darauf schließen, dass durch solche Initiativen Forschung auch gelenkt und eingeschränkt werden soll…“ (Liessmann, „Geisterstunde. Die Praxis der Unbildung. Eine Streitschrift“, Zsolnay, 154f.)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Welche Verträge mit privaten Sponsoren bestehen an den diversen Einheiten des Lehr- und Forschungsbetriebs (zB Dekanaten, Instituten, Zentren, Labors usw.) der Akademie der bildenden Künste Wien?

2.     Seit wann bestehen diese Verträge jeweils?

3.     Über welchen Zeitraum wurden diese Verträge jeweils abgeschlossen?

4.     Welches Sponsoringvolumen haben diese Verträge jeweils zum Inhalt?

5.     Welche Projekte wurden daraus bisher finanziert?

6.     Welche Abschlussarbeiten wurden daraus bisher finanziert?

7.     Welche Projekte sollen daraus planmäßig noch finanziert werden?

8.     Welche Abschlussarbeiten sollen daraus planmäßig noch finanziert werden?