4188/J XXV. GP

Eingelangt am 17.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Kosten des Verfahrens gegen Ing. Peter Westenthaler“

 

Dem ehemaligen Fußball-Manager und Politiker Ing. Peter Westenthaler wurde im Mai 2014 durch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption die Anklageschrift 20 St 6/13i übermittelt, in welcher Ing. Peter Westenthaler der Tatbestand des schweren Betrugs (§§ 146, 147 StGB) vorgeworfen wurde.

Der diesbezügliche Prozess gegen Ing. Westenthaler wurde und wird von den Medien nicht nur deshalb gründlich begleitet, da es sich hier um einen ehemaligen Spitzenpolitiker handelt, sondern auch vor allem darum, da hier ehemalige Regierungsmitglieder in diesem Prozess als Zeugen und Auskunftspersonen geladen wurden. Das exorbitante mediale Interesse und die daraus resultierende „gründliche Begleitung“ des Prozesses gegen Ing. Westenthaler durch die Medien kann anhand der Eingabe „Westenthaler Prozess“ bei der Suchmaschine Google mit 29.000 Ergebnissen dargelegt werden.

In der Tat wurden bei diesem Prozess viele Zeugen vernommen – wobei sogar das Urteil wegen einer Pilgerreise eines Zeugen verschoben werden musste[1]. Einer der Zeugen in diesem Prozess, Dr. Wolfgang Schüssel, stellte ob der vielen Zeugen und der daraus resultierenden Prozesskosten sogar die Frage, ob nicht „der Prozess mittlerweile mehr koste als die gesamte Förderung, um die es hier gehe“.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein Strafverfahren dann eingeleitet wird, wenn entweder der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Umstand bekannt wird, dass vermutlich eine Straftat begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet über die Fortführung oder auch die Beendigung des Strafverfahrens.

Prozesskosten sind alle Kosten, die durch die Prozessführung verursacht wurden und zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind. Umfasst sind jedoch auch vorprozessuale Kosten. Vorprozessuale Kosten sind Kosten, die durch die Prozessvorbereitung entstanden sind, wie z.B. für die Beweismaterialsicherung. Zu beachten ist, dass sich die Prozesskosten aus den Kosten des Gerichts, der Parteienvertreter und der Parteien zusammensetzen[2].                                                                                                    Auch im Ermittlungsverfahren, welches durch die Staatsanwaltschaft geführt wird, fallen Kosten an, welche der Bund zu tragen hat. In anderen Verfahren wurden die diesbezüglichen Kosten durch den Bund mit bis zu 20 Millionen Euro oder höher beziffert.                   Insgesamt ist auch in dieser Causa von Interesse, in welcher Höhe was für Kosten angefallen sind bzw. wie hoch die Kosten insgesamt waren, die der Bund in dieser Causa zu tragen hat.

In Bezug auf die Verfahrenskosten kann auf der Homepage des BMJ nachgelesen werden:  „….. Endet das Verfahren durch einen Freispruch, trägt die Kosten in der Regel der Bund.
Hinsichtlich Ihrer Kosten der Verteidigung haben Sie im Offizialverfahren - hier ist die Anklägerin die Staatsanwaltschaft - einen Anspruch auf einen Verteidigerkostenbeitrag durch den Bund.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.   In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für das Ermittlungsverfahren in der oben genannten Causa?

2.   Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für diesen Prozess? (Bitte um Aufstellung nach einzelnen Kostenposten für die Beteiligten und den Staat) 

3.   Wurde in Bezug auf oben beschriebenen Prozess eine Weisung durch den Bundesminister erteilt?

4.   Wenn ja, in welcher Form, mit welchem Inhalt und aus welchem Grund?

5.   Teilen Sie die Aussagen des ehemaligen Bundeskanzlers der Republik Österreich, Dr. Schüssel, welcher im Verfahren festhielt, dass der Prozess mittlerweile mehr koste als die gesamte Förderung (um die es im Prozess ging)?

6.   Ist generell der Trend feststellbar, dass sich die Kosten für Verfahren vor Gericht erhöhen? 



[1] http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Pilgerreise-eines-Zeugen-verhindert-Urteile-im-Westenthaler-Prozess;art58,1598560

[2] http://www.jus24.at/a/was-sind-prozesskosten