4189/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Ein Dorf im Ausnahmezustand“

 

Die ORF-Sendungen „Am Schauplatz Gericht“ vom 21.11.2014 und 22.01.2015 dokumentierten einen weiteren unglaublichen Fall von anscheinend systematischer Willkür gegen einfache Bürger durch Organe der Verwaltung, Politik, Exekutive und Justiz in der Gemeinde Randegg in Niederösterreich. Durch den Streit, welcher schon mehrere Jahre andauert, und die darüber ausgestrahlten Berichte des ORF, wurde auch die gesamte Gemeinde in Mitleidenschaft gezogen. 

 

Es begann mit einer Art „Nachbarschaftsstreit“ zwischen der Familie Wagenhofer (Mutter und Sohn), welche am eigenen Hof von Forst- und Viehwirtschaft lebte, und dem damaligen Bürgermeister der Gemeinde Randegg in Niederösterreich. Besagter Bürgermeister ließ ein kleines Häuschen, welches im Grünland stand und auch die dementsprechende Widmung aufwies, zu einem größeren Gasthof, dem „Panoramastüberl“, umbauen. Dies geschah, so konnte man den Berichten des ORF entnehmen, allerdings mit zweifelhaften Betriebs- und Baubewilligungen. Der Bürgermeister, welcher auch oberste Baubehörde der Gemeinde ist, sah auch kein Problem darin, dass er sich selber die dementsprechenden Bewilligungen ausstellte.

 

Der Bürgermeister veranlasste (ohne Zustimmung durch die Fam. Wagenhofer), dass die anliegende Straße, ein privater Güterweg im Eigentum der Familie Wagenhofer, zu einer Privatstraße mit Öffentlichkeitsrecht umgewidmet wurde. Mittlerweile darf durch die Umwidmung jedermann die Straße befahren. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die Familie Wagenhofer nicht gerade „glücklich“ darüber war, dass Gäste des Gasthofes am Straßenrand und in der Wiese parkten, welche sich allerdings immer noch im Eigentum von Fam. Wagenhofer befinden. Die hunderten dagegen eingebrachten Besitzstörungsklagen wurden allesamt von Fam. Wagenhofer gewonnen. Durch dieses gerichtliche Vorgehen erlangte allerdings die Fam. Wagenhofer die „Missgunst“ des Bürgermeisters (welcher auch immer noch der Betreiber des Gasthofes war). Offensichtlich stand die Fam. Wagenhofer dem Bürgermeister bei seinem Projekt „Panoramastüberl“ im Weg.

 

In Folge wurde immer wieder versucht, die Mutter von Herrn Wagenhofer, die eigentliche Besitzerin des Anwesens, zu besachwaltern. Dies glückte zunächst nicht, da offizielle medizinische und juristische Gutachten bestätigten, dass Frau Wagenhofer nicht zu besachwaltern sei, woraufhin die Verfahren eingestellt wurden.

 

Weiters wurde von der Gemeinde eine Feuerbeschau des Hofs der Familie Wagenhofer beschlossen, wobei es zu erwähnen gilt, dass dies die erste in der Gemeinde seit 30 Jahren war. Nachdem sich Herr Wagenhofer dagegen wehrte und niemanden ins Haus ließ, versuchte man ein Szenario zu konstruieren, das ein weiteres Eingreifen seitens der Behörden legitimieren sollte. Dies scheint auch einer Enteignung sehr nahezukommen.

 

Die Bezirksamtsärztin sah durch die Weigerung des Leopold Wagenhofer die Feuerbeschau durchführen zu lassen, eine Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Mutter von Herrn Wagenhofer und alarmierte die Polizei. Es wurde ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt und wegen besonderer Gefährlichkeit die Sondereinheit Cobra gerufen. Worauf diese Einschätzung basierte ist unerklärlich, da Herr Wagenhofer diesbezüglich noch nie auffällig gewesen war, es zu keiner Zeit zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber seiner Mutter oder Dritten gekommen war. Außerdem wurde hier wohl nicht das gelindeste Mittel durch die Behörde angewandt. Nachdem die Sondereinheit Cobra den Hof gestürmt hatte, sollten Herr Wagenhofer, als auch seine Mutter ins Krankenhaus gebracht werden, um etwaige Verletzungen abzuklären.

Auf der Homepage des Innenministeriums sind in Bezug auf die Sondereinheit Cobra folgende Hauptaufgabengebiete nachzulesen:

 

„Die Sondereinheiten-Verordnung zum Sicherheitspolizeigesetz wurde durch Beschlussfassung im Parlament im Hinblick auf den neuen Namen der Einheit abgeändert. Die darin definierten Aufgabenbereiche wurden eins zu eins übernommen.

 

Im Zuge einer umfangreichen Organisationsreform ist der operative Teil der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra in der Abteilung 3 des im Jahr 2013 neu installierten "Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten" eingegliedert. Die reformierte, dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unmittelbar unterstellte Organisationseinheit bündelt nun mehrere Spezialverwendungen und Kompetenzen und ermöglicht eine optimierte Nutzung operativer Ressourcen. Abgesehen vom „klassischen“ Antiterrorsegment, welches gemäß der Sondereinheiten-Verordnung der Cobra zur Besorgung übertragen ist, deckt die Einheit ein breites Spektrum von Einsatzlagen ab.

 

Vor allem die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Polizeidienststellen beim Einschreiten bei erhöhten oder hohen Gefährdungslagen, so z.B. bei Konflikten bei denen Waffen im Spiel sind, zählt zu den Aufgaben von „Cobra-neu“. Auch die Unterstützung der kriminalpolizeilichen Organisationseinheiten bei der Verhaftung gefährlicher Täter oder bei Zugriffshandlungen im Bereich der organisierten Kriminalität zählt zu den täglichen Aufgaben der Einheit.

 

Aber auch die traditionellen Arbeitsbereiche wie

       Geisellagen

       Amoklagen

       Erstürmung von Luftfahrzeugen

       Grenzüberschreitende Lagen

       Festnahme Schwerkrimineller

       Technischer Einsatz

       Schutz österreichischer Missionen

 

müssen von den Mitarbeiter der Cobra beherrscht werden.“

 


 

Tatsächlich landete Herr Wagenhofer für drei Wochen in einer geschlossenen Nervenheilanstalt, seine Mutter wurde ins Landespflegeheim Scheibbs gebracht. In der Zwischenzeit untersuchte die Gemeinde den Hof auf brandschutzpolizeiliche Mängel, fand diese auch, und ließ den Hof 2010 unverzüglich sperren. Der Anwalt von Herrn Wagenhofer – Wagenhofer musste bei Freunden unterkommen – kritisierte, dass Auflagen und Fristsetzungen zur Aufhebung der Sperre fehlten und bezweifelte die tatsächliche Gefährlichkeit der Mängel.

 

Trotzdem der Mutter von Herrn Wagenhofer ärztlich attestiert wurde, dass eine ambulante Pflege völlig ausreichend wäre, verblieb sie gegen ihren Willen bis zu ihrem Tod Ende 2011 im Pflegeheim. In dieser Zeit setzte das Gericht einen Anwalt als Sachwalter für sie ein. Dieser Anwalt beauftragte eine Firma mit Waldarbeiten am Grundstück der Familie Wagenhofer. Diese führte eine nicht sachgerechte Durchforstung durch, indem mit schwerem Gerät eine Schneise gezogen wurde. Herr Wagenhofer weigerte sich die ungerechtfertigte Rechnung über 35.000 Euro zu zahlen, weshalb auch der Nachlass noch nicht eröffnet werden konnte. Ein diesbezüglicher Prozess ist noch immer anhängig.

 

Auf Nachfrage des ORF, warum Herr Wagenhofer in die Nervenheilanstalt gebracht wurde, berief man sich auf das Amtsgeheimnis und blieb eine Antwort schuldig. Auf Nachfrage, warum die Sondereinheit EKO Cobra/DSE gerufen wurde, berief man sich ebenfalls auf das Amtsgeheimnis. Nach mehrmaliger Nachfrage teilte der Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich telefonisch mit, dass der Verdacht auf Quälen und Vernachlässigen der Mutter im Raum stand und man vorher nicht wissen konnte, wie der Beschuldigte reagiert. Dadurch stellt sich generell die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Cobra-Einsätzen, da ein solcher Cobra-Einsatz[1] auch beim Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll, angeblich durchgeführt wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres nachfolgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wissen Sie von oben beschriebenem Fall?

2.    Wenn ja, wann und durch wen haben Sie davon erfahren?

3.    Von wem wird generell ein Einsatz der Sondereinheit Cobra angeordnet?

4.    Von welchem Organ wurde in diesem Fall die Sondereinheit Cobra angefordert?

5.    Aus welchem Grund wurde im Zusammenhang mit diesem Fall die Sondereinheit Cobra angefordert?

6.    Gab es von Seiten des BMI Weisungen im Zusammenhang mit diesem Fall?

7.    Wenn ja, von wem wurden Weisungen an wen erteilt und mit welchem Inhalt?

8.    Von welcher Behörde und aus welchem Grund wurde in diesem Zusammenhang ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt?

9.    Wie viele Exekutivbeamte haben gesamt an diesem Einsatz teilgenommen (Sondereinheit Cobra mit eingeschlossen)?

10.  Wie hoch waren die Kosten für diesen Polizeieinsatz gesamt (Sondereinheit Cobra mit eingeschlossen)?

11.  Können Sie die Internetberichte (siehe Fußnote 1) über den Einsatz der Sondereinheit Cobra bei LH Dr. Erwin Pröll bestätigen?

12.  Wann und warum wurde die Sondereinheit Cobra zum Einsatz bei LH Dr. Erwin Pröll gerufen?

13.  Wie viele Exekutivbeamte der Sondereinheit Cobra waren bei diesem Einsatz bei LH Dr. Erwin Pröll im Einsatz?

14.  Wie hoch waren die Kosten für diesen Einsatz?

 



[1]https://wissenschaft3000.wordpress.com/2014/09/19/no-das-sondereinsatzkommando-cobra-war-beim-lh-dr-erwin-proll/

http://schnittpunkt2012.blogspot.co.at/2014/09/rumpelstilzchen-landeskaiser-proll-in.html

http://feigi.weebly.com/kommentare/medienzensur-in-nieder-osterreich