4191/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ertlschweiger, MSc,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Luxuszellen, TV-Flachbildschirme im Justizzentrum Eisenstadt“

 

Laut einer Anfragebeantwortung[1] der vormaligen Justizministerin, Beatrix Karl, waren die Errichtungs- und Sanierungskosten für das Justizzentrum Eisenstadt mit insgesamt € 53,4 Millionen veranschlagt. Das Bauvorhaben wurde von der BIG im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durchgeführt, im August 2013 erfolgte die Eröffnung des neuen Justizzentrums in Eisenstadt. Im Neubau sind u.a. Service-Center, Bezirksgericht und Staatsanwaltschaft untergebracht, „das neue Justizzentrum ist die mordernste und sicherste Haftanstalt Österreichs[2], teilte der Stellvertretende Leiter der Justizanstalt mit.

Der Neubau weist nun ein Aufnahmevolumen von 200 Personen auf, laut dem Leiter der Justizanstalt gibt es nur noch zwei Personen-Zellen und erstmals können in Eisenstadt auch Frauen in der Strafanstalt untergebracht werden. Die modernen Zellen sollen mit Flachbildschirmen und 36 TV-Kanälen ausgestattet sein, darüber hinaus wurden laut Angaben der BIG moderne Gymnastik und Freizeiträume geschaffen.

Betreffend die Kosten der Sanierung bzw. Neuerrichtung gab die Anstaltsleitung auf Anfrage von Medien die Auskunft, dass „die Bauverhandlungen mit der BIG vom Justizministerium geführt wurden und die Vorgaben des BMJ von der Justizanstalt natürlich einzuhalten seien.“[3]

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1)     Welche konkreten Vorgaben wurden von Seiten des BMJ hinsichtlich der Sanierung bzw. des Neubaus des Justizzentrums Eisenstadt festgelegt?

a.     Welche hinsichtlich der Kosten?

b.     Welche hinsichtlich der Ausstattung?

c.     Welche hinsichtlich zukünftiger Aufgabeerfüllung als „Servicezentrum“

2)     Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten für Neubau und Sanierung der Justizanstalt?

3)     Wurden die ursprünglich veranschlagten Kosten überschritten?

a.     Wenn ja, in welcher Höher und welche Umstände bzw. Fakten waren für die Überschreitung ausschlaggeben?

4)     Auf welchen Grundlagen bzw. Überlegungen erfolgte die ausschließliche Einrichtung von Zwei-Personen-Zellen?

a.     Bestehen dazu internationale Beispiele bzw. Vorgaben?

b.     Auf welche Höhe belaufen sich die Mehrkosten für die Einrichtung von Zwei-Personen-Zellen gegenüber Mehrpersonen-Zellen?

c.     Von welcher Stelle wurde die Entscheidung für die Einrichtung von Zwei-Personen-Zellen getroffen

5)     Welche konkreten Sport- bzw. Gymnastikeinrichtungen wurden im Rahmen der Sanierung bzw. des Neubaus geschaffen?

a.     Wie hoch waren dafür die konkreten Kosten?

b.     Wie und unter welchen Auflagen dürfen diese Einrichtungen von den Insassen genutzt werden?

c.     Besteht auch für andere Personen als die Insassen die Möglichkeit, die Sporteinrichtungen zu nutzen?

d.     Wurden Alternativen zu der etablierten Lösung überlegt?

                                          i.     

                                         ii.    Wenn ja, welche?

6)     Laut Anstaltsleitung „können Insassen die Fernseher kaufen oder mieten und müssen einen Energiekostenbeitrag bezahlen. Nur für mittellose Häftlinge und bei guter Führung gibt es TV-Geräte auf Staatskosten“[4] Wie sehen die konkreten Regelungen für Umsetzung der „TV-Genehmigung“ aus?

a.     Welche Kosten entstanden bzw. entstehen  aufgrund der Einrichtung von Flachbildschirm-TV-Geräten in den Zellen?

b.     Gibt es standardisierte TV-Geräte?

c.     Besteht für Insassen entsprechend ihrem finanziellen Vermögen die Möglichkeit, unterschiedliche Geräte kaufen?

d.     Wie wird mit den von Insassen gekauften Geräten verfahren, wenn diese die Justizanstalt verlassen?

e.     Wer nimmt Montage und Wartung der Geräte vor und von wem sind dafür die Kosten zu tragen?

f.      Wie hoch werden die Mieten für die TV-Geräte veranschlagt?

g.     Auf welche Höhe wird sich der Energiekostenbeitrag belaufen?

h.     Wird die Nutzung bzw. das Verbot der Nutzung von TV-Geräte oder anderer elektronischer Geräten gezielt als Disziplinierungsmaßnahme eingesetzt?

i.      Wie viele Geräte wurden bis dato angeschafft?

7)     Wird es neben den TV-Geräten für Insassen auch die Möglichkeit geben, Personal Computer oder DVD-Geräte anzuschaffen bzw. werden solche im Falle der Mittellosigkeit von Insassen von der Justizanstalt angeschafft?



[1] 14625/AB XXIV. GP

[2] http://burgenland.orf.at/news/stories/2593847/

[3] BVZ" Nr. 12/2015 17.03.2015 „Luxus in der Zelle“

[4] Ebda.