4198/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

 

betreffend Pflege-Elternschaft

 

Gemäß § 15c/1 Z 2 Mutterschutzgesetz (MSchG) haben Pflegeeltern nur dann einen Anspruch auf Karenz, wenn sie das Kind in Pflege übernommen haben in der Absicht, dieses zu adoptieren. Diese Konstellation ist vermutlich allerdings nur in den wenigsten Fällen gegeben.

 

In der Sendung "Hohes Haus" zeigte der ORF kürzlich die beruflichen Nöte von Pflegeeltern in Österreich. Da Pflegeeltern in der Regel keinen Anspruch auf Karenz haben, müssen sie ihr bisheriges Leben, zusätzlich zu den neuen Erfordernissen mit dem aufgenommenen Pflegekind, komplett umgestalten. Eine der gezeigten Pflegemütter versuchte es zuerst mit Teilzeit, musste dann aber schlussendlich ihren Arbeitsplatz kündigen, um für ihr Pflegekind da zu sein. Eine andere Pflegemutter war auf die Kulanz ihres Arbeitsgebers angewiesen, da wie schon erwähnt, kein Rechtsanspruch auf Karenz besteht.

 

Gerade Pflegekinder wachsen in extrem schwierigen Situationen auf, haben meist eine traumatische Vorgeschichte und brauchen in ihren ersten Lebensjahren eine besondere persönliche Betreuung durch die Pflegeeltern, die sich freiwillig dafür entschieden haben, einem jungen Menschen eine gute Basis für ein späteres Leben zu gewähren. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass deren bisherige Berufslaufbahn aufgrund mangelnder Rechtsvorschriften komplett aus den Fugen gerät.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende

 

Anfrage

 

1.         Wie ist die finanzielle Absicherung von Pflegeeltern derzeit geregelt?

2.         Wie ist die finanzielle Absicherung von Pflegeeltern derzeit in Niederösterreich geregelt?

 

3.         Wieviele Pflegekinder gibt es in Österreich?

 

4.         Wieviele Pflegekinder gibt es in Niederösterreich?

 

5.         Wieviele Pflegekinder haben eine österreichische Staatsbürgerschaft?

 

6.         Wieviele Pflegekinder sind Asylwerber?

 

7.         Wie erfolgt die Unterbringung der Pflegekinder? (Pflegeeltern, Heime, Wohngemeinschaften...) (Genaue Aufschlüsselung nach Zahlen für Österreich).

 

8.         Wie erfolgt die Unterbringung der Pflegekinder? (Pflegeeltern, Heime, Wohngemeinschaften...) (Genaue Aufschlüsselung nach Zahlen für Niederösterreich).

9.         Wieviele Pflegeeltern haben in Österreich Anspruch auf Karenz aufgrund von Adoptionsabsicht?

 

10.      Wieviele Pflegeeltern haben in Niederösterreich Anspruch auf Karenz aufgrund von Adoptionsabsicht?

 

11.      In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, sich als Pflegemutter oder Pflegevater anstellen zu lassen. In welchen Bundesländern gibt es diese? Wieviele Personen sind angemeldet? Wie ist die Bezahlung geregelt?

 

12.      Wird bei Pflegeeltern ein Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Paaren getroffen?

 

13.      Wird bei Pflegeeltern in Niederösterreich ein Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Paaren getroffen?