4204/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2015
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Personal der Generaldirektion für Strafvollzug

 

Das Strafvollzugsreorganisationsgesetz (347 d.B.) sieht die Schaffung einer Generaldirektion anstelle der bisherigen Vollzugsdirektion vor.

 

Die neue Organisationseinheit soll direkt in die Zentralstelle des Justizministeriums eingeordnet werden und dabei sämtliche Kompetenzen für Planung, Organisation, Leitung, Steuerung, Rechtsschutz und Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen.

 

Die Reorganisation soll per 30. Juni 2015 abgeschlossen sein.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche leitenden Stellen sollen bis 30. Juni 2015 mit Personal besetzt sein?

2.    War die Vollzugsdirektion bei der Erstellung der "Strukturierung der Generaldirektion" beteiligt?

3.    Soll Personal aus der Vollzugsdirektion in die Generaldirektion übernommen werden? (Wenn ja, welches?)

4.    Sollen der Leiter oder der stellvertretende Leiter der Vollzugsdirektion in die Generaldirektion übernommen werden? (Wenn ja, wer bzw. in welcher Funktion?)

5.    Soll einer der Leiter der Abteilungen VD1 – VD5 in die Generaldirektion übernommen werden? (Wenn ja, wer bzw. in welcher Funktion?)

6.    In welcher Form erfolgt die Ausschreibung für das Personal der Generaldirektion?

7.    In welcher Form und durch welche Personen wird ein Hearing bei der Besetzung der leitenden Funktionen der Generaldirektion durchgeführt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung und Erläuterung)

8.    Hat es bereits Ausschreibungen oder Hearings gegeben? (Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann sollen diese stattfinden?)

9.    Welche Vorgehensweise wird für Personal gewählt, das nicht in die Generaldirektion übernommen wird bzw. gibt es hier schon fixierte Versetzungen? (Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung im Detail)