4226/J XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Familie aus der Steiermark zog in den Jihad

 

Wie in den Medien berichtet, soll eine Familie mit drei Kindern aus Wettmannstätten in der Steiermark in den Jihad gezogen sein.

Die Familie sei zur Fahndung ausgeschrieben, da sich diese bereits in Syrien befinden soll. Bei der Staatsanwaltschaft soll bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig sein.

Der 35-jährige Familienvater mit bosnischen Wurzeln soll der Jihadisten-Szene rund um den im November verhafteten Ebu Tejma zugehören.

Auch der Bürgermeister der Gemeinde Wettmannstätten habe das Verschwinden der Familie bestätigt und hält fest: „Die Familie war nicht integriert. Ich habe die Mutter einmal bei einem Elternabend gesehen, und den Vater auch nur einmal.“

(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/4654382/Interpolfahndung_Familie-aus-der-Steiermark-zog-in-den-Jihad)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.            Welche Institution(en) ist bzw. sind bei der Fahndung der Familie beteiligt?

2.            Werden seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen getroffen, um die Fahndung zu unterstützen?

3.            Wenn ja, welche Maßnahmen werden getroffen?

4.            Wenn nein, warum nicht?

5.            Werden seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen getroffen, um die Staatsanwaltschaft bei ihrem Ermittlungsverfahren zu unterstützen?

6.            Wenn ja, welche Maßnahmen werden getroffen?

7.            Wenn nein, warum nicht?

8.            Hätte die Ausreise der Familie durch Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Zugehörigkeit des 35-jährigen Familienvaters zur Jihadisten-Szene verhindert werden können?

9.            Wenn ja, wie hätte die Ausreise verhindert werden können?

10.         Wenn nein, warum nicht?

11.         Gibt es bereits konkrete Pläne bezüglich der weiteren Vorgehensweise, im Falle eines Auffindens eines oder mehrerer Familienmitgliedes(r)?

12.         Wenn ja, welche Pläne liegen vor?

13.         Wenn nein, warum nicht?

14.         Gibt es weitere verdächtige Personen in der Steiermark, bei welchen eine mögliche Einreise in den Jihad nahe liegt?

15.         Wenn ja, bei wie vielen Personen ist dies der Fall?

16.         Wenn ja, werden hier seitens Ihres Ministeriums konkrete Maßnahmen getroffen, um eine mögliche Ausreise zu verhindern?

17.         Wenn ja bei 16, welche Maßnahmen werden gesetzt?

18.         Wenn nein bei 16, warum nicht?