4228/J XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fahrgastrechte im Bus- und Schiffsverkehr

 

 

Am 16. Februar 2011 wurde von der EU die Verordnung 181/2011 erlassen, welche die Mitgliedsstaaten unter anderem zur Einrichtung von Behörden mit dem Zuständigkeitsbereich der Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden im Kraftomnibus-verkehr verpflichtet. Da seitens der Republik Österreich diese Verordnung nicht umgesetzt wurde, hat die Europäische Kommission im Februar 2015 eine Klage beim Europäischen Gerichtshof angekündigt. Weiters fordert sie die österreichische Bundesregierung auf, die am 6.1.2011 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 1177/2010, welche die Einrichtung einer nationalen Stelle zur Behandlung von Fahrgastbeschwerden im Binnenschiffsverkehr vorsieht, umzusetzen.

In einem Bericht auf orf.at am 26.2.2015 wurde dazu folgende Stellungnahme des Verkehrsministeriums publiziert: „Im Verkehrsministerium hat man sich heute „verwundert“ über die Klagen der EU-Kommission gegen Österreich in Sachen Buspassagierrechten gezeigt. Eine Sprecherin von Verkehrsminister Alois Stöger (SPÖ) verwies auf den Beschluss einer Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im Ministerrat Ende Jänner“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Warum wurden zwischen 2011 und 2015 keine Maßnahmen getroffen, um oben genannte EU-Verordnungen vollständig zu erfüllen?

2.     Welche konkreten Mittel sieht der zitierte Ministerratsbeschluss vom Jänner 2015 vor?

3.     Bis wann sollen diese umgesetzt werden?

4.     Welche Höhe wird der dafür notwendige finanzielle Aufwand betragen?

5.     Wie hoch werden die Kosten sein, welche der Republik durch die Anklage beim Europäischen Gerichtshof entstehen?