4244/J XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Zugang Webshop für Milizsoldaten

 

Seit einiger Zeit ist es Soldaten in einem Dienstverhältnis möglich, allfällige Bekleidung direkt über einen Webshop zu beziehen. Der dementsprechende Betrag wird automatisch von der Forterhaltungsgebühr abgezogen und dem Bediensteten wird damit die Möglichkeit gegeben, seine Bekleidung – vor Allem den Ausgangsanzug – immer auf neuestem Stand zu halten.

Milizsoldaten steht diese Möglichkeit nicht offen. Benötigt ein Angehöriger des Milizstandes neue Bekleidung, oder möchte sich seinen Ausgangsanzug erneuern lassen, so ist ein kompliziertes Prozedere vonnöten, das die meisten Milizsoldaten daran hindert, dieses in Anspruch zu nehmen.

Die Folge ist, dass viele Milizsoldaten nur unzureichend mit Bekleidungs-gegenständen ausgerüstet sind, oder sich diese teuer auf dem zivilen Markt besorgen müssen. Auch weist der Zustand des Ausgangsanzugs oft beträchtliche Mängel auf.

 

Milizsoldaten sind verfassungsgemäß das Rückgrat der militärischen Landesverteidigung, müssen teils aber unter unwürdigen Bedingungen ihren Dienst verrichten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage:

 

1.            Ist es angedacht, den Webshop auf Basis vergleichbarer ziviler Plattformen für Angehörige des Milizstandes zu öffnen?

2.            Wenn nein, warum nicht?

3.            Soll in Zukunft das Prozedere für Milizsoldaten in einer anderen Form vereinfacht werden?

4.            Wenn nein, warum nicht?

5.            Ist es im Rahmen der Attraktivierung der Miliz angedacht, Milizsoldaten eine Art Forterhaltung zuzugestehen?

6.            Wenn nein, warum nicht?