4260/J XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend gesperrte Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

 

 

Der Verfasser einer Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation hat das Recht, aus wirtschaftlichen (Patente etc.) oder rechtlichen Gründen die Sperre des Werkes zu beantragen (§ 86 Universitätsgesetz 2002). Das Werk wird dann für eine Dauer von maximal 5 Jahren nicht für die Benützung freigegeben.

 

Schätzungen zufolge ist indessen die Handhabung bei der Sperre von Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen an manchen Universitäten zu großzügig, sodass der Öffentlichkeit viele Abschlussarbeiten vorenthalten werden, die sperren zu lassen eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Wie viele Diplomarbeiten wurden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen?

2.     Für welchen Zeitraum wurden diese jeweils sperren gelassen?

3.     Wie viele Diplomarbeiten wurden jeweils für ein, zwei, drei, vier bzw. fünf Jahre sperren gelassen?

4.     Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien eingereichten Diplomarbeiten wurde sperren gelassen?

5.     Wer entscheidet bzw. entschied darüber?

6.     Wie verteilen sich die jeweils gesperrten Diplomarbeiten auf die jeweiligen Institute der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien?

7.     Wie viele Masterarbeiten wurden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen?

8.     Für welchen Zeitraum wurden diese jeweils sperren gelassen?

9.     Wie viele Masterarbeiten wurden jeweils für ein, zwei, drei, vier bzw. fünf Jahre sperren gelassen?

10.  Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien eingereichten Masterarbeiten wurde sperren gelassen?

11.  Wer entscheidet bzw. entschied darüber?

12.  Wie verteilen sich die jeweils gesperrten Masterarbeiten auf die jeweiligen Institute der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien?

13.  Wie viele Dissertationen wurden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien seit dem Jahr 2008 jeweils sperren gelassen?

14.  Für welchen Zeitraum wurden diese jeweils sperren gelassen?

15.  Wie viele Dissertationen wurden jeweils für ein, zwei, drei, vier bzw. fünf Jahre sperren gelassen?

16.  Welcher Prozentsatz aller seit dem Jahr 2008 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien eingereichten Dissertationen wurde sperren gelassen?

17.  Wer entscheidet bzw. entschied darüber?

18.  Wie verteilen sich die jeweils gesperrten Dissertationen auf die jeweiligen Institute der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien?