4281/J XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Grazer Islam-Lehrer darf wieder unterrichten“

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtete am 25.2.2015 Folgendes:

 

Der Grazer Lehrer hatte nach den Attentaten in Paris vor Schülern gemeint, es sei in Ordnung, jemandem wehzutun, der Allah beleidige.

Jener Grazer Islam-Lehrer, der im Jänner nach umstrittenen Aussagen vom Dienst frei gestellt worden war, darf wieder unterrichten. Die Justiz hat die Ermittlungen eingestellt, da er die Worte - wenn überhaupt - lediglich vor ein paar Schülern geäußert hatte. Es fehle strafrechtlich schlichtweg an der nötigen Publizität. Seitens des Landesschulrats will man "ein Auge auf die Situation" haben.

Der Lehrer an einer Neuen Mittelschule soll nach den Attentaten in Paris die Taten verteidigt haben. Demnach sei es in Ordnung, jemandem wehzutun, der Allah beleidige. Die Aussagen soll der Mann im Unterricht getroffen haben, privat habe er den Schülern gegenüber auch geäußert, dass er eine Tötung als legitim erachte. Die Jugendlichen wandten sich daraufhin an die Schulsozialarbeit und die verständigte die Schuldirektion. Ermittlungen wurden eingeleitet, aber vor wenigen Tagen laut Medienberichten wieder eingestellt.[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen dieser Fall bekannt, wenn nein, warum nicht?

2)    Wenn ja, haben Sie vor hier tätig zu werden, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

3)    Haben Sie Kenntnis davon, an welcher Schule dieser Islam-Lehrer tätig ist, wenn ja, an welcher, wenn nein, warum nicht?


4)    Ist Ihnen der Grund bekannt, warum die Ermittlungen gegen diesen Islam-Lehrer eingestellt wurden, wenn ja, wie lautet dieser, wenn nein, warum nicht?

5)    Welche Maßnahmen werden normalerweise eingeleitet, wenn ein Lehrer derart extremistische Haltungen propagiert?

6)    Ist es richtig, dass dieser Islam-Lehrer, obwohl er laut Medienberichten zufolge die Attentate in Paris verteidigt hatte mit der Begründung, es sei „in Ordnung jemanden wehzutun, der Allah beleidige“, wieder an einer österreichischen Schule unterrichten darf? Wenn ja, mit welcher Begründung?

7)    Haben die Eltern ein Mitspracherecht, ob sie ihre Kinder von diesem Lehrer unterreichten lassen wollen, wenn ja, welches, wenn nein, warum nicht?

8)    Hat der Direktor der Schule ein Mitspracherecht, ob der Lehrer an der Schule unterrichten darf, wenn ja, welches, wenn nein, warum nicht?

9)    Haben Sie vor, die Eltern der Schüler über den Lehrer und die von Ihnen gesetzten Maßnahmen oder nicht-Maßnahmen zu informieren, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?

 



[1] Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/religion/4671285/Toten-legitim-IslamLehrer-darf-wieder-unterrichten-