4292/J XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffendAusgegliederte Einrichtungen des Bundes“

 

Ausgliederungen gibt es beim Bund bereits seit vielen Jahren. In den 1960-er Jahren wurde z. B. die Finanzierung der Autobahnen und Schnellstraßen an die ASFINAG übertragen. Ab 1989 wurden auch der Bau und die Finanzierung von Eisenbahnstrecken ausgegliedert. Seit Anfang der 1990-er Jahre wurden die Ausgliederungen von Aufgaben intensiviert und auf unterschiedliche Aufgabenbereiche wie Verkehrs- und Telekommunikationswesen,

Kultur, Immobilienbereich, Wissenschaft, Forschung und Finanzbereich ausgedehnt.

 

Der Bund und ausgegliederte Rechtsträger haben Gemeinsamkeiten, die einer besonderen Betrachtung bedürfen. Diese Einrichtungen können nicht wirklich in Konkurs gehen, es haftet letztendlich immer der Eigentümer, in diesem Fall der Bund. Das sind auf den Punkt gebracht die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit ihrem Geld – unabhängig davon, welche strategischen Fehlentscheidungen von den Verantwortlichen in diesen Einrichtungen auch getroffen werden.

 

Wie vom Rechnungshof bereits mehrfach kritisiert, verfügt die Hälfte dieser Einrichtungen nicht einmal über eine interne Revision. Haftungsregelungen für Geschäftsführer; Rektoren, Direktoren, Intendanten oder Sektionschefs bestehen auf Grund der Erfahrungen aus der jahrzehntelang geübten Praxis höchstens am Papier und das, obwohl immer wieder verschiedenste Skandale über Verschwendung, Korruption und Vetternwirtschaft publik werden. Anders scheint es jedoch bei der Bezahlung. Die hier gewährten Managementgehälter sind durchaus mit denen in der Privatwirtschaft vergleichbar. Nicht vergleichbar ist jedoch die Verantwortung. Einen sichereren Job gibt es nicht, einzige Voraussetzung für die Bestellung ist die passende politische Färbung, inklusive Aufsichtsgremien zum Zeitpunkt der Bestellung.

 

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Wie hoch ist das Bruttogehalt eines Sektionschefs/einer Sektionschefin in der Dienstklasse A1/9 bzw. vergleichbaren Dienstklasse aktuell (2015) in Ihrem Ministerium?

 

2)    Wurden in dieser Dienstklasse zusätzlich Belohnungen (z.B. zu Weihnachten) ausbezahlt, wenn ja, wie viel war das im Jahr 2014?

 

3)    Wie lauten die Haftungsbestimmungen für Sektionschefs/ Sektionschefinnen in Ihrem Ressort aktuell?

 

4)    Wie oft wurden diese Haftungsbestimmungen in den letzten zwei Jahren schlagend und gab es finanzielle Konsequenzen, wenn ja, welche?

 

5)    Wie hoch sind die aktuellen Gehälter der Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen in den Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen? (Bitte um Nennung pro Einrichtung)

 

 

6)    Gab es 2014 zusätzliche Bonifikationen und Möglichkeiten für Sonderzahlungen in den Verträgen der Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen in den Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen, wenn ja, welche? (Bitte um Nennung pro Einrichtung)

 

7)    Werden hier noch zusätzlich Belohnungen oder Weihnachtsgeld ausbezahlt, wenn ja, wie viel war das im Jahr 2014?

 

8)    Gibt es einen Dienstwagen, wenn ja, in welchen der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen und zu welchen Konditionen z.B. Privatnutzung?

 

9)    Wie lauten die Haftungsbestimmungen in den einzelnen Verträgen der Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen, der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen?

 

10) Wie oft wurden diese Haftungsbestimmungen bisher in den letzten zwei Jahren schlagend?

 

11) Wie oft und konkret in welchen Fällen haben Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen, gegliedert nach den Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen in den letzten zwei Jahren Gelder an den Bund zurückbezahlt?

 

12) Wie oft hafteten Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen, der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen, mit ihrem Privatvermögen?

 

13) Gibt es Haftpflichtversicherungen für die Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen, der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen, wenn ja, in welchen und von wem werden diese bezahlt?

 

14) Wie oft und in welchen der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen wurden bisher von Seiten des Bundes, in den letzten zwei Jahren zusätzliche finanzielle Mittel nachgereicht und wie hoch waren diese Mittel?

 

15) Wie oft und in welchen der der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen wurden bisher von Seiten des Bundes zusätzliche finanzielle Mittel nachgereicht indem z.B. die Gehälter der Beamten nicht refundiert werden, sondern diese direkt bzw. erneut vom Staat querfinanziert werden?

 

16) Wie hoch sind die Gehälter/Entschädigungen der Aufsichtsgremien in den der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen aktuell?

 

17) Wie lauten die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsgremien in den einzelnen Verträgen, gegliedert nach den der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen?

 

18) Wie oft wurden diese Haftungsbestimmungen, gegliedert nach den der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen, in den letzten zwei Jahren schlagend?

 

19) Wie oft und in welchen Fällen haben die Aufsichtsgremien Gelder, gegliedert nach den Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen, in den letzten zwei Jahren an den Bund zurückbezahlt?

 

20) Wie oft hafteten die Aufsichtsgremien der der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen in den letzten zwei Jahren mit ihrem Privatvermögen?

 

21) Gibt es eine Versicherung für die Aufsichtsgremien, gegliedert nach den der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen, wenn ja, von wem werden diese bezahlt?

 

22) Wie oft und in welchen der der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen wurden von Seiten des Bundes, seit deren Bestehen, zusätzliche finanzielle Mitten, nach Aufforderung oder durch Beschluss von Seiten der Aufsichtsgremien, in den letzten zwei Jahren in die Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen nachgereicht?

 

23) Welche Gehälter halten Sie für Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Vorstände, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen in der sicheren Situation der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen des Bundes für angemessen?

 

24)  Halten Sie eine Bezüge-Obergrenze für Sektionschefs/Sektionschefinnen, Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Vorstände, Rektoren/Rektorinnen, Direktoren/Direktorinnen, Intendanten/Intendantinnen in der sicheren Situation der Ihrem Ressort zugehörigen ausgegliederten Einrichtungen des Bundes für angemessen, wenn nein, warum nicht?

 

25) Halten Sie es für angemessen, dass für Aufsichtsratsgremien eine Aufwandsentschädigung statt einem Gehalt gewährt wird, da die „Ehre“ dieses Amt für die Republik ausüben zu dürfen völlig ausreichend ist, wenn nein, warum nicht?