4300/J XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Anzahl an Überwachungsmaßnahmen nach dem SPG

 

Sicherheit und Freiheit stehen zueinander in einem permanenten Spannungsfeld. Sicherheit ist aber kein Selbstzweck, sondern dient der Freiheit. Überwachungsmaßnahmen jeglicher Art stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und Bürgerinnen dar. Sie sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen und zu verwenden. Das Sicherheitspolizeigesetz bietet der Exekutive eine Bandbreite von Überwachungsmaßnahmen. Diese quantitativ orientierte Anfrage soll den Ist-Stand der verschiedenen Maßnahmen nach dem SPG erheben.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch ist die Summe der Einnahmen an Überwachungsgebühren nach §5 Abs. 1 SPG, aufgeschlüsselt auf die letzten fünf Jahre?

2.    Wie oft wurden diese Überwachungsgebühren mittels Bescheid in den letzten fünf Jahren eingehoben (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

3.    Für welche Bedarfsträger wurden diese Überwachungsdienste geleistet?

4.    Wie wird diese Zurverfügungsstellung öffentlicher Überwachungsdienste für Vorhaben mit Erwerbsinteressen nach §5 Abs. 1 SPG begründet?

5.    Wie oft wurde in den letzten drei Jahren gem. §53 Abs. 3a von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft verlangt (Aufschlüsselung nach Kalendermonat und Anbieter)?

6.    Wie oft wurden in den letzten drei Jahren durch die Sicherheitsbehörden an öffentlichen Orten personenbezogene Daten mit Bild- und Tonaufzeichnungen nach §54 Abs. 6 ermittelt?

7.    Wie lange werden diese personenbezogenen Daten gespeichert und nach welchen Kriterien wird die Dauer der Speicherung festgelegt?

8.    Wie viele Ersuchen nach §54 SPG zur Ausstellung von Dokumenten zwecks Täuschung über die Identität eines Menschen gingen in den letzten drei Jahren vom BMI an Bundesbehörden und Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung (aufgeschlüsselt nach Kalendermonat und Behörde)?

9.    Was passiert mit diesen Dokumenten nach der vorgesehenen Verwendung?

10. Wie viele Personen sind in der zentralen Evidenz erfasst, die Informationen gem. §54b SPG gegen Zusage einer Belohnung weitergeben?

11. Für wieviele dieser Personen liegen auch strafrechtsbezogene Daten vor?

12. Wieviele Sicherheitsüberprüfungen wurden in den letzten drei Jahren nach §55a auf Ersuchen einer Behörde durchgeführt (aufgeschlüsselt auf die Behörden)?

13. Wieviele Sicherheitsüberprüfungen wurden in den letzten drei Jahren nach §55a auf Ersuchen von Unternehmen durchgeführt (aufgeschüsselt auf die Unternehmen)?

14. Wird für eine Sicherheitsüberprüfung auf Ersuchen von Unternehmen ein Kostensatz verlangt?

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien wird dieser Kostenersatz berrechnet?

b.    Wenn nein, warum wird kein Kostenersatz verlangt?

15. Wieviele Sicherheitsüberprüfungen wurden in den letzten drei Jahren auf Ersuchen von Organen der Europäischen Gemeinschaft bzw. einer anderen internationalen Organisation durchgeführt?

16. Welche erkennungsrechtlichen Daten wurden in den letzten fünf Jahren an welche inländischen Universitäten für wissenschaftliche Arbeiten nach §72 SPG übermittelt?

17. Welche erkennungsrechtlichen Daten wurden in den letzten fünf Jahren an welche Bundesministerien nach §72 SPG übermittelt?

18. Wie oft wurde in den letzten drei Jahren von den Landespolizeidirektionen Auskunft gem. §80 SPG verlangt?

19. Wie oft wurde in den letzten drei Jahren vom Bundesministerium für Inneres Auskunft gem. §80 SPG verlangt?

20. Wie oft wurde 2014 der Rechtsschutzbeauftragte von Ermittlungen personenbezogener Daten in Kenntnis gesetzt (aufgeschlüsselt nach Monat)?

21. Wie oft hat 2014 der Rechtsschutzbeauftragte die Ermittlung personenbezogener Daten abgelehnt?

22. Wie ist die Überprüfung von zeitkritischen Überwachungsmaßnahmen durch den Rechtsschutzbeauftragten sichergestellt?