4321/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2015
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamt_innen in Fällen eines Vorwurfes von bzw. einer Verurteilung wegen Misshandlung

 

 

Schon seit mehreren Jahren üben internationale und nationale Organisationen sowie Expert_innen aus dem Menschenrechtsbereich Kritik am derzeitigen System der Untersuchung von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung. Daran schließt sich auch eine Kritik an der generellen Folgenlosigkeit bei Beschwerden über polizeiliches Verhalten an. In manchen der wenigen medial kolportierten Fälle wurde bekannt, dass bei Fehlverhalten der Polizei disziplinarrechtliche Folgen ausblieben- selbst bei Verurteilungen. Informationen über das bisherige Vorgehen und die diesbezügliche Position des BMI dazu liegen nicht vor.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Ein Standard des CPT lautet: „Disziplinarverfahren bieten eine zusätzliche Art der Wiedergutmachung bei Misshandlungen und können parallel zu Strafverfahren stattfinden. Die disziplinarische Verantwortung der betroffenen Amtspersonen sollte systematisch geprüft werden, unabhängig von der Feststellung, ob das fragliche Fehlverhalten eine Straftat darstellt“ (Para 37). Inwiefern hat das BMI im derzeitigen Disziplinarsystem durch welche Verfahrensstandards darauf geachtet, diesen Standard des CPT, der die menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs konkretisiert, als Verfahrensstandard umzusetzen (unter Angabe der vorgesehenen zeitlichen Nähe des Verfahrensschrittes zum Zeitpunkt der vermeintlichen Misshandlung)?

a.    Wenn das BMI obigen Standard nicht beachtet hat: warum nicht?

2.    Ein Standard des CPT lautet: „Ermittlungen möglicher disziplinarischer Verfehlungen von Amtspersonen können durch eine separate interne Untersuchungsabteilung innerhalb der Organisationsstrukturen der betroffenen Dienststellen vorgenommen werden. Allerdings unterstützt das CPT nachdrücklich die Schaffung völlig unabhängiger Untersuchungsorgane. Ein solches Organ sollte die Befugnis haben, die Einleitung von Disziplinarverfahren anzuordnen“ (Para 38). Inwiefern hat das BMI im derzeitigen Disziplinarsystem durch welche Verfahrensstandards darauf geachtet, diesen Standard des CPT, der die menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs konkretisiert, als Verfahrensstandard umzusetzen (unter Angabe der vorgesehenen zeitlichen Nähe des Verfahrensschrittes zum Zeitpunkt der vermeintlichen Misshandlung)?

a.    Wenn das BMI obigen Standard nicht beachtet hat: warum nicht?

3.    Sieht das BMI einen Widerspruch zwischen dem Mandat einer Disziplinarkommission als unabhängiges Untersuchungsorgan und dem Anteil aktiver Polizeibeamt_innen in der derzeitigen Disziplinarkommission des BMI?

a.    Wenn nein: warum nicht?

b.    Wenn ja: was gedenkt das BMI zu ändern?

4.    Sieht das BMI einen Widerspruch zwischen dem Mandat einer Disziplinarkommission als unabhängiges Untersuchungsorgan und der Tatsache, dass die Hälfte der Mitglieder der derzeitigen Disziplinarkommission des BMI aus dem Zentralausschuss des Ministeriums bestellt wird?

a.    Wenn nein: warum nicht?

b.    Wenn ja: was gedenkt das BMI zu ändern?

5.    Sieht das BMI einen Widerspruch zwischen dem Mandat einer Disziplinarkommission als unabhängiges Untersuchungsorgan und der Tatsache, dass in der derzeitigen Disziplinarkommission des BMI auch noch ein Mitglied des dreiköpfigen Senates aus dem zuständigen Zentralausschuss bestellt wird?

a.    Wenn nein: warum nicht?

b.    Wenn ja: was gedenkt as BMJ zu ändern?

6.    Sieht das BMI einen Widerspruch zwischen dem Mandat einer Disziplinarkommission als unabhängiges Untersuchungsorgan und der Tatsache, dass für die Entlassung von BeamtInnen in der derzeitigen Disziplinarkommission des BMI ein einstimmiger Beschluss erforderlich ist?

a.    Wenn nein: warum nicht?

b.    Wenn ja: was gedenkt das BMI zu ändern?

7.    Was waren die disziplinarrechtlichen Konsequenzen für die im Fall von Bakary Jassey verurteilten Beamt_innen?

8.    In welcher beruflichen Position mit welchem konkreten Aufgabenbereich befinden sich diese Beamt_innen heute?

9.    Was waren die disziplinarrechtlichen Konsequenzen für die Beamt_innen, die laut Richter Wolfgang Helm im letzten Jahr wegen Misshandlung eines Mannes afrikanischer Herkunft verurteilt wurden?

10. In welcher beruflichen Position mit welchem konkreten Aufgabenbereich befinden sich die Beamt_innen heute?

11. Was waren die disziplinarrechtlichen Konsequenzen für die Beamt_innen, die laut Richter Wolfgang Helm im letzten Jahr wegen Verletzung einer Frau mit chinesischer Staatsbürgerschaft verurteilt wurden?

12. In welcher beruflichen Position mit welchem konkreten Aufgabenbereich befinden sich die Beamt_innen heute?

13. In wie vielen von allen Fällen von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung in den letzten drei Jahren wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet? Bitte um Auflistung nach Jahren und Landespolizeidirektionen.

14. In wie vielen von diesen disziplinarrechtlichen Fällen wurden welche Disziplinarmaßnahmen verhängt? Bitte um Auflistung nach Jahren, Landespolizeidirektionen und Maßnahme.