4334/J XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Begutachtung der Entwürfe von Bundesgesetzen und von Verordnungen

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 sieht in seinem Kapitel "07 Staatsreform und Demokratie", Unterkapitel "Politische Partizipation und Grundrechte" unter anderem das Ziel der besseren Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in politische Entscheidungsprozesse vor. Frage 35 und 36 der parlamentarischen Anfrage betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich "Politische Partizipation und Grundrechte" an Bundesminister Dr. Josef Ostermayer (3299/J) (3151/AB), welche sich auf den Umfang und die konkreten Initiativen zur Umsetzung der Maßnahme "Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses" bezog, wurde wie folgt beantwortet:

"Soweit die Anfrage meinen Wirkungsbereich betrifft, werden im Gesetzgebungsprozess zivilgesellschaftliche Organisationen im Begutachtungsverfahren unbeschränkt eingebunden und auch sehr breit eingeladen, Stellung zu nehmen. Die Aussendung zur Begutachtung erfolgt explizit auch an zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen. Zudem wurde und wird die Zivilgesellschaft in einer Vielzahl von Gesetzgebungsprojekten in meinem Wirkungsbereich bereits im Vorfeld eingebunden und der Dialog mit der Zivilgesellschaft aktiv gesucht."

Im Sinne der transparenten und offeneren Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses ist es jedenfalls wesentlich, einen Überblick zu haben, wem die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    An welche Obersten Organe werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?


2.    An welche Höchstgerichte werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

3.    An welche sonstigen Gerichte bzw. Verwaltungsgerichte werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

4.    An welche Bundesministerien werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

5.    An welche sonstigen Bundesstellen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

6.    An welche Ämter der Landesregierungen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

7.    An welche sonstigen Landesstellen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

8.    An welche ausgegliederte Rechtsträger werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

9.    An welche Kammern und Interessenvertretungen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

10. An welche Universitäten, Institute und fachwissenschaftlichen Vereinigungen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

11. An welche Menschenrechtsorganisationen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

12. An welche Non-Profit-Organisationen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

13. An welche zivilgesellschaftliche Organisationen bzw Initiativen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

14. An welche Komitees und Expertengremien werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

15. An welche privatrechtliche Unternehmungen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?

16. An welche internationale Organisationen werden die Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt?