4343/J XXV. GP

Eingelangt am 23.03.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Entschuldungsinitiativen der Republik Österreich“

 

Seit Jahrzehnten werden auf politischer Ebene wiederholt die internationale Schuldenlast und dazugehörige unterschiedliche Lösungsansätze analysiert. War dies bis zum Ausbrechen der so genannten Sub-Prime-Krise vor allem ein Problem der so genannten Dritte-Welt-Länder, denen gegenüber der Westen als Hauptgläubiger auftrat, so sind seit der Krise viele Gläubiger im Westen selbst zu Großschuldnern geworden.

In den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde weltweit ein Schuldenerlass für finanzschwache Länder diskutiert und zum Teil auch erfolgreich durchgeführt. Zu Beginn der 1990er Jahre betrug etwa die Gesamtverschuldung der Länder des ehemaligen Ostblocks in Österreich umgerechnet rund € 11 Milliarden. Ein guter Teil dieser offenen Kredite wurde umgeschuldet, d.h. die betroffenen Länder bekamen neue Kredite mit veränderten Konditionen, um ihre alten Schulden begleichen zu können.

In Umsetzung der UN-Millenniumsziele zur Bekämpfung der globalen Armut haben die G8-Staaten auf ihrem Gipfel von Gleneagles 2005 eine multilaterale Entschuldungsinitiative vorgeschlagen. Sehr armen Entwicklungsländern wurden ihre Schulden bei der Internationalen Entwicklungsorganisation, dem Internationalen Währungsfonds und dem Afrikanischen Entwicklungsfonds erlassen. Die Kosten für die österreichische Teilnahme an dieser Entschuldungsinitiative belaufen sich bis 2016 auf € 67,6 Millionen. Österreich hat in der Vergangenheit an mehreren solchen internationalen Entschuldungsinitiativen teilgenommen.

Darüber hinaus hat der Bund auch so genannte Umschuldungsvereinbarungen mit Drittländern getroffen, die der Rechnungshof folgendermaßen beschreibt:

„Im Rahmen von Umschuldungsvereinbarungen wurden Forderungen der Republik Österreich gegenüber staatlichen ausländischen Abnehmern und gegenüber jenen privaten Abnehmern, die über ausländische Staatsgarantien verfügten, gebündelt. Ab diesem Zeitpunkt bestand die Forderung der Republik Österreich gegenüber dem Schuldnerland und nicht mehr gegenüber einzelnen Abnehmern. Die im Vorfeld einer Umschuldungsvereinbarung nicht mehr beglichenen Zinsen wurden Teil der Umschuldungsvereinbarung.“

Weiters erläutert der Rechnungshof:

„In weiterer Folge betraute der Bund eine Kommerzbank oder die OeKB in ihrer Bankenfunktion mit der Gestionierung der Forderungen. In diesem Zusammenhang vergab die Kommerzbank bzw. die OeKB an das Schuldnerland einen Neukredit (= Refinanzierung), der zur Bezahlung der gegenüber dem Schuldnerland erstreckten Forderungen diente. Dies führte in der Deckungsrechnung zu einer Reduzierung der Ausgaben für Schadenszahlungen. Im Gegenzug zur Refinanzierung gab der Bund gegenüber der Kommerzbank bzw. der OeKB eine Umschuldungsgarantie ab. Das Haftungsobligo aus Umschuldungsgarantien betrug Ende Dezember 2010 673 Mio. EUR.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1)     Welchen Ländern gegenüber nimmt die Republik Österreich aktuell eine Gläubigerrolle ein?

a.     Auf welche Höhe belaufen sich die Schulden dieser Länder gegenüber Österreich? (Bitte Auflistung nach Ländern)

b.     Seit wann haften diese Summen aus? (Bitte Auflistung nach Datum und Ländern)

c.     Wie hoch ist der jeweilige vereinbarte Zinsendienst und wie hoch sind die Summen der bisher tatsächlich bezahlten Zinsen zugunsten der Republik Österreich? (Bitte Auflistung nach Zeitraum und Ländern)

 

2)     Mit welchen Ländern hat die Republik Österreich Umschuldungsvereinbarungen als Gläubiger getroffenen?

a.     Wie viele Geschäftsfälle sind davon betroffen? (Bitte Auflistung nach Datum und Ländern)

b.     Auf welche Höhe belaufen sich die aushaftenden Summen pro Land?

c.     Wie hoch ist der jeweilige vereinbarte Zinsendienst und wie hoch sind die Summen der bisher tatsächlich bezahlten Zinsen zugunsten der Republik Österreich? (Bitte Auflistung nach Zeitraum und Ländern)

3)     Auf welche Höhe belaufen sich die aktuellen Haftungsobligos aus Umschuldungsgarantien des Bundes?

a.     Welche konkreten Banken sind mit der Gestionierung der Forderungen beauftragt?

b.     Wie hoch ist deren jeweiliger Provisionssatz für die technische Abwicklung?

4)     Welchen Ländern wurde bis dato durch die Republik Österreich Schuldenerlass eingeräumt?

a.     Auf welche Höhe beläuft sich dieser Schuldenerlass insgesamt bis zum heutigen Datum?

b.     Wie stellt sich der Schuldenerlass pro Land dar? (Bitte Auflistung nach Datum und Ländern)

 

5)     Welchen Ländern wurden Schulden in Entwicklungshilfe umgewandelt?

a.     Auf welche Höhe belaufen sich diese Summen insgesamt?

 

6)     Wurden mit Schuldnerländern auch so genannte Debt-Equity-Swaps vereinbart?

a.     Wenn ja, welche Ländern waren/sind dies konkret, welche Beteiligungen konnte die Republik Österreich damit erlangen und in welchem Ausmaß konnte/kann die Republik Österreich aus diesen Vereinbarungen profitieren?

b.     Wenn nein, warum nicht?