4344/J XXV. GP

Eingelangt am 23.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Beiträge Österreichs an Internationale Finanzinstitutionen

BEGRÜNDUNG

 

Österreich ist Aktionär an den Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs). Außerdem hält die Republik Beteiligungen an mehreren Sonderfonds und thematischen Treuhandfonds dieser IFIs.

 

Über diese Treuhandfonds unterstützt das Bundesministerium für Finanzen ausgewählte Programme Internationaler Finanzinstitutionen, die den österreichischen Schwerpunkten der IFIs-Strategie entsprechen. Als Geber in den oft verhältnismäßig kleinen Treuhandfonds ist das Bundesministerium für Finanzen in den Gebergremien vertreten und kann gestaltend agieren.[1]

 

Das IFI-Beitragsgesetz sichert derzeit ein Mindestmaß an Transparenz über die österreichischen Beiträge an ausgewählte Internationale Finanzinstitutionen und deren Entwicklungswirkung. Bei den Beteiligungen an Sonderfonds und thematischen Treuhandfonds ist das Ausmaß an Transparenz noch geringer: derzeit liegt keine vollständige Auflistung der Beteiligungen der Republik vor. Welche Programme unterstützt werden und in welchen Geberforen das Bundesministerium für Finanzen Mitspracherecht hat, ist nicht nachvollziehbar.


Die bereits wiederholt[2] bemängelte geringe Transparenz der Österreichischen ODA-Leistung (Official Development Assistance) ist nicht nur aus demokratiepolitischer Sicht - sowohl in Österreich als auch in Partnerländern – verbesserungsbedürftig. Auch die gezielt Darstellung, was denn tatsächlich mit welchen Geldern und vor allem wo passiert, ist für die Entwicklungspolitik insgesamt essentiell.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    An welchen entwicklungspolitisch relevanten Sonder- und thematischen Treuhandfonds Internationaler Finanzinstitutionen war und ist Österreich seit dem Jahr 2000 in welcher Höhe beteiligt? (Bitte um Auflistung)

 

2.    Welcher Prozentsatz dieser Aufwendungen wurde bzw. wird voraussichtlich vom Entwicklungsausschuss der OECD als ODA anerkannt?

 

3.    In welchen Gremien dieser Sonder- und thematischen Treuhandfonds war und ist die Republik vertreten und welcheR RegierungsvertreterIn wurde mit dieser Aufgabe betraut?

 

4.    Wie beurteilt das Bundesministerium für Finanzen die entwicklungspolitische Wirkung der Sonderfonds sowie der thematischen Treuhandfonds?

 

5.    Entsprach die entwicklungspolitische Wirkung immer den Erwartungen des Bundesministeriums für Finanzen und wenn nein, welche korrektiven Maßnahmen ergriff das Bundesministerium in welchem Fall, mit welchem Erfolg?

 

6.    Wie trugen die Beteiligungen zur Erreichung der Ziele der IFI-Strategie(en) bei?

 

7.    Wie trugen die Beteiligungen ab 2003 zur Erreichung der Ziele des EZA-Gesetzes bei?

 

8.    An welchen entwicklungspolitisch relevanten Sonderfonds und thematischen Treuhandfonds plant das Bundesministerium für Finanzen Beteiligungen in den kommenden 3 Jahren in welcher Höhe? (Bitte um Auflistung)


9.    Welche Vorhaben zur Erhöhung der Transparenz seiner entwicklungspolitisch relevanten Tätigkeiten wird das Bundesministerium für Finanzen bis zum 31.12.2015 setzen? Welche danach?

 

10. Wird Österreich dem Abkommen der Regierung Folge leisten, dem deklarierten 0,7%-Ziel in einem Stufenplan zu erreichen? Wenn ja, wie wird dieser genau gestaltet werden? Wenn nein, wieso nicht?

 



[1] http://www.entwicklung.at/uploads/media/ODA-Bericht_2012.pdf

[2] http://ati.publishwhatyoufund.org/donor/austria/