4345/J XXV. GP

Eingelangt am 23.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Berichte und Weisungen 2014

BEGRÜNDUNG

 

Aufgrund vielfacher Kritik an der Konzeption der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflicht und des damit verbundenen Weisungsrechts des Justizministers wurde Anfang 2014 ein kontrollierender Weisenrat installiert. Die vorliegende Anfrage soll die Praxis der Ausübung des externen staatsanwaltschaftlichen Weisungsrechts durch den Bundesminister für Justiz unter Berücksichtigung der Tätigkeit des Weisenrats im Jahr 2014 abfragen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Alle Fragen beziehen sich auf das Jahr 2014.

1.    Wie viele Berichte wurden von den Oberstaatsanwaltschaften dem Bundesministerium für Justiz vorgelegt?

2.    Wie viele dieser Berichte betrafen Verfahren gegen bekannte Täter, wie viele Berichte betrafen Verfahren gegen unbekannte Täter?

3.    Wie viele dieser Berichte betrafen Ihrer Einschätzung nach „clamorose“ Verfahren (Verfahren mit entsprechender medialer Berichterstattung)?

4.    Wie viele dieser Berichte (Frage 3) hatten die beabsichtige Einstellung des Verfahrens/eines Teils des Verfahrens zum Inhalt?


5.    In wie vielen Fällen wurde dieses Vorhaben (Frage 4) von ihrem Ministerium genehmigt?

6.    Wie viele externe staatsanwaltschaftliche Weisungen gemäß § 29a StAG wurden erteilt?

7.    Wie viele dieser Weisungen wurden in Verfahren erteilt, die Ihrer Einschätzung nach als „clamoros“ zu bewerten sind?

8.    Wie oft wurde der Weisenrat mit beabsichtigten Weisung (Erledigunsvorschlägen) des BMJ befasst?

9.    In wie vielen Fällen hat sich der Weisenrat dabei den betreffenden vollständigen Ermittlungsakt als Grundlage für seine Empfehlungen vorlegen lassen?

10. In wie vielen Fällen wurden diesen Erledigungsvorschlägen vom Weisenrat entsprochen?

11. In wie vielen Fällen wurden diesen Erledigungsvorschlägen vom Weisenrat nicht entsprochen?

12. In wie vielen Fällen einer abschlägigen Behandlung eines Erledigungsschreiben durch den Weisenrat wurde in weiterer Folge überhaupt keine Weisung erteilt/eine abgeänderte Weisung erteilt?

13. In wie vielen Verfahren gab es eine Dienstbesprechung gemäß § 29a Abs 2 StAG?

14. In wie vielen „clamorosen“ Verfahren (isd Frage 3) wurden Dienstbesprechungen gemäß § 29a Abs 2 StAG abgehalten?

15. An wie vielen Dienstbesprechungen gemäß § 29a Abs 2 StAG hat der Leiter der Strafrechtssektion teilgenommen?

16. An wie vielen Dienstbesprechungen gemäß § 29a Abs 2 StAG haben MitarbeiterInnen Ihres Ministerbüros teilgenommen?

17. An wie vielen Dienstbesprechungen gemäß § 29a Abs 2 StAG haben Sie teilgenommen?