4349/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend die Schaffung zusätzlicher Rechtssicherheit und Mängelbehebung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

 

Dr. Georg Grundbichler war über fünf Jahre hinweg als Revisionsassistent bzw. als Revisor beim „Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – Revisionsverband“ tätig. In seiner im Jahr 2014 erschienenen Publikation „Gemeinnützige Bauvereinigungen – Jahresabschluss, finanzielle Leistungsindikatoren und steuerrechtliche Implikationen“ weist er auf den Seiten 55f auf folgenden Problembereich hin: „Das gemeinnützige Wohnrecht, allen voran das WGG inkl dessen Verordnungen, gibt den öffentlich- und privatrechtlichen Rahmen vor. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz in seiner derzeitigen Fassung ist als unübersichtlich und kompliziert zu kritisieren, manche Inhalte sind mangelhaft ausgeführt und können den Ansprüchen an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht genügen. Das WGG ist gespickt von überlangen Paragraphen, häufig schwer verständlichen Formulierungen, deren Durchdringung juristisches Expertenwissen erfordert, und von zu hohem Abstraktionsgrad so mancher Regelung, sodass sich diese in ihrer Bedeutung für den Durchschnittsleser nicht erschließen.

 

Verstärkt wird dies durch unzählige unbestimmte und somit auslegungspflichtige Rechtsbegriffe, wie bspw ‚... im Rahmen ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung notwendig ...’ in § 7 Abs 4 WGG betreffend die Untergliederung in Regelgeschäfte gem § 7 Abs 1-3 WGG, genehmigungspflichtige Ausnahmegeschäfte iSd § 7 Abs 4 WGG und überhaupt unzulässige Geschäfte.“

 

Paragraf 39 WGG umfasst von Abs. 1 bis inklusive 31 nur Übergangsbestimmungen, worauf auch Grundbichler hinweist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wird derzeit seitens des BMWFW an einer Überarbeitung des WGG gearbeitet bzw. soll in nächster Zukunft daran gearbeitet werden?

 

2.    Wenn ja, in welchen Bereichen und bis wann ist mit konkreten Ergebnissen zu rechnen?

 

3.    Werden in die Überarbeitung des WGG einschlägige Experten eingebunden bzw. eingebunden werden und nach welchen Maßgaben wurden diese Experten ausgewählt?

 

4.    Um welche Personen bzw. Branchenvertreter handelt es sich bei den Experten?

 

5.    Wurden bzw. werden auch die Wohnbaureferenten der Länder eingebunden?

 

6.    Wenn ja, in welcher Weise?

 

7.    Wenn nein, weshalb nicht?

 

8.    Wie wird gewährleistet, dass das Endprodukt zwischen gemeinnützigen Bauträgern und Mietern bzw. Nutzern die erforderliche Ausgewogenheit widerspiegeln wird?

 

9.    In welcher Weise wird Augenmerk auf erhöhte Rechtssicherheit, eine erforderliche Reduktion unbestimmter Formulierungen und verständlichere Formulierung gelegt?