4355/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alm, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Finanzen

betreffend Ermittlung des Einkommens von Sportlerinnen und Sportlern

 

Die im Jahr 2000 eingeführte Sportler_innenpauschalierungsverordnung (BGBI II 2000/418) ermöglicht selbständig tätigen Sportlern und Sportlerinnen die pauschale Ermittlung der Einkünfte aus ihren Tätigkeiten. Um den steuerlichen Vorteil nützen zu können, müssen Sportlerinnen und Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sein und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Die Tätigkeit erfolgt auf selbstständiger Basis, egal ob Profi oder Amateur oder Amteurin. Ein weiteres Kriterium um die Bemessungsgrundlage auf Basis der Sportler_innenpauschalierungsverordnung berechnen zu können ist, dass im Kalenderjahr die ausländischen Auftritte im Rahmen von Sportveranstaltungen gegenüber den heimischen überwiegen. Werden die genannten Punkte erfüllt, kann die Sportlerin oder der Sportler die sogenannte Sportler_innenverordnung zur Besteuerung seines Einkommens heranziehen.

Die erzielten Einkünfte werden dann nicht zur Gänze, sondern nur zu 33 Prozent versteuert. Diese umfassen dann nicht nur Einkünfte aus Wettbewerben und Turnieren, sondern auch Einnahmen aus Werbeverträgen. Die bestehende Doppelbesteuerung wird allerdings nicht beseitigt. Daher werden ausländische Einkünfte, die schon im Ausland mit einer Steuer belegt wurden, werden Österreich noch einmal besteuert. Dieser Umstand führt dazu, dass Sportlerinnen und Sportler, die zum größten Teil im Ausland auftreten, aber den größten Teil ihrer Einkünfte im Inland durch Sponsor_innenverträge erzielen am stärksten von der Verordnung profitieren. Zwei Drittel der Jahreseinkünfte, unter die auch Werbeeinnahmen durch nationale Sponsor_innenverträge fallen, werden pauschal von der Steuer befreit und dadurch sinkt der Höchststeuersatz von 50 auf knapp 17 Prozent.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

 

1.    Wie wird die steuerliche Begünstigung von Sportlern und Sportlerinnen begründet?

2.    Mit welcher Argumentation werden Werbeeinnahmen, die ausschließlich im Inland erzielt werden von der Verordnung begünstigt?

3.    Wie viele Sportler und Sportlerinnen haben die Pauschaulierung nach BGBI II 2000/418 in den Jahren 2000 - 2014, aufgelistet nach Jahr und Anzahl, in Anspruch genommen?

4.    Wie hoch waren die jährlichen Steuereinnahmen, die durch Pauschaulierung nach BGBI II 2000/418 in den Jahren 2000 - 2014 eingenommen wurden, aufgelistet nach Jahr und Höhe?

5.    Wie hoch waren die eingerechten Einnahmen der Sportler und Sportlerinnen aus nationaler Werbetätigkeit in den Jahren 2000 - 2014, aufgelistet nach Jahr und Höhe?

6.    Wie hoch war der steuerliche Verlust für den österreichischen Staat der aus dieser Besserstellung von Sportlerinnen und Sportlern resultiert?

7.    Laut Steuerrechtsexperte Univ. Prof. Dr. Werner Doralt darf eine Verordnung nur auf Basis von Gesetzen erlassen werden. Seiner Ansicht nach ist die aktuelle Regelung verfassungsrechtlich bedenklich, da sie eine reine Begünstigung für Sportler ist die im Gesetz nicht gedeckt ist . Wie sieht das Bundesministerium für Finanzen die Einschätzung von Prof. Dr. Doralt?