4356/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Kinderrechte-Monitoring in Österreich

 

Ausgangspunkt für das beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, nunmehr Bundesministerium für Familien und Jugend eingerichtete Kinderrechte-Monitoring-Board (KMB, Konstituierung am 13. Dezember 2012) stellte die 3./4. Staatenberichtsprüfung über die Umsetzung der Kinderrechtekonvention durch den Kinderrechteausschuss in Genf (24.9.2012) dar. Das KMB wurde als unabhängiges Beratungsgremium eingerichtet und setzt sich aus Kinder- und Jugendanwaltschaften der Länder, Vertretern des Netzwerk Kinderrechte und namhaften Expert/inn/en aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Jugendchirurgie, der Demographie, Pädagogik, Rechtswissenschaften und der Jugendwohlfahrt zusammen. Die Zivilgesellschaft ist durch folgende NGOs vertreten: Österreichisches Komitee für UNICEF, SOS-Kinderdorf, Österreichische Kinderfreunde, Bundesjugendvertretung, Österreichisches Institut für Kinderrechte und Elternbildung, Boltzmann-Institut für Menschenrechte, Netzwerk Kinderrechte Österreichs, Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14, Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit.

Aufgrund des Selbstverständnisses des KMB als interdisziplinäres Expertengremium in Sachen "Kinderrechte" basieren dessen Aufgaben auf den 73 Anregungen und Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses ("Concluding Observations"); zudem soll es notwendige Initiativen zur Fortentwicklung der Kinderrechte in Österreich setzen (vgl. kinderrechte.gv.at).

Die 1993 von der Uno-Generalversammlung verabschiedeten Pariser Prinzipien enthalten eine Reihe von Grundsätzen für die Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Nationale Menschenrechtsinstitutionen sollen über eine juristische Grundlage, einen klaren Auftrag sowie eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen. Sie sollen gegenüber der Regierung unabhängig sowie pluralistisch zusammengesetzt und vor allem für besonders schwache Gruppen zugänglich sein. Zu ihren Aufgaben gehört es, Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen zuhanden von Regierung, Verwaltung und Parlament zu formulieren, Unterstützung zu leisten bei der Umsetzung internationaler Konventionen, die Ratifikation von Menschenrechtsverträgen zu fördern und die Menschenrechtsbildungs- und Forschungsprogramme zu unterstützen.

Zwar ist ein Kinderrechte-Monitoring nicht verpflichtend, jedoch empfiehlt der UN-Kinderrechtsausschuss ein solches in seinen "concluding observations" im letzten "reporting cycle" hinsichtlich der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig:

"Coordination

14. The Committee welcomes the State party’s efforts to strengthen coordination in respect of policies to implement the Convention, including through regular meetings of representatives of relevant Federal Ministries and the Länder. While noting that, according to the State party’s report, a permanent coordination mechanism would be inefficient, as it would require the involvement of regional and local administrative bodies and NGOs, the Committee nevertheless reiterates its concern regarding the lack of a specific body, at Federal and Länder levels, with a clear mandate to coordinate in a comprehensive manner the implementation of the Convention (CRC/C/15/Add.251, para. 10, 2005).

15. The Committee reiterates its recommendation that the State party undertake all measures to ensure the establishment of a permanent and effective coordination mechanism on the rights of the child at Federal and Länder levels, and that sufficient human, technical and financial resources are allocated for ensuring the effective functioning of such a mechanism(CRC/C/15/Add.251, para. 11, 2005)."

vgl http://www.kinderrechte.gv.at/wp-content/uploads/2013/10/Consideration-of-reports-submitted-by-States-parties-under-article-44-of-the-Convention-Concluding-observations-Austria-20121.pdf

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Inwiefern wurden bei der Implementierung des Kinderrechte-Monitoring-Prozesses in Österreich durch das Kinderrechte-Monitoring-Board die Pariser Prinzipien als Vorbild herangezogen?

a.    Wie wird die Unabhängigkeit des Kinderrechte-Monitoring-Boards gewährleistet?

2.    Welche notwendigen Initiativen zur Fortentwicklung der Kinderrechte wurden bisher vom Kinderrechte-Monitoring-Board gesetzt?

3.    Inwiefern werden die jeweils tangierten Ministerien und Länder in den Kinderrechte-Monitoring-Prozess eingebunden?

4.    In welchen weiteren Ministerien werden Angelegenheiten, die Kinderrechte betreffen, noch als Querschnittsmaterie behandelt?

a.    Inwiefern findet ein Austausch zwischen diesen Ministerien statt, so dass sich jedes Ministerium entsprechend einbringen kann?

5.    Inwiefern wird der Kinderrechte-Monitoring-Prozess ministeriumsübergreifend implementiert?

a.    Welche konkreten Maßnahmen werden hier gesetzt?

6.    Wie ist der interdisziplinäre Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den im Rahmen des Kinderrechte-Monitoring-Prozessen eingerichteten zwölf thematischen Projektgruppen strukturiert?

7.    Wurden bisher Beratungsergebnisse der zwölf Kinderrechte-Monitoring-Projektgruppen dem Kinderrechte-Monitoring-Board zur Behandlung und Annahme unterbreitet?

a.    Wenn ja, welche der Projektgruppen haben bisher Beratungsergebnisse an das Kinderrechte-Monitoring-Board zur Behandlung und Annahme unterbreitet?

8.    Wann erfolgt die Zusammenfassung des themenspezifischen Outputs der einzelnen Projektgruppen durch das Kinderrechte-Monitoring-Board zu einem Gesamtbericht?

9.    Kam es im Rahmen des Kinderrechte-Monitorings durch das Kinderrechte-Monitoring-Board bisher zur Entwicklung von Lösungsansätzen bzw. -strategien zu kinderspezifischen Problemstellungen?

10. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem Kinderrechte-Monitoring-Board jährlich vom BMFJ zur Verfügung gestellt werden?

11. Sind die finanziellen Mittel, die dem Kinderrechte-Monitoring-Board jährlich vom BMFJ zur Verfügung gestellt werden, zur Aufgabenerfüllung ausreichend?

a.    Wenn ja, weshalb?

12. Wie erfolgt die Vergabe der finanziellen Mittel des Kinderrechte-Monitoring-Boards? Bitte um Auflistung der konkret finanzierten Maßnahmen und Projekte sowie der jeweils zugehörigen Summe.

13. Wer trägt hinsichtlich der Vergabe finanzieller Mittel des Kinderrechte-Monitoring-Boards die Verantwortung bzw wer ist dafür für die Entscheidung über die Mittelvergabe zuständig?

14. Wie werden die am Kinderrechte-Monitoring-Board beteiligten Organisationen für ihren Arbeitsaufwand in den Projektgruppen entschädigt?

15. Als Zielsetzung des Kinderrechts-Monitorings, wie es beim BMFJ eingerichtet wurde, wird unter anderem "Identifikation von Themen-, Frage- und Problemstellungen von Relevanz für die Lebenssituation von Kindern in Österreich, inhaltlich-analytische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Fragestellungen und Problemkreisen und themenzentrierte Erörterung von Themen und Anliegen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder stehen;" genannt (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurde dieses Ziel bisher erreicht?

a.    Wurde dieses Ziel vollständig erreicht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer Zielerreichung zu rechnen?

16. Als Zielsetzung des Kinderrechts-Monitorings, wie es beim BMFJ eingerichtet wurde, wird unter anderem "Erfassung und Darstellung relevanter Kerndaten in einem kohärenten System (Relevanzauswahl und Systemisierung vorhandener Daten) zwecks Verfüg- und Nutzbarkeit einer aussagekräftigen Datenlage mit Zielrichtung auf die Gewinnung eines Überblicks über die Lebenswirklichkeiten von Kindern (in den unterschiedlichsten Kontexten und nach international vergleichbaren Kriterien), zur Abschätzung und Evaluierung der Entwicklungen nach relevanten Parametern; Identifikation eines allfälligen weiteren Erhebungsbedarfs nach relevanten Indikatoren (neue Datenfelder);" genannt (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurde dieses Ziel bisher erreicht?

a.    Wurde dieses Ziel vollständig erreicht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer Zielerreichung zu rechnen?

17. Als Zielsetzung des Kinderrechts-Monitorings, wie es beim BMFJ eingerichtet wurde, wird unter anderem "Fakten- und datenbasierte Erarbeitung der Grundlagen für ausgewählte Bereiche der Kinderrechtepolitik: Grundlagenarbeit zum Status Quo; Gewinnung von Erkenntnissen über Handlungsoptionen bzw. Handlungsbedarf; Erarbeitung von Schlussfolgerungen über erstrebenswerte Weiterentwicklungen einschließlich der Abschätzung von erwünschten Wirkungsfolgen unter gleichzeitiger Berücksichtigung von unerwünschten Effekten;" genannt (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurde dieses Ziel bisher erreicht?

a.    Wurde dieses Ziel vollständig erreicht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer Zielerreichung zu rechnen?

18. Als Zielsetzung des Kinderrechts-Monitorings, wie es beim BMFJ eingerichtet wurde, wird unter anderem "Kommunikation der gewonnenen Erkenntnisse über die Fakten- bzw. Problemlage und der entsprechenden Lösungsansätze bzw. -strategien samt sachlich nachvollziehbarer, argumentativer Begründungen an und inhaltliche Diskussion mit Entscheidungsträgern (z.B. Menschenrechtskoordinatoren des Bundes und der Länder, Vertretern von Ministerien und Ländern);" genannt (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurde dieses Ziel bisher erreicht?

a.    Wurde dieses Ziel vollständig erreicht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer Zielerreichung zu rechnen?

19. Als Zielsetzung des Kinderrechts-Monitorings, wie es beim BMFJ eingerichtet wurde, wird unter anderem "Verfassung von Berichten zu den oben angeführten Fragestellungen und Problemkreisen;" genannt (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurde dieses Ziel bisher erreicht?

a.    Wurde dieses Ziel vollständig erreicht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer Zielerreichung zu rechnen?

20. Als Zielsetzung des Kinderrechts-Monitorings, wie es beim BMFJ eingerichtet wurde, wird unter anderem "Förderung des öffentlichen Bewusstseins für eine kindergerechte und kinderfreundliche Gesellschaft;" genannt (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurde dieses Ziel bisher erreicht?

a.    Wurde dieses Ziel vollständig erreicht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer Zielerreichung zu rechnen?

21. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 1 - Daten sieht die Systematische Erfassung von Kerndaten zur Darstellung der Lebenssituation von Kindern in Österreich in unterschiedlichen Kontexten und nach international vergleichbaren Kriterien (z.B. UNICEF, WHO – Daten) vor (vgl. kinderrechte.gv.at) Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

22. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 2 - Verfassung sieht die Überprüfung der Kongruenz des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (AB 8 – 11) mit der österreichischen (Verfassungs-)Rechtslage, die Überprüfung der Erforderlichkeit der Vorbehalte zu den Artikeln 13, 15 und 17 des Übereinkommens bzw. der Rücknahme der Vorbehalte sowie die Prüfung der Empfehlung zur gänzlichen (verfassungsrechtlichen) Integration aller Bestimmungen des Übereinkommens, insbesondere soziale und kulturelle Rechte, und dessen Fakultativprotokolle in einen umfassenden rechtlichen Rahmen (AB 11) vor (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

23. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 3 - Kindeswohl und Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip sieht die Erfassung des Status Quo der Verankerung von Kindeswohlkriterien bzw. kindeswohlspezifischen Qualitätsstandards in einschlägigen (Bundes- und Landes)Gesetzen oder in sonstigen Regelungsmaterien (z.B. Kinderbetreuung in Krippen, Horten oder Kindergärten; medizinische Behandlung von Kindern) vor. Zum Zweck der konkreten Umsetzung des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips (Art. 1 BVG über die Rechte von Kindern) in legislativen Vorhaben oder sonstigen Programmen und Projekten sollen im Rahmen von Begutachtungsverfahren zu Regelungsvorhaben (Bundes- und Landesgesetzen sowie -verordnungen mit Auswirkungen auf Kinder konkrete Kindeswohl – Leitlinien bzw. -kriterien entwickelt und in den entsprechenden Stellungnahmen eingebracht werden (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

24. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 4 - Sozialisation in Familie, Kindergarten und Schule richtet vor dem Hintergrund der Idealvorstellung der UN-Kinderrechtskonvention, wonach das “Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen soll” den Primärfokus auf die förderlichen Faktoren für die Sozialisation in der Familie und in den weiteren Sozialisationsfeldern Kindergarten und Schule. Das gleiche Augenmerk wie auf die der Sozialisation von Kindern zuträglichen Faktoren soll auch auf die für die Persönlichkeitsentfaltung von Kindern abträglichen Aspekte, wie zum Beispiel Kulturbarrieren durch Armut, gerichtet werden. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

25. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 5 - Kindeswohlstandards für außerhalb der Herkunftsfamilie aufwachsende Kinder – Inklusion von benachteiligungsgefährdeten Kindern sieht die Entwicklung von zeitgemäßen Troubleshooting-Standards für die Lösung von Situationen vor, in denen dem Kind der weitere Verbleib in der Herkunftsfamilie nicht mehr zugemutet werden kann und die geleisteten Unterstützungshilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit nicht den zur Wahrung des Kindeswohls notwendigen Mindesterfolg gebracht haben, um den verfassungsgesetzlichen Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand für Kinder, die vorübergehend oder dauernd aus ihrem familiären Umfeld herausgelöst werden, zu verwirklichen. Um das Wohl von außerhalb ihrer Herkunftsfamilien lebenden Kindern sicherzustellen, sind Leitlinien und Standards für die regelmäßige Überprüfung der öffentlichen und privaten Einrichtungen und die Evaluierung der Zustände in alternativen Betreuungseinrichtungen zu entwickeln. In dieser Projektgruppe wird weiter der besonderen Lage und Vulnerabilität von armuts- bzw. sonst benachteiligungsgefährdeten Kindern, z.B. Kindern mit Behinderungen, asylsuchenden oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, entsprechende problemzentrierte Beachtung geschenkt. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

26. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 6 - Kinder- und Jugendgesundheit hat das Ziel, den Gesundheitszustand der Kinder in Österreich durch eine strukturierte und priorisierte Datenauswahl nach unterschiedlichen Kontexten (wie z.B. frühkindliche Entwicklung, Ernährung, soziale Risikofaktoren, körperliche oder seelischen Leiderfahrungen, psychologischer, pädagogischer und sozialer Betreuungs- oder Behandlungsbedarf, kindgerechte Arzneimittel, Alkohol, Tabak und andere Suchtmittel, Depressionen, Übergewicht etc.) zu erfassen und darzustellen, Problemlösungsansätze (in medizinischer, therapeutischer und sozialer Hinsicht) zu identifizieren und neue, erfolgversprechende Wege anzudenken. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

27. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 7 - Recht auf gewaltfreie Kindheit und Schutz vor Verletzung der sexuellen Integrität von Kindern sieht vor, im Rahmen eines strategischen Ansatzes zur weiteren Zurückdrängung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder das Recht des Kindes auf Gewaltfreiheit öffentlich zu thematisieren, die Aufklärung von Eltern und PädagogInnen über die negativen Folgen, insbesondere über die psychischen und physischen Auswirkungen körperlicher Züchtigung zu verstärken und zu versuchen, die Tätigkeit der Hilfseinrichtungen für rat- und hilfesuchende Kinder besser aufeinander abzustimmen. Im Fokus dieser Projektgruppe stehen die Entwicklung strategischer Präventionsmaßnahmen sowie die Überprüfung der strafrechtlichen Bestimmungen (z.B. betreffend Kinderpornografie, Prostitution oder Kindersextourismus) auf Konformität mit den Artikeln 2 und 3 des Fakultativprotokolls sowie die Verfügbarkeit adäquater Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

28. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 8 - Kindersicherheit - Kindergerechte Lebensräume - Kinderfreundliche Gemeinde und Städte sieht vor, in einem strategischen Ansatz - auf Basis valider Daten - ein Beitrag zu einer umfassenderen Verwirklichung des besonderen Sicherheitsbedürfnisses von Kindern und zur Unfallverhütung in den verschiedenen Lebenswelten (z.B. Haushalt, Spielplätze, Schulweg, Schulumfeld, Freizeit, Sport, Straßenverkehr) zu leisten. Kinderfreundlichkeit spiegelt sich – über die Rahmenbedingungen der Arbeitswelt zur Vereinbarung von Familie und Beruf hinaus – in der gesellschaftlichen Einstellung gegenüber Kindern wieder; eine kindgerechte Lebenswelt zeichnet sich u.a. durch die Präsenz und Sichtbarkeit von Kindern im öffentlichen Raum und durch das Vorhandensein einer Infrastruktur aus, in der die Bedürfnisse von Familien mit Kindern berücksichtigt werden (kindergerechte Lebensraumgestaltung, Planung kommunaler Lebensräume). (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

29. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 9 - "digikids" sieht vor, dass die Digitalisierung der Lebenswelten von Kindern – neben der Kompetenz von Usern im Umgang mit den digitalen Angeboten – nach effektivem Schutz vor Übervorteilung von Kindern (z.B. durch online-gambling, online-betting) sowie nach wirksamem Schutz vor Formen der Demütigung, Beleidigung und Verleumdung und vor ähnlichen Übergriffen in die Privatsphäre von Kindern durch digitale Foren im Internet oder über Mobiltelefone, wie bspw. durch “Cyber-Mobbing“, „Happy Slapping“ oder „Grooming“ verlangt. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

30. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 10 - Kinder im Konflikt mit dem Gesetz stellt die Auseinandersetzung mit den Ursachen von sozial abweichendem Verhalten von Kindern, Varianten der Reaktion auf Devianz mit Zielrichtung auf das Durchbrechen des Kreislaufs sowie die Überprüfung der Konformität des Systems der Jugendgerichtsbarkeit mit der Kinderrechtekonvention und anderen für die Jugendgerichtsbarkeit relevanten Standards der Vereinten Nationen in den Fokus. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

31. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 11 - WFA Kinder-Jugend ("Jugendcheck") auf Länder- und Gemeindeebene hat zum Ziel, dass die mit der WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung – WFA-KJV (“Jugendcheck“) auf Bundesebene eingeführte Wirkungsfolgenabschätzung von Regelungsvorhaben auf Kinder und junge Erwachsene den Ländern und der kommunalen Ebene als ein weiterer logischer Schritt zur Implementierung von Kinderrechten auf sämtlichen Ebenen nähergebracht werden soll. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?

32. Der Arbeitsplan der Projektgruppe 12 - Partizipation von Kindern unternimmt die Entwicklung und Einbringung des Kinderpartizipationselements in den Kinderrechte-Monitoring-Prozess, womit dem Postulat nach adäquater Einbeziehung und Absprache mit den Kindern und der Zivilgesellschaft (AB 13) Rechnung getragen werden soll. (vgl. kinderrechte.gv.at). Inwiefern konnte der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher eingehalten werden?

a.    Wurde der Arbeitsplan dieser Projektgruppe bisher vollständig umgesetzt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

                                ii.    Wenn nein, bis wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe zu rechnen?

b.    Entspricht der Stand der Umsetzung des Arbeitsplans dieser Projektgruppe noch den Angaben, die sich unter kinderrechte.gv.at finden?

                                  i.    Wenn ja, wieso konnte es zwischenzeitlich zu keinen Fortschritten hinsichtlich der Umsetzung kommen?

                                ii.    Wenn nein, wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung des Arbeitsplanes dieser Projektgruppe dar?

c.    Was konkret geschieht mit den Ergebnissen, die diese Projektgruppe erzielt?