4357/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2015
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Österreich

 

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde vor fast einem Jahr vom Europäischen Gerichtshof komplett aufgehoben, da sie gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 7 GRC), das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten (Art 8 GRC) und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art 52 GRC) verstößt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof folgte diesem Urteil und erklärte die nationale Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung im Juni 2014 für verfassungswidrig - ein großer Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und ganz Europa.

Im Rahmen der Präsentation des neuen "Sicherheitspaketes" äußerte sich die Innenministerin gegenüber der Presse in dem Sinne, dass die Vorratsdatenspeicherung in diesem Sicherheitspaket nicht vorgeschlagen wird, da man auf einen Vorschlag der EU-Kommission warte: "Die Vorratsdatenspeicherung findet sich darin nicht, das ist ein Thema, das derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird." (DiePresse, 17.01.2015)

Nun wurde vor einigen Tagen bekannt, das die EU-Kommission keinen neuen Vorschlag hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung vorlegen wird, was als endgültiges Aus für etwaige Richtlinienpläne gelten kann.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Da die EU-Kommission keinen Entwurf einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen wird: gibt es Pläne, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wieder einzuführen?

a.    Wenn ja, inwiefern genau und unter Berücksichtigung welcher konkreten Kriterien? Für wann ist eine Einführung geplant?

b.    Wenn ja, ist ein österreichischer Alleingang geplant oder wollen Sie sich auch auf EU-Ebene für eine Wiedereinführung einsetzen?

c.    Wenn nein, werden Alternativen als "Ersatz" in Betracht gezogen?

                                  i.    Wenn ja, welche konkret?

2.    Halten Sie es für möglich, dass es eine Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung gibt, die den strengen Kriterien, die der EuGH in seinem Urteil dazu festgelegt hat, standhält?

3.    Sind Sie in Gesprächen mit den deutschen oder anderen europäischen Ministerien bzw. Ministern hinsichtlich einer möglichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, Deutschland und/oder der EU?