4383/J XXV. GP
Eingelangt am 25.03.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Podgorschek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Berechnungen des Bundesministeriums für Finanzen zu Einnahmen durch verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung
Der ORF berichtete auf seiner Internetplattform bezüglich der Gegenfinanzierung der geplanten Steuerreform am 13. 03. 2015:
"Das Geld zur Finanzierung der Entlastung soll laut Faymann unter anderem von der Bekämpfung des Steuerbetrugs kommen. Rund zwei Milliarden müssten aus diesem Titel lukriert werden können - das hätten Berechnungen des Finanzministeriums ergeben, wie Faymann erklärte." (http://orf.at/stories/2268951/2268952/)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wie genau kamen die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu diesen Berechnungen? (Bitte um genaue, detaillierte Erläuterung der zu Grund liegenden Zahlen und Daten, Berechnungsmethoden und Einschätzungen)
2. Welche rechtlichen und technischen Instrumente stehen den Mitarbeitern des BMF jetzt zur Verfügung, die vorher nicht verfügbar waren?
3. Wurden budgetäre Vorkehrungen getroffen bzw. sollen solche Vorkehrungen getroffen werden, falls dieses Ziel verfehlt werden sollte?
4. Wenn ja welche?
5. Sollen zur verstärkten Bekämpfung von Steuerbetrug zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden?
6. Wenn ja, in welchen Bereichen?
7. Wenn ja, wie viele?