4387/J XXV. GP

Eingelangt am 25.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Nachhaltigkeitszertifikate für Weinbauern

 

Für österreichische Winzer besteht seit kurzem die Möglichkeit, sich für ein Nachhaltigkeitszertifikat anzumelden, um die hohen Umweltstandards, auch auf der Weinflasche mit dem Schriftzug “Nachhaltig Austria”, sichtbar zu machen

 

Der Österreichische Weinbaupräsident NAbg. Schmuckenschlager berichtete, dass vor allem im englisch-sprachigen Raum in der Weinproduktion der Aspekt Nachhaltigkeit an Bedeutung zugenommen hat. “In Neuseeland sind bereits 90 Prozent der Betriebe nachhaltig wirtschaftend, die haben auch ein Zertifizierungssystem.”

 

Das neue Gütesiegel soll mithelfen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Kriterien für den Erhalt des Nachhaltigkeitszertifikats werden der sparsame Umgang mit Wasser und Pflanzenschutzmitteln, aber auch energiesparende Produktion, sowohl im Weingarten als auch im Keller, sein. Mit einem Online-Tool können österreichische Winzer eine Eigenbewertung durchführen und in einem weiteren Schritt eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung beantragen. Zertifizierte Betriebe können dann auf Wunsch am Etikett die Angabe "zertifiziert nachhaltig" mit der Betriebsnummer angeben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

  1. Gibt es weitere österreichische Produkte, die bereits, ähnlich dem Zertifikat "Nachhaltig Austria" für Wein, mit einem speziellen Nachhaltigkeitszertifikat gekennzeichnet sind?
  2. Falls ja, welche?
  3. Falls ja, welche Erfolge konnten damit erzielt werden?
  4. Wer kontrolliert die Datenangaben der österreichischen Weinbauern im Online-Tool auf deren Richtigkeit?
  5. Wie lauten die exakten Kriterien für den Erhalt der Nachhaltigkeitszertifizierung?
  6. Gilt die Zertifizierung auf unbestimmte Zeit oder muss der betreffende Weinbauer in regelmäßigen Abständen ein neues Zertifikat mit dazugehöriger Kontrolle beantragen?
  7. Wer kontrolliert die zertifizierten Betriebe nach Erhalt der Zertifizierung?
  8. Wie oft werden die zertifizierten Betriebe nach Erhalt der Zertifizierung kontrolliert?
  9. Kann einem Weinbauer bei Missachtung der Nachhaltigkeitskriterien das Zertifikat entzogen werden?
  10. Falls ja, welche Umstände führen zu einer Entziehung der Zertifizierung?
  11. Gibt es quantitative Schätzungen, mit welchen Erfolgen (z.B.: Umsatzerhöhung), durch die Einführung des Nachhaltigkeitszertifikats, gerechnet werden kann?
  12. Falls ja, welche?