4408/J XXV. GP
Eingelangt am 26.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Teilpensionsregelung
Bei der Regierungsklausur in Krems wurde die Einigung auf eine sogenannte „Teilpension“ gefeiert. Außer einer „Aufkommensneutralität“ bei den Kosten, der Geltung ab dem 62. Lebensjahr und der Möglichkeit das Arbeitspensum zwischen 40 und 60 Prozent war bisher wenig zu erfahren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie wird das Projekt „Teilpension“ genau geregelt sein?
2. Wie groß wird der Anteil der Erwerbstätigen sein, den dieses Projekt betreffend kann bzw. wird?
3. Welche Kosten wird dieses Projekt verursachen?
4. Welche Kostenträger werden diese Kosten zu tragen haben?
5. Welche Beschäftigungseffekte wird dieses Projekt haben?
6. Welche Effekte beim Pensionsantrittsalter wird dieses Projekt haben?