4408/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Teilpensionsregelung

 

Bei der Regierungsklausur in Krems wurde die Einigung auf eine sogenannte „Teilpension“ gefeiert. Außer einer „Aufkommensneutralität“ bei den Kosten,  der Geltung ab dem 62. Lebensjahr und der Möglichkeit das Arbeitspensum zwischen 40 und 60 Prozent war bisher wenig zu erfahren. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie wird das Projekt „Teilpension“ genau geregelt sein?

2.    Wie groß wird der Anteil der Erwerbstätigen sein, den dieses Projekt betreffend kann bzw. wird?

3.    Welche Kosten wird dieses Projekt verursachen?

4.    Welche Kostenträger werden diese Kosten zu tragen haben?

5.    Welche Beschäftigungseffekte wird dieses Projekt haben?

6.    Welche Effekte beim Pensionsantrittsalter wird dieses Projekt haben?