4416/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Beurteilungskriterium "Binnen-I" in der tertiären Bildungsstufe.

 

 

 

Mitte Oktober 2014 stellte das Normierungsinstitut "Austrian Standards" fest, dass der "geschlechtersensible Umgang mit Sprache" auch künftig nicht per Ö-Norm geregelt wird. Das Binnen-I wurde somit bei der Reformierung der ÖNorm A 1080 herausgehalten, da wegen der stark konvergierenden Meinungen zu diesem Thema kein Konsens möglich sei. Aufgrund der verschiedenen Unternehmens- und Organisationskulturen sei die Einstellung zum Binnen-I prinzipiell stark abhängig vom kulturellen Umfeld.

 

Am 3.3. zeigte der ORF-"Report" im Rahmen eines Berichtes über das "Binnen-I" auch ein Interview mit dem Leiter der FH BFI Wien, Dr. Helmut Holzinger. Aus diesem Bericht geht hervor, dass in dieser Bildungseinrichtung verpflichtend Punkteabzüge vorgenommen werden, wenn bei schriftlichen Arbeiten die "Geschlechtsneutralität" nicht gewahrt bzw. das "Binnen-I" nicht verwendet wird. Bereits im Oktober 2014 berichtete die "Kleine Zeitung" über diverse Hochschulen, die das "Binnen-I" als Beurteilungskriterium für Prüfungsarbeiten heranziehen. Genannt wird hier wieder das BFI Wien, aber auch die Fachhochschule St. Pölten, an der "das Gendern in Seminar- und Abschlussarbeiten ein Muss ist".

 

Führende Juristen wie der Verfassungsrechtler Dr. Heinz Mayer bezeichnen das Binnen-I als "Verschandelung der Sprache", das Normungsinstitut lehnt eine verbindliche Gender-Regelung ab, zahlreiche Experten plädieren für eine Beibehaltung der bisherigen Sprachregelungen. Unklar ist allerdings der Umgang der Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen mit dem "Binnen-I" und dessen Relevanz auf Prüfungsnoten bei schriftlichen Arbeiten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1. An welchen Universitäten in Österreich werden das "Binnen-I" bzw. geschlechtsneutrale Bezeichnungen als Beurteilungskriterien für schriftliche Arbeiten herangezogen?

 

2. An welchen Fachhochschulen in Österreich werden das "Binnen-I" bzw. geschlechtsneutrale Bezeichnungen als Beurteilungskriterien für schriftliche Arbeiten herangezogen?

 

3. An welchen Pädagogischen Hochschulen in Österreich werden das "Binnen-I" bzw. geschlechtsneutrale Bezeichnungen als Beurteilungskriterien für schriftliche Arbeiten herangezogen?

 

4. Betreffend jene Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, die das "Binnen-I" bzw. geschlechtsneutrale Bezeichnungen als Beurteilungskriterien für schriftliche Arbeiten heranziehen:

 

Welche spezifischen Sanktionen zieht eine Nichtverwendung des "Binnen-I" für die Beurteilung schriftlicher Prüfungsarbeiten nach sich? (genaue Bezugnahme auf die jeweiligen Unis, FH´s und PH´s)