4433/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wöginger, Haubner, Mag. Gertrude Aubauer Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pensions-, Rehab- und Beschäftigungsmonitoring 2014, aussagekräftige Gestaltung

Das BMASK hat am 20. 2. 2015 eine Broschüre betreffend Pensions-, Rehabilitations- und Beschäftigungsmonitoring im Jahr 2014 veröffentlicht.

Diese Initiative ist grundsätzlich zu begrüßen, in einigen Punkten fehlen aber aussagekräftige und mit den Vorjahren vergleichbare Kennzahlen. Wichtige Bereiche, die entweder fehlen oder nicht aussagekräftig dargestellt sind, betreffen beispielsweise:

         Personen, die bereits eine befristete I-Pension bezogen und nun Rehab- oder Umschulungsgeld zuerkannt bekommen haben, werden nicht berücksichtigt.

         Bei der Berechnung des Pensionsantrittsalters bleiben die Personen unberücksichtigt, denen anstelle der bisherigen befristeten I-Pension unter 50 nunmehr Rehab- bzw. Umschulungs-/Übergangsgeld als Geldleistung der Pensionsversicherung zuerkannt wurde.

         Bei den Rehabgeldbezieher/innen wird nicht dargestellt, welche Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation zu den Haupterkrankungsgruppen innerhalb welchen Zeitraums ab Bescheidzustellung eingeleitet wurden, zu welchen gesundheitlichen Verbesserungen diese geführt haben, welche Kosten damit verbunden waren und in wie vielen Fällen aufgrund der erreichten gesundheitlichen Verbesserungen das Rehabgeld wieder eingestellt werden und ob eine erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt erreicht werden konnte.


         Bei den Umschulungs-/Übergangsgeldbezieher/innen wird nicht dargestellt, welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation innerhalb welchen Zeitraums ab Bescheidzustellung eingeleitet wurden, in welchem Umfang diese Maßnahmen erfolgreich waren oder aus welchen Gründen die Maßnahmen nicht erfolgreich waren, welche Kosten damit verbunden waren und in wie vielen Fällen aufgrund des Rehabilitationserfolges das Umschulungsgeld wieder eingestellt werden und ob eine erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt erreicht werden konnte.

         Die Umschulungsgeldbezieher werden gemeinsam mit den Übergangsgeldbeziehern aufgrund einer freiwilligen beruflichen Rehabilitation in der Kategorie berufliche Rehabilitation erfasst. Es wird angemerkt, dass nur ein kleiner Teil im Rahmen des Umschulungsgeldes bewilligt wurde, konkrete Zahlen werden jedoch nicht ausgewiesen.

         Die nach wie vor bestehenden deutlichen Bundesländerunterschiede beim Pensionsantrittsalter (zB zwischen niedrigen Antrittsalter in Kärnten und der Steiermark und rund ein Jahr höherem Antrittsalter in Vorarlberg und Tirol) sind nicht schlüssig. Die Erklärung im Bericht mit der Relation zwischen Arbeitern und Angestellten, der Altersstruktur und „vielen anderen Faktoren" ist nicht befriedigend. Eine genauere Analyse ist erforderlich.

         Bericht über die Arbeitsmarktlage in Bezug auf ältere Personen:

Die Beschäftigung der Personen 50+ entwickelt sich sehr positiv. Vom Beschäftigungsanstieg profitierte 2014 ausschließlich die Altersgruppe 50+, deren Beschäftigung stieg um 37.598 Personen. Im Gesamtdurchschnitt stieg die Beschäftigung lediglich um +20.405 Personen.

         In diesem Bericht wird auf Seite 15 das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der Pensionsneuzugänge aller Pensionsversicherungsträger zu einer Direktpension dargestellt. Solange aber Frauen ein gesetzliches Antrittsalter von 60 Jahren und Männer ein gesetzliches Antrittsalter von 65 Jahren haben, ist zusätzlich eine getrennte Auswertung unbedingt notwendig. Dies gilt auch für Seite 27 bei der Darstellung des Pensionsantrittsalters nach Bundesländern. Die vorliegenden Durchschnittszahlen sind nicht aussagekräftig.

Die Arbeitslosenquote der Älteren nach nationaler Definition ist seit vielen Jahren leicht höher als die allgemeine Quote, verläuft aber stets parallel zu dieser. Der Anstieg der Arbeitslosenquote lag im Jahr 2014 nur gering über dem allgemeinen Durchschnitt. Seit Dezember 2014 verläuft der Anstieg unterdurchschnittlich.

Darüber hinaus heißt es in der Broschüre: „Klar ist, dass jetzt die Unternehmen gefordert sind, Arbeitsplätze zu schaffen, die es älteren Arbeitnehmerlnnen ermöglichen, ihr Wissen möglichst lange in den Betrieben einzubringen. [.... ] Zusätzlich bedürfte es aber vor allem auch einer rascheren Veränderung der Grundeinstellung von Betrieben zur Aufnahme älterer Arbeitnehmer."

Dem kann entgegengehalten werden, dass im Regierungsprogramm Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung Älterer vorgesehen sind, die bereits umgesetzt sein sollten:

         Aufschub-Bonus,

        Zweckbindung der geltenden Auflösungsabgabe für alle Betriebe unabhängig von der Größe bis 2016 als Bonus zur Förderung der vorhandenen Beschäftigung 55 plus

         Einstellbonus: Arbeitgeber erhalten eine Bonuszahlung, wenn sie arbeitslose Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen. Der Einstellbonus wird nach einer Mindestbeschäftigungsdauer gewährt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Wie hat sich im Jahr 2014 das durchschnittliche Pensionsantrittsalter, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Geschlecht, entwickelt?

2.       Wie hat sich im Jahr 2014 das faktische Antrittsalter im Vergleich mit den Vorjahren insgesamt entwickelt, wenn man jede Zuerkennung von Rehabgeld oder von Umschulungsgeld wie vorher den Antritt einer befristeten I-Pension einbezieht?

3.       Und umgekehrt: Wie hat sich im Interesse der Vergleichbarkeit das faktische Pensionsantrittsalter im Jahr 2014 im Vergleich mit 2013 entwickelt, wenn man für das Jahr 2013 befristete I-Pensionen unter 50 unberücksichtigt lässt bzw. herausrechnet.

4.       Wie sind die teils beträchtlichen Bundesländerunterschiede beim Pensionsantrittsalter zu erklären?

5.       Welche Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wurden bei den Rehabgeld- Bezieher/innen eingeleitet (Bitte nach Haupterkrankungsgruppen, nach Art der Maßnahmen und nach Personen, die bereits vorher eine befristete I-Pension hatten bzw. nicht hatten, aufgliedern)?

6.       Zu welchen gesundheitlichen Verbesserungen führten diese Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und wie vielen Fällen konnte das Rehabgeld aufgrund der gesundheitlichen Verbesserungen wieder eingestellt werden?


7.       Wie hoch waren die Anzahl und der Aufwand für alle Rehabgeldbezieher, aufgegliedert nach Rehabgeld und Kosten der Rehabmaßnahmen?

8.       Wie hoch war dieser Aufwand für bisher erfolglose Versuche der medizinischen Rehabilitation?


9.      In wie vielen Fällen konnte eine erfolgreiche Reintegraton in den Arbeitsmarkt erreicht werden?

10.   Welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation wurden bei den Umschulungs- /Übergangsgeld-Bezieher/innen eingeleitet (Bitte nach wichtigsten Maßnahmen und nach Personen, die bereits vorher eine befristete I-Pension hatten bzw. nicht hatten, aufgliedern)?

11.   Zu welchen Erfolgen führten diese Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und wie vielen Fällen konnte das Umschulungs-/Übergangsgeld aufgrund der gesundheitlichen Verbesserungen wieder eingestellt werden, und in wie vielen Fällen war die berufliche Rehabilitation erfolglos und aus welchen Gründen?

12.   Wie hoch waren die Anzahl und der Aufwand für alle Umschulungs­/Übergangsgeldbezieher/innen, aufgegliedert nach Herkunftsbranchen sowie nach Umschulungs-/Übergangsgeld und Kosten der Rehabmaßnahmen?

13.   Wie hoch war dieser Aufwand für erfolglose berufliche Rehabilitationsversuche?

14.   In wie vielen Fällen konnte eine erfolgreiche Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden?

15.   Wie hoch waren die Anzahl der Übergangsgeldbezieher und der Aufwand der für diese Gruppe durchgeführten beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen? (exkl. Übergangsgeldbezieher freiwilliger beruflicher Rehamaßnahmen)

16.   Wie hoch waren die Anzahl aller Rehab- und Umschulungs-/Übergangsgeldbezieher/innen sowie der Aufwand für Rehab-und Umschulungsgeld und für Rehabmaßnahmen im Jahr 2014 im Vergleich mit der Anzahl und dem Aufwand in den Vorjahren für Übergangsgeld und neu zuerkannte befristete I-Pensionen unter 50?

17.   Welche Kriterien werden angewendet um zu erkennen, ob eine medizinische oder eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme erfolgreich ist?

18.   Wie hoch ist der Unterschied in der Beschäftigungsquote Älterer 50+ zwischen Männer und Frauen, in 5 Jahresschritten? In welcher Altersgruppe, getrennt nach Geschlecht, zeigt sich der größte Handlungsbedarf?

19.   Wie entwickelten sich die Beschäftigungsaufnahmen aus der Arbeitslosigkeit Älterer im Vergleich zu den anderen Altersgruppen?

20.   Gibt es Untersuchungen zum Profil der älteren Arbeitslosen, wie ist ihr Qualifikationsniveau, ihr Gesundheitszustand und wie hoch ist der Anteil jener, die job ready sind?


21.   Welche Maßnahmen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer aus dem Regierungsprogramm wie Aufschubbonus, Zweckbindung der Auflösungsabgabe und Einstellbonus haben Sie bereits umgesetzt bzw. bis wann ist damit zu rechnen?

22.   Welche weiteren Maßnahmen sind angedacht, um das niedrige faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen?

23.   Wie unterscheidet sich das Pensionsantrittsalter der im öffentlichen Dienst Beschäftigten (VB und Beamte) vom Antrittsalter der im ASVG-System versicherten Beschäftigten und welche Maßnahmen werden aktuell gesetzt um das Pensionsantrittsalter der im öffentlichen Dienst Beschäftigten anzuheben ?