4441/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend das 2,5-Hektar-Ziel der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie

 

Gemäß Leitziel 13 der gemeinsam mit allen Bundesländern erstellten Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002) sollte bis 2010 die tägliche Inanspruchnahme durch zusätzliche Bau- und Verkehrsflächen auf maximal 2,5 ha reduziert werden. Den Ausführungen im 10. Umweltkontrollbericht (Umweltbundesamt 2013) zufolge wird die Erreichung dieses Zieles ohne Angabe eines bestimmten Zeithorizonts weiterverfolgt.

Laut dem 10. Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2013 lag die tatsächliche gesamte tägliche Flächenneuinanspruchnahme (Bau- und Verkehrsflächen, Sportanlagen, Infrastrukturflächen) im Zeitraum 2009 bis 2012 bei 22,4 ha/Tag und war damit unverändert hoch im Vergleich zu den Jahren davor. Damit einher geht die voranschreitende Bodenversiegelung. Im Schnitt wurden 2009 bis 2012 zumindest 4,3 ha täglich versiegelt.

Im Weiteren legt das Leitziel 14 der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie fest, dass Mobilitätszwänge – hervorgerufen durch die räumliche Trennung von Wohnen, Arbeit und Freizeit – durch kleinräumige, gemischte Raumstrukturen abgebaut werden sollen. Gemäß der Österreichischen Klimastrategie (BMLFUW 2002) sollen neue Einkaufs- und Freizeitzentren „auf der grünen Wiese“ vermieden werden. Auch Siedlungen sollen sich an bestehenden Infrastrukturachsen und angrenzender Bebauung konzentrieren (Raumplanungsprotokoll zur Alpenkonvention). Der Nationale Umweltplan (Bundesregierung 1995) sieht im Verkehrskapitel die Vermeidung weiterer Zerschneidung vor.

Die obigen Ausführungen zeigen, dass es zwar seit Jahren und Jahrzehnten politische Bekenntnisse gibt, den Flächenverbrauch einzudämmen. Das für 2010 anvisierte 2,5-Hektar-Ziel wurde allerdings deutlich verfehlt. Der Flächenverbrauch steigt, konkrete Schritte für nachhaltige flächensparende Entwicklung in den Bereichen der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung bleiben allerdings aus.

Das heurige Jahr 2015 wurde von der UN-Generalversammlung zum internationalen Jahr des Bodens erklärt – eine gute Gelegenheit, sich eingehender dem Thema des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung zuzuwenden. Es braucht ein neues Bewusstsein darüber, dass Böden die Grundlage für unsere Ernährungssicherung, das Funktionieren der Ökosysteme und wertvoller Lebensraum sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Gemäß Leitziel 13 der gemeinsam mit allen Bundesländern erstellten Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002) sollte bis 2010 die tägliche Inanspruchnahme durch zusätzliche Bau- und Verkehrsflächen auf maximal 2,5 ha reduziert werden. Die Erreichung dieses Zieles wird weiterverfolgt, ein Zeithorizont wurde jedoch nicht festgelegt. Besteht seitens Ihres Ressorts ein Bekenntnis zur Mitwirkung an der Zielerreichung? (BMVIT, BMWFW, BKA)

a.    Falls nein, weshalb sieht Ihr Ressort keine Mitverantwortung für die Erreichung des 2,5-Hektar-Ziels?

b.    Falls ja, durch welche Maßnahmen seitens Ihres Ressorts erfolgt eine Mitwirkung zur Zielerreichung?

2.    Hält Ihr Ressort weiterhin am 2,5-Hektar-Ziel bis zum Jahr 2020 fest, und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um es noch zu erreichen?

3.    Wie hoch ist der jeweilige tägliche Flächenverbrauch für die Jahre 2010 bis 2014, und mit welcher Flächenneuinanspruchnahme rechnet Ihr Ressort in jedem einzelnen Jahr bis 2020 insgesamt in Österreich?

4.    Welche Folgen sieht Ihr Ressort durch den Flächenverbrauch für die Artenvielfalt (Biodiversität) in Österreich? Welche Studien wurden dazu in Auftrag gegeben, und welche Ergebnisse liegen vor?

5.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort bereits ergriffen, um die Zerschneidungswirkung von Infrastrukturmaßnahmen zu vermeiden? Welche Folgen sieht Ihr Ressort bei zusätzlichem Flächenverbrauch für die Gemeinden und ihre Infrastrukturfolgekosten?

a.    Welche weiteren diesbezüglichen Maßnahmen sind seitens Ihres Ressorts geplant?

6.    Mit welchen Maßnahmen unterstützt Ihr Ressort die Bundesländer bzw. in weiterer Folge die Gemeinden derzeit dabei vorausschauend Folgekosten für Flächenverbrauch zu ermitteln und in Planungen einzubeziehen?

7.    Welche weiteren Maßnahmen sind dazu geplant?

8.    Mit welchen Maßnahmen unterstützt Ihr Ressort flächensparendes Bauen von Siedlungen (z.B. Modellvorhaben, Forschungsvorhaben, Förderung)?

9.    Mit welchen Maßnahmen unterstützt Ihr Ressort flächensparendes Bauen von Verkehrswegen (z.B. Modellvorhaben, Forschungsvorhaben, Förderung)?

10. Wie verteilt sich der Flächenverbrauch 2014 auf die verbrauchten Flächentypen Wald, landwirtschaftliche Nutzflächen, sonstige Flächen (bitte aufschlüsseln), und wie viel entfällt davon auf Siedlungs-, und wie viel auf Verkehrsflächen?

11. Inwiefern wird das 2,5-Hektar-Ziel nach Kenntnis Ihres Ressorts in Modellprojekten oder sonstigen Aktivitäten auf Länder- und/oder regionale und/oder Gemeindeebene herunter gebrochen und in Planungen einbezogen?

12. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant Ihr Ressort, um Länder bzw. in weiterer Folge Gemeinden bei der Nutzung ihrer Brachflächen, Baulücken und Leerstände zu unterstützen?

13. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant Ihr Ressort, um Bundesländer und in weiterer Folge Gemeinden bei der Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie bei flächensparendem Bauen zu unterstützen?

14. Welche Fördermittel und Maßnahmen setzt Ihr Ressort ein um Flächenrecycling zu unterstützen?

15. Welche Anreize, Instrumente, Modell- und Forschungsvorhaben plant oder unternimmt Ihr Ressort zum Thema Entsiegelung sowie zum Thema Umwidmung von nicht benötigten Siedlungs- und Verkehrsflächen?

16. Mit welchen Maßnahmen wird Ihr Ressort die bisherigen Maßnahmen so verstärken, dass das 2,5-Hektar-Ziel bis zum Jahr 2020 erreicht werden kann?

17. Welche Bundesministerien beschäftigen sich aktuell anhand welcher Fragestellungen mit der Reduzierung bzw. Entwicklung der Flächeninanspruchnahme, und wo liegt die Federführung?

18. Welche Entwicklungen nimmt Ihr Ressort auf europäischer globaler Ebene beim Thema Flächeninanspruchnahme zur Kenntnis, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Industrialisierung der Landwirtschaft und der Verstädterung?

19. In der Publikation „ÖREK-Partnerschaft Energieraumplanung - Ergebnispapier der ExpertInnen“ aus dem Jahr 2011 heißt es: „Wohnbauförderung und weitere finanzielle Anreizsysteme: Bei der Vergabe von Förderungen sollten (energie-)raumplanerische Kriterien zur Anwendung gebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Förderungen dazu beitragen, Funktionsmischung, Dichte und Innenentwicklung umzusetzen. Dies betrifft nicht nur die Modifizierung der Wohnbauförderung, sondern u.a. auch der Wirtschaftsförderungen, Strukturmittel, Pendlerpauschale, etc. im Sinne der Energieraumplanung, für deren Treffsicherheit möglichst Förderzielgebiete abgegrenzt werden sollten.“

a.    Teilt Ihr Ressort die Auffassung und die Kritik der Expert_innen? Falls nein, warum nicht?

b.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort seither ergriffen, um die oben genannte Kritik zu entkräften?

c.    Welche Maßnahmen sind derzeit in Umsetzung oder in Planung, um diesem Missstand entgegenzuwirken?

d.    Sollten weder Maßnahmen bisher umgesetzt, noch geplant sein: Warum nicht?

e.    Welche Kenntnisse liegen Ihrem Ressort vor, inwieweit die Vergabe der Wohnbaufördergelder Kriterien der Funktionsmischung, Dichte und Innenentwicklung berücksichtigt (bitte um Aufgliederung nach Bundesländern)?

20. In der ÖROK-Empfehlung zur Siedlungsentwicklung (Nr. 50) aus dem Jahr 2000 bzw. 2001 heißt es: „Solche Großprojekte (Anmerkung: Einkaufszentren, Freizeitgroßanlagen, Bürokomplexe) sollen nur zulässig sein, wenn sie mit den Interessen der überörtlichen Raumplanung übereinstimmen, die durch sektorale Raumordnungsprogramme der Länder festgelegt werden können. Dabei sollen Zersiedlungstendenzen, erhebliche zusätzliche Infrastruktur-, insbesondere Verkehrsbelastungen, erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, des Landschafts- oder Ortsbildes sowie im Zusammenhang mit Einkaufszentren eine Beeinträchtigung der Nahversorgung und Schwächung der Ortskerne vermieden und die Anbindung an den öffentlichen Verkehr sichergestellt werden.

a.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort seither ergriffen, um diese Empfehlungen umzusetzen?

b.    Welche weiteren Maßnahmen sind Ihrem Ressort bekannt, die seither ergriffen wurden, um diese Empfehlung umzusetzen?

21. In der Publikation „ÖREK-Partnerschaft Energieraumplanung - Ergebnispapier der ExpertInnen“ aus dem Jahr 2011 heißt es: „Eine verbindliche österreichische Mobilitätsentwicklungsplanung, die alle Verkehrsmittel berücksichtigt, fehlt derzeit. Lediglich in der Strategischen Prüfung Verkehr sind Planungen der Verkehrsinfrastruktur verkehrsträgerübergreifend zu prüfen. Damit fehlen der nominellen Raumplanung wesentliche Planungsgrundlagen für Handlungsfeld 2.4 – Abstimmung von Nutzungsentwicklung und Mobilitätsangebot […].

a.    Teilt Ihr Ressort die Auffassung und die Kritik der Expert_innen? Falls nein, warum nicht?

b.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort seither ergriffen, um die oben genannte Kritik zu entkräften?

c.    Welche Maßnahmen sind derzeit in Umsetzung oder in Planung, um diesem Missstand entgegenzuwirken?

d.    Sollten weder Maßnahmen bisher umgesetzt, noch geplant sein: Warum nicht?