4442/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzungsstand Klimamaßnahmenpaket 2013/2014

BEGRÜNDUNG

 

Die Republik Österreich ist im Rahmen der EU-2020-Ziele zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes von 16% gegenüber dem Stand von 2005 verpflichtet. Zur Erreichung dieses Ziels wurden im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes gemeinsame Maßnahmen von Bund und Ländern für die Jahre 2013 und 2014 verabschiedet. Aktuell werden die Maßnahmen für die Jahre ab 2015 erarbeitet.

Laut Projektionen des Umweltbundesamtes verfehlt Österreich sein 2020-Ziel, sofern es nicht neue, zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen ergreift. (APA. 9.9.2014) Bis zum Jahr 2030 ist gemäß Umweltbundesamt in Österreich auf Basis der aktuell in Kraft befindlichen Maßnahmen sogar mit einer Steigerung der THG-Emissionen auf über 90 Mt CO2-Äquivalent zu rechnen. (AAR14, S.727) Dieser Wert liegt fast auf dem österreichischen Emissions-Höchststand von 2005 (92,9 Mt, ebd.).

Eine vorläufige Evaluierung des Maßnahmenprogramm 2013/2014 (Bericht an die Landesumweltreferentenkonferenz am 6. Juni 2014) zeigt erhebliche Umsetzungsdefizite schon am bestehenden Programm.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

Zum Umsetzungsstand des Gesamtpakets

1.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets für die Jahre 2013 bis 2014 wurden bislang komplett umgesetzt? Bitte um Darstellung: X Maßnahmen von X (Gesamt).

2.    Welche CO2-Einsparung haben diese bereits komplett umgesetzten Maßnahmen in Summe bewirkt?

3.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets wurden teilweise umgesetzt? Bitte um Darstellung wie oben.

4.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets wurden „begonnen“ oder „eingeleitet“?

5.    Wodurch unterscheidet sich der Umsetzungsstand „Umsetzung eingeleitet“ (Kategorie 1) von „Umsetzung begonnen“ (Kategorie 2)? Bitte um Angabe eines Beispiels.

6.    Wieviele Maßnahmen des gesamten Maßnahmenpakets sind infolge einer entsprechenden EU-Verordnung, Richtlinie oder anderer EU-Vorgabe, von der Republik Österreich verpflichtend umzusetzen? Wieviele Maßnahmen müssen also auch ohne KSG und ohne Klimamaßnahmenpaket 2013 bis 2014 umgesetzt werden?

Fluorierte Gase:

7.    Zu F.1 „Intensivierung der Vollziehung, insbesondere in Bezug auf die Bereiche Unternehmenszertifizierung und Meldepflichten, sowie Aufzeichnungspflichten“ – (Maßnahme umgesetzt): Durch welche konkreten Aktivitäten wurde eine „Intensivierung der Vollziehung“ erreicht?

8.    Zu F.3 „Bereitstellung von Ressourcen (z.B. Evaluierung durch Studie) zur Verbesserung der Datenlage mit dem Ziel einer Optimierung der Treibhausgasinventur“: Warum wurde diese Maßnahme auf das Jahr 2015 verschoben?

Landwirtschaft

9.    Zu L.1: „Ecodriving: Treibstoffeinsparungen von 10 % je ha durch Spritspar-Ausbildung zum Traktorführerschein und wiederkehrende Kurse zum treibstoffsparenden Traktorbetrieb für 5 % der Haupterwerbsbetriebe“.
a) Wie überprüft das BMLFUW die Zielerreichung dieser Maßnahme?

b) Wieviel Kurse zum Treibstoffsparenden Traktorbetrieb wurden 2013 und 2014 jeweils durchgeführt?
c) Wie viele der Haupterwerbsbetriebe haben an den Kursen teilgenommen?


10. Zu L2:  „Ersatz des Dieselölverbrauchs in der Landwirtschaft durch Pflanzenöl Treibstoff im Ausmaß von 3% (reine Verwendung) durch Umrüstung von Traktoren und Stationärmotoren, sowie Elektrifizierung von Bewässerungsanlagen“:

a)    Wie überprüft das BMLFUW die Zielerreichung dieser Maßnahme?

b)    In welcher Höhe und aus welchen Budgetposten des BMLFUW wurde die Umrüstung von Traktoren und Stationärmotoren, sowie Elektrifizierung von Bewässerungsanlagen gefördert (Bitte um Auflistung nach Förderungsbereich sowie Anzahl der Förderungsobjekte und Höhe der Förderung)?

c)    Wie viele Traktoren laufen derzeit auf 100 % Pflanzenöl-Basis?

d)    Wie viele Traktoren sollen in den kommenden fünf Jahren umgerüstet werden (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)?

e)    Wie viele Stationärmotoren sollen in den kommenden fünf Jahren umgerüstet werden (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)?

Gebäude:

11. Zu G.3 „Aufnahme von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nach Art. 15a B.-VG über Maßnahmen im Gebäudebereich“:

a)    Ab wann soll mit der laut Umsetzungsbericht „aufgeschobenen“ Neuverhandlung der 15a-Vereinbarung begonnen werden?

b)    Welche konkreten Neuerungen werden Sie den Bundesländern vorschlagen?

c)    Werden Sie sich in diesem Zusammenhang für eine Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsgelder einsetzen?

12. Zu G.4.1 „Weiterentwicklung der Mindestanforderungen für die Förderung größerer energetischer Wohnhausrenovierungen, grundsätzlich orientiert an den Kennzahlen im Energieausweis“ – (Umsetzungstand: Umsetzung eingeleitet). Welche konkreten Aktivitäten wurden zur „Einleitung der Umsetzung“ gesetzt?

13. Zu G.4.3 „Forcierung der thermischen Sanierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel“: Angaben zum Umsetzungsstand fehlen. Welche konkreten Aktivitäten wurden hierzu unternommen. Wenn keine, warum wurden keine Aktivitäten gesetzt?

14. Zu G.4.4 „Förderanreize für Nachverdichtungen in Siedlungszentren“: Angaben zum Umsetzungsstand fehlen. Welche konkreten Aktivitäten wurden hierzu unternommen. Wenn keine, warum wurden keine Aktivitäten gesetzt?

15. Zu G.7 „Änderung des Wohnrechts zur Erleichterung thermischer Sanierungen“: Laut Umsetzungsbericht wurden noch nicht mit der Umsetzung begonnen.

a)    Welche konkreten Aktivitäten wurden von Ihnen bis dato gesetzt, um eine Umsetzung dieser Maßnahme zu bewirken?

b)     Wann wird ein konkreter Umsetzungsvorschlag der Bundesregierung betreffend Änderung des Wohnrechts zur Erleichterung thermischer Sanierungen dem Nationalrat vorgelegt?

16. Zu G.8 „Unterstützung der gebäuderelevanten Arbeiten im Rahmen des Österreichischen Normungsinstituts…“.

a)    Welche konkreten Maßnahmen und Aktivitäten wurden von Seiten der Bundesregierung in diesem Zusammenhang gesetzt?

b)    Welche klimarelevanten Effekte konnten durch diese Maßnahmen erzielt werden bzw. welche klimarelevanten Effekte werden in Zukunft von den gesetzten Maßnahmen ausgehen?