4443/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Kampf gegen Menschenhandel

 

Als schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde stellt Menschenhandel eines der schlimmsten Verbrechen dar, wobei mehrheitlich Frauen und Kinder betroffen sind. Durch seine zentrale Lage in Europa ist Österreich von diesem Verbrechen sowohl als Transit- als auch als Zielland betroffen.

Im November 2004 wurde per Ministerratsbeschluss die Task Force Menschenhandel (TF-MH) unter Leitung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres eingerichtet, um die österreichischen Maßnahmen gegen Menschenhandel zu koordinieren und zu intensivieren. Hauptaufgabe der Task Force Menschenhandel ist, Nationale Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels auszuarbeiten und die Umsetzung dieser Nationalen Aktionspläne zu überwachen. Der erste Nationale Aktionsplan gegen den Menschenhandel wurde im März 2007, der zweite Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels (2009-2011) wurde im Mai 2009 und der dritte Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels (2012-2014) wurde am 20. März 2012 von der österreichischen Bundesregierung angenommen. Die Nationalen Aktionspläne verfolgen einen umfassenden Ansatz in der Bekämpfung des Menschenhandels und beinhalten Aktionen zur nationalen Koordination, Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationalen Zusammenarbeit.

Die Task Force Menschenhandel erstellt regelmäßig Berichte über die Umsetzung der österreichischen Maßnahmen. Der 1. Österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels (2007-2009) wurde am 10. März 2009 und der 2. Österreichische Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels (2009-2011) wurde am 20. März 2012 von der österreichischen Bundesregierung angenommen. Neben den Drei-Jahres-Gesamtberichten werden auch jährliche Berichte (2013, 2012) betreffend die Umsetzung des NAP erstellt.

Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel, einschließlich dem VN-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (2000) zum UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, dem Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (2005), der VN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) und dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (2000).

Im Dezember 2009 nahm der Europäische Rat das Stockholm Programm für die Jahre 2010-2014 an, dessen Ziel es ist, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres zu vertiefen. Der Bekämpfung des Menschenhandels kommt dabei hohe Priorität zu. 2001 nahm die EU die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer an, die Österreich umgesetzt hat. Zudem setzt die EU eine Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 um.

Als erster EU-Mitgliedstaat hat Österreich 2006 das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel ratifiziert und sich damit zu den Zielen dieser Konvention, nämlich Menschenhandel zu verhindern, Opfer zu schützen und Menschenhändler zu verfolgen, verpflichtet. Die Expertengruppe GRETA wurde eingerichtet, um die Umsetzung der Konvention durch die einzelnen Länder zu bewerten. Österreich soll auch weiterhin verstärkt gegen alle Formen des Menschenhandels vorgehen und entsprechende Maßnahmen setzen, so das vorläufige Urteil der Expertengruppe im Dezember 2014; die Expertengruppe befand sich Ende 2014 bereits zum zweiten Mal auf Evaluierungsmission in Österreich. Der Endbericht wird im Juni/Juli 2015 vorliegen.

GRETA empfiehlt Österreich, generell weitere Maßnahmen zu setzen und seine Bemühungen proaktiv voranzutreiben. So soll unter anderem das Problembewusstsein für Menschenhandel in all seinen Ausformungen, im Besonderen aber im Bereich des Kinderhandels und der Ausbeutung von Arbeitskräften gehoben werden. Handlungsbedarf sei außerdem im Migrationsbereich gegeben, Entscheidungen über Aufenthaltsbewilligungen würden in Österreich zu lange dauern, so die Expertengruppe. Außerdem gibt es laut GRETA einen Mangel an Anwält_innen und Richter_innen, die auf Menschenhandel spezialisiert sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Richter_innen im aktiven Dienst sind auf den Bereich Menschenhandel spezialisiert?

a.    Wie viele dieser Richter_innen werden derzeit tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt?

b.    In welchem zeitlichen Umfang (Stundenaufwand pro Woche) sind diese Richter_innen in diesem Bereich tätig?

2.    Wie viele Richter_innen im aktiven Dienst sind auf den Bereich Kinderhandel spezialisiert?

a.    Wie viele dieser Richter_innen werden derzeit tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt?

b.    In welchem zeitlichen Umfang (Stundenaufwand) sind diese Richter_innen in diesem Bereich tätig?

3.    Wie viele Staatsanwält_innen im aktiven Dienst sind auf den Bereich Menschenhandel spezialisiert?

a.    Wie viele dieser Staatsanwält_innen werden derzeit tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt?

b.    In welchem zeitlichen Umfang (Stundenaufwand pro Woche) sind diese Staatsanwält_innen in diesem Bereich tätig?

4.    Wie viele Staatsanwält_innen im aktiven Dienst sind auf den Bereich Kinderhandel spezialisiert?

a.    Wie viele dieser Staatsanwält_innen werden derzeit tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt?

b.    In welchem zeitlichen Umfang (Stundenaufwand pro Woche) sind diese Staatsanwält_innen in diesem Bereich tätig?

5.    Welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen Richter_innen sowie Staatsanwält_innen zum Angebot?

a.    Wie häufig finden werden diese Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angeboten?

6.    Wie wird der Bereich Menschenhandel in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Richter_innen und Staatsanwält_innen berücksichtigt?

a.    Auf welche Gesichtspunkte wird in diesem Zusammenhang besonders eingegangen (z.B. Frauen- und Kinderhandel, organisierte Kriminalität)?