4458/J XXV. GP

Eingelangt am 30.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Gewaltschutzmaßnahmen BMI

BEGRÜNDUNG

 

Laut der europaweiten Studie der Grundrechteagentur sind in Österreich 20 % aller Frauen ab dem Alter von 15 Jahren von sexualisierter Gewalt und/oder Gewalt durch eineN PartnerIn betroffen.

Jährlich werden fast 17.000 Betroffene von den österreichischen Gewaltschutzzentren bzw. Interventionsstellen betreut. Die Frauenhäuser sind regelmäßig ausgelastet und müssen sogar Frauen abweisen.

Gewalt in diesem Ausmaß stellt ein massives gesellschaftliches Problem dar und muss mit allen Mitteln bekämpft werden.

Die Istanbul Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, verpflichtet Österreich durch Art 11 dazu, genauere Datenerhebungen zu machen, als dies in der derzeitigen Kriminalstatistik der Fall ist. Insbesondere ist es wichtig, die Beziehung, zwischen Opfer und TäterIn statistischen zu Erfassung, um zB die Prävalenz von Partnergewalt feststellen zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie Betretungsverbote nach § 38a SPG  gab es in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014? (aufgeschlüsselt nach den Bundesländern)

2.    Wie viele von diesen Betretungsverboten wurden aufgrund eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung verlängert?


3.    Wie viele dieser Wegweisungen und Betretungsverbote wurden über Männer verhängt, wie viele über Frauen?

4.    In welchem Verhältnis standen GefährderIn und gefährdete Person iSd § 38a SPG in den Fällen, in denen Betretungsverbote verhängt wurden?

5.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 Verwaltungsstrafen wegen der Nichteinhaltung eines Betretungsverbotes verhängt?

6.    In wie vielen Fällen ging die Verhängung eines Betretungsverbots nach § 38a SPG in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 mit einer Strafanzeige einher?

7.    In wie vielen Fällen ging die Verhängung dieser Betretungsverbote außerdem mit einer Festnahme einher?

8.    Welche Tatbestände wurden in diesen Fällen angezeigt?

9.    Wie oft wurde in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 gegen eine einstweilige Verfügung nach den §§ 382b, 382e und 382g EO verstoßen?

10. Wie viele Anzeigen gab es in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 wegen Delikten häuslicher Gewalt? Welchen Tatbeständen wurden diese Anzeigen zugeordnet?

11. Wie viele Anzeigen wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 wegen Gewaltdelikten gegen PartnerInnen, Ex-PartnerInnen, Eltern, Kinder und sonstige Angehörige iSd § 72 StGB erstattet?

12. Wie viele Mordfälle gab es in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014, die dem Bereich der häuslichen Gewalt zuzuordnen sind?