4459/J XXV. GP

Eingelangt am 30.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Gewaltschutzmaßnahmen BMJ

BEGRÜNDUNG

 

Laut der europaweiten Studie der Grundrechteagentur sind in Österreich 20 % aller Frauen ab dem Alter von 15 Jahren von sexualisierter Gewalt und/oder Gewalt durch eineN PartnerIn betroffen.

Jährlich werden fast 17.000 Betroffene von den österreichischen Gewaltschutzzentren bzw. Interventionsstellen betreut. Die Frauenhäuser sind regelmäßig ausgelastet und müssen sogar Frauen abweisen.

Gewalt in diesem Ausmaß stellt ein massives gesellschaftliches Problem dar und muss mit allen Mitteln bekämpft werden.

Die Istanbul Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, verpflichtet Österreich durch Art 11 dazu, genauere Datenerhebungen zu machen, als dies in der derzeitigen Kriminalstatistik der Fall ist. Insbesondere ist es wichtig, die Beziehung, zwischen Opfer und TäterIn statistischen zu Erfassung, um zB die Prävalenz von Partnergewalt feststellen zu können.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele einstweiligen Verfügungen wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils nach den §§ 382b, 382e und 382g EO verfügt?

2.    In wie vielen dieser Fälle gab es davor schon ein Betretungsverbot?

3.    In wie vielen von diesen Fällen wurde die Entscheidung über die einstweilige Verfügung getroffen, während das Betretungsverbot noch galt?


4.    Wie viele der 2011, 2012, 2013 und 2014 verhängten einstweiligen Verfügungen endeten durch Zeitablauf, wie viele wurden zurückgezogen?

5.    Wie viele der einstweilige Verfügung nach den §§ 382b, 382e und 382g EO in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 wurden gegen Männer verfügt, wie viele gegen Frauen?

6.    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 Opfern psychosoziale Prozessbegleitung gewährt? Wie viele dieser Prozesse waren strafrechtlich, wie viele zivilrechtlich?

7.    Wie viele dieser Fälle hatten den Hintergrund häuslicher Gewalt?

8.    Wie viele Verurteilungen gab es in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 wegen Delikten häuslicher Gewalt? (Auflistung nach Bundesland und Tatbestand)

9.    Wie viele Verurteilungen gab es in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 wegen Gewaltdelikten gegen PartnerInnen, Ex-PartnerInnen, Eltern, Kinder und sonstige Angehörige iSd § 72 StGB erstattet? (Auflistung nach Bundesland)

10. Wie viele Verurteilungen wegen Mord gab es in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014, die dem Bereich der häuslichen Gewalt zuzuordnen sind? (Auflistung nach Bundesland)