4461/J XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds

 

In den Materialien zu den letzten beiden Bundesfinanzgesetzen war im Rahmen des Globalbudgets "Transfers der Sozialversicherungsträger" (Teilheft UG 25, S.27) einmal mehr davon die Rede, den Anteil der nur bedingt bzw. teilweise familienrelevanten Leistungen, die aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF) bestritten werden, verringern zu wollen. Weit scheint dieses Vorhaben allerdings noch nicht gediehen zu sein: In Beantwortung einer Anfrage (3148/AB, XXV.GP) stellt das BMFJ lediglich fest, dass in Hinblick auf eine derartige Reform des FLAF Überlegungen bestünden und konkrete Umsetzungsschritte im Rahmen gesetzlicher Änderungen geprüft würden.

Ob die Entschuldung des FLAF und des Reservefonds zum FLAF entsprechend dem im Budgetbericht avisierten Plan durchgeführt werden kann, steht indes in Frage, da dem Budgetbericht sehr zuversichtliche Prognosen betreffend Wirtschaftsentwicklung zugrunde gelegt wurden und die Entschuldung vornehmlich über Mehreinnahmen aus Dienstgeberbeiträgen und Steuern erzielt werden sollte. Die Verschuldung des Reservefonds des FLAF gegenüber dem Bund hätte demnach per 31.12.2014 etwa 2.893 Mio. € und per 31.12.2015 voraussichtlich 2.428 Mio. € zu betragen. Auskünfte, ob das Ziel für 2014 erreicht werden konnte und die Vorgabe für 2015 weiterhin als realistisch betrachtet werden kann, blieb das BMFJ im Rahmen der letzten Aktuellen Aussprache des Familienausschusses allerdings schuldig.

Im Rahmen der Regierungsklausur vom 23. und 24. März in Krems wurde angekündigt den Dienstgeberbeitrag zum FLAF zu reduzieren, um Impulse für den Arbeitsmarkt, über eine Lohnnebenkostensenkung, zu setzen. Dieses Vorgehen wirft weitere Fragen über die Gebarung des FLAF und die konkreteren Vorhaben der Regierung auf.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch war die Verschuldung des Reservefonds des FLAF gegenüber dem Bund per 31.12.2014?

2.    Worauf ist die Entwicklung des Verschuldungsstandes des Reservefonds des FLAF gegenüber dem Bund im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen?

3.    Inwiefern halten Sie die Reduktion des Schuldenstandes des Reservefonds des FLAF per 31.12.2015 auf 2.428 Mio. € aus heutiger Sicht für ein realistisches Ziel?

4.    Welche weiteren Maßnahmen sind seitens Ihres Ressorts in Aussicht genommen, um den FLAF und seinen Reservefonds mittel- bis langfristig zu entlasten?

5.    Gemäß Ihrer Beantwortung der Anfrage 3296/J (XXV.GP) würden in Hinblick auf eine etwaige Reform der aus dem FLAF zu begleichenden Leistungen Umsetzungsschritte im Rahmen gesetzlicher Änderungen geprüft: Welche Gesetzesgrundlagen sind hier konkret adressiert?

6.    Bestehen in Hinblick auf die vollständige oder teilweise Herauslösung folgender Leistungen aus dem FLAF derzeit Gespräche mit anderen Ressorts:

a.    Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen?

b.    uneinbringliche Unterhaltsvorschüsse?

c.    Beitrag zur Schülerunfallversicherung?

d.    Teilersatz für Aufwendungen für das Wochengeld?

e.    Kosten der Betriebshilfe/Wochengeld für Selbständige und Bäuerinnen?

f.      Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten?

g.    Pensionsbeiträge für Pflegepersonen von Schwerstbehinderten?

h.    Pensionsbeiträge aufgrund eines Wahl- oder Pflegekindes?