4468/J XXV. GP

Eingelangt am 07.04.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend der Anrechnung des Studiums der Wirtschaftspädagogik auf das Lehramtsstudium.

 

Das Lehramtsstudium gilt als kombinationspflichtig und daher müssen sowohl ein Erstfach als auch ein Zweitfach positiv abgeschlossen werden, damit eine Zulassung zum Unterricht möglich ist. Da diese Fächer aber Teil des Lehramtsstudiums sind und  nicht beide als ordentliche Studien gelten, ist es nicht möglich ein Teil eines Lehramtsstudiums mit einem ordentlichen Studium zu kombinieren. Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel ein ordentliches Studium wie Wirtschaftspädagogik nicht als Zweitfach anerkannt wird, weil es sich dabei eben um ein ordentliches Studium und nicht um einen Teil eines Lehramtsstudiums handelt. Dies schießt oft am Ziel vorbei, da vor allem in höheren bildenden Schulen Studienrichtungen wie Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsingenieurswesen, Maschinenbau, etc. nachgefragt werden und sicher kein schlechteres Ausbildungsniveau herbeigeführt wird, wenn Absolventen ordentlicher Studien  zum Unterricht zugelassen werden, wenn sie diese Fach mit einem Unterrichtsfach kombinieren.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Warum gilt ein Unterrichtsfach, das im Zuge eines Lehramtsstudiums belegt wird, nicht als ordentliches Studium sondern nur als Teil eines ordentlichen Studiums?

2.    Gibt es Bestrebungen an diesem Zustand etwas zu ändern?

3.    Gibt es Bestrebungen, dass es in Zukunft möglich sein soll nur ein Unterrichtsfach zu studieren?

4.    Wenn ja, mit welchem akademischen Grad soll dieses Studium abgeschlossen werden?


5.    Warum lässt sich ein ordentliches Bachelorstudium nicht als zweites Unterrichtsfach anrechnen?

6.    Warum lässt sich ein ordentliches Masterstudium nicht als zweites Unterrichtsfach anrechnen?

7.    Warum lässt sich ein ordentliches Diplomstudium nicht als zweites Unterrichtsfach anrechnen?

8.    Warum lässt sich das Studium Wirtschaftspädagogik nicht als Zweitfach anrechnen, obwohl dieses in vielen höheren bildenden Schulen gefragt ist?

9.    Gibt es Bestrebungen von Seiten des Ministeriums künftig ordentliche Studien als Zweitfächer anrechnen zu lassen?

10. Wenn ja, welche Studienrichtungen sind hier vorgesehen?

11. Wenn nein, warum wird nichts in diese Richtung unternommen, um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden?

12. Wie viele Studienrichtungen, aufgegliedert nach dem jeweiligen Fach, gelten als Unterrichtsfach im Sinne eines Lehramtsstudiums?

13. Welche sind die 10 Unterrichtsfächer auf Lehramtsbasis, die im Studienjahr 2012/2013 am häufigsten belegt wurden?

14. Welche sind die 10 Unterrichtsfächer auf Lehramtsbasis, die im Studienjahr 2013/2014 am häufigsten belegt wurden?

15. Welche sind die 10 Unterrichtsfächer auf Lehramtsbasis, die im Studienjahr 2014/2015 am häufigsten belegt wurden?

16. Wie viele Studierende studierten Wirtschaftspädagogik, aufgegliedert nach jeweiligen Diplom- und Masterstudiengang, im Jahr 2012/2013?

17. Wie viele Studierende studierten Wirtschaftspädagogik, aufgegliedert nach jeweiligen Diplom- und Masterstudiengang, im Jahr 2013/2014?

18. Wie viele Studierende studierten Wirtschaftspädagogik, aufgegliedert nach jeweiligen Diplom- und Masterstudiengang, im Jahr 2014/2015?