4469/J XXV. GP

Eingelangt am 07.04.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend der Kontrolle von Plagiaten an österreichischen Universitäten

 

In letzter Zeit wurde in diversen Medien über Plagiatsvorwürfe an österreichischen Universitäten berichtet. So auch unter anderem im Kurier am 22. Februar über Plagiatsvorwürfe an der Universität Innsbruck, denen aufgrund der Amtsverschwiegenheit jedoch nicht näher nachgegangen werden kann. Auch im Regierungsprogramm fand dieses Thema Beachtung. So ist eine Gesamtstrategie für den Umgang mit geistigem Eigentum definiert, worunter auch der Bereich der Plagiate fällt. Im Regierungsprogramm steht: Das volle Potential des geistigen Eigentums ausschöpfen durch Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum unter Einbeziehung aller Stakeholder und unter Berücksichtigung der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums. Jedoch ist dieses Ziel nicht näher ausdefiniert und auch die Beschreibung Einbeziehung aller Stakeholder lässt nicht klar erkennen, wer miteinbezogen wird und wer nicht. Daher stellt sich die Frage wie die Bundesregierung dieses Ziel erreichen will und welche Rolle der Umgang mit Plagiaten an österreichischen Universitäten spielt, sowie welche Stellenwert der Bereich der Amtsverschwiegenheit in diesem Zusammenhang spielt und wie generell mit geistigem Eigentum umgegangen werden soll.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Plagiatsvorwürfe, an österreichischen Universitäten, sind dem Bundesministerium im Jahr 2010 bekannt gewesen?


2.    Wie viele Plagiatsvorwürfe, an österreichischen Universitäten, sind dem Bundesministerium im Jahr 2011 bekannt gewesen?

3.    Wie viele Plagiatsvorwürfe, an österreichischen Universitäten, sind dem Bundesministerium im Jahr 2012 bekannt gewesen?

4.    Wie viele Plagiatsvorwürfe, an österreichischen Universitäten, sind dem Bundesministerium im Jahr 2013 bekannt gewesen?

5.    Wie viele Plagiatsvorwürfe, an österreichischen Universitäten, sind dem Bundesministerium im Jahr 2014 bekannt gewesen?

6.    In welcher Form übermitteln die Universitäten etwaige Plagiatsvorwürfe bzw. die Untersuchungen von Verdachtsfällen an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft?

7.    Wenn die Universitäten ihre Untersuchungen nicht dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übermitteln, warum nicht?

8.    Aufgrund welcher Basis argumentiert das Bundesministerium, dass diese Verfahren der Amtsverschwiegenheit unterliegen?

9.    Gibt es Absichten von Seiten des Bundesministeriums diese Regelungen aufzulockern, um eine lückenlose Aufklärung an den Universitäten gewährleisten zu können?

10. Wie sieht die Umsetzung einer nationalen Strategie für geistiges Eigentum aus?

11. Welche Eckpunkte hat diese Strategie?

12. Welche Punkte wurden bereits umgesetzt?

13. Welche Punkte sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden?

14. Wie sieht der weitere Zeitplan bis zum Ende der Legislaturperiode aus?

15. Was versteht das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der gesamten Bandbreite des geistigen Eigentums?

16. Welche Bereiche werden hier umfasst?

17. Mit welchen Ministerien kooperiert das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei der Umsetzung dieser Strategie?

18. In welcher Form erfolgt hier die Zusammenarbeit?

19. Wie werden die Stakeholder Universitäten und Studierendenvertreter bei der Umsetzung einer Strategie für geistiges Eigentum eingebunden?