4474/J XXV. GP

Eingelangt am 08.04.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend aufklärungswürdige Vorgänge rund um den Kriminellen Baidjanko M.

 

Am 7. April 2006 sollte der kriminelle Asylwerber Baidjanko M. (alias Bakary J., alias Faiteh B.) in seine Heimat Gambia abgeschoben werden. Nachdem er durch Drohungen gegen das Bordpersonal zum Risiko für den Flug wurde, weigerte sich der Pilot, diese Person mitzunehmen. Die Beamten mussten mit dem tobenden Kriminellen wieder zurückfahren, der sich auch im Polizeifahrzeug nicht beruhigen wollte. Daher unterbrachen die Beamten die Rückfahrt ins PAZ und begaben sich mit dem tobenden Kriminellen in eine Lagerhalle, einem Übungsgelände der Polizei.

Da sich der Tobende dort offensichtlich verletzte, brachten ihn die Beamten zunächst ins Wiener Allgemeine Krankenhaus, wo Abschürfungen festgestellt wurden. Nach der Behandlung im Krankenhaus wurde der Kriminelle Asylwerber wieder zurück ins Polizeianhaltezentrum gebracht.

Dort wurde er von einer Einzel- in eine Gemeinschaftszelle verlegt. Im Haftakt scheinen keine sonst üblichen Fotodokumentationen auf.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum gibt es im Haftakt über Baidjanko M. (alias Bakary J., alias Faiteh B.) keine ordentliche Fotodokumentation?

2.    Entspricht es der Tatsache, dass Baidjanko M. (alias Bakary J., alias Faiteh B.) nachdem er ins PAZ zurückkam, auf eigenen Wunsch von einer Einzel- in eine Gemeinschaftszelle verlegt wurde?

3.    Gibt es ein Besucherprotokoll von den Tagen nach dem 7. April 2006?

4.    Warum wird die Prüfung über ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren nicht in ein anderes Bundesland verlegt, da ja de facto die Staatsanwaltschaft Wien und die Polizei Wien sich selbst überprüfen müssen, wie dies beispielsweise jüngst im Fall jener Polizisten geschah, die zu Silvester angeblich eine Frau misshandelt haben sollen?

5.    Entspricht es den Tatsachen, dass es seitens der BIA (Büro für interne Angelegenheiten) keine Untersuchungsaufzeichnungen zu dem Vorfall gibt, da diese wegen Umstrukturierungsmaßnahmen nicht eingeholt werden konnten?