4517/J XXV. GP

Eingelangt am 09.04.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Beitrag des Umweltministeriums zu Klimaschutz durch Energieeffizienzgesetz

BEGRÜNDUNG

 

Um das Risiko einer globalen Temperaturerhöhung von über zwei Grad Celsius zu begrenzen, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) kontinuierlich abnehmen, und im Jahr 2050 gegen null gehen. Die europäischen Staatschefs haben sich daher im Jahr 2009 auf ein Emissionsreduktionsziel von 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 geeinigt. (Brussels European Council 19/30 OCTOBER 2009 Presidency Conclusions, 15265/1/09)

Österreich ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, deren Emissionen sinken, auf einem gegenläufigen Entwicklungspfad. Die Treibhausgasemissionen Österreichs lagen 2013 um knapp 1% über dem Niveau von 1990. Unter dem Kyoto-Protokoll hätte Österreich im Rahmen des Lastenausgleichs der Europäischen Union zwischen 2008 und 2012 eine CO2-Minderung von 13% erreichen müssen. Während Österreich das Ziel massiv verfehlte, konnte Deutschland seine Emissionen um 25% senken und die EU ihr kollektives Kyoto-Reduktionsziel sogar übererfüllen. (European Environmental Agency, 2014)

Bis zum Jahr 2020 muss Österreich im Rahmen des EU Klima- und Energiepakets in jenen Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen (Raumwärme, Verkehr, Landwirtschaft) eine CO2-Minderung von 16% erreichen. Dieses Ziel bemisst sich allerdings am Basisjahr 2005 – dem all-time-high der Treibhausgasemissionen in Österreich – und ist gemessen an dem oben skizzierten langfristigen Reduktionspfad zu wenig ambitioniert. Derzeit ist ungewiss, ob das 2020-Ziel überhaupt erreicht werden wird. (Umweltbundesamt 2015)

Die Erreichung der Zielmarke 2030 wird für Österreich erheblich ambitionierter ausfallen. Für diesen Zielhorizont haben die europäischen Regierungschefs eine CO2-Einsparung von „mindestens 40%“ beschlossen. (European Council Conclusions 28/29 October 2014 on 2030 climate and energy framework) Zwar ist die Lastenverteilung dieses Ziels auf die einzelnen Mitgliedsstaaten noch nicht ausgearbeitet; eine Einsparverpflichtung im Nicht-Emissionshandelsbereich für Österreich in der Höhe von 34 bis 40% gegenüber dem Jahr 2005 ist ein realistisches Szenario (Auskunft Umweltministerium, Nationaler Klimaschutzbeirat, 19.03.2015) Gemäß den Projektionen des Umweltbundesamts ist auf Basis der aktuell in Kraft befindlichen Maßnahmen jedoch mit einer Steigerung der THG-Emissionen auf über 90 Mt CO2-Äquivalent bis 2030 zu rechnen. (AAR14, S.727) Dieser Wert liegt fast auf dem österreichischen Emissions-Höchststand von 2005 (92,9 Mt, ebd.). Wirksame Maßnahmen zur Senkung der THG-Emissionen sind also umgehend zu ergreifen.

Das wichtigste Instrument zur Erreichung substantieller Treibhausgasminderung ist der effiziente Umgang mit Energie und die Energieeinsparung. Aus diesem Grund war es den Grünen ein entscheidendes Anliegen, dass in dem gemeinsam mit den Regierungsfraktionen beschlossenen Bundesenergieeffizienzgesetz (EEffG) ein Einvernehmen über zu setzende Maßnahmen zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium herzustellen ist.

Nicht nur ist im EEffG festgeschrieben, dass die Umsetzung einen größtmöglichen Beitrag auch zum Klimaschutz und entsprechender unionsrechtlicher Ziele leisten muss (§2 u §4). Die Richtlinien über die Bewertung und Anrechenbarkeit von Maßnahmen iSG sind im Einvernehmen zwischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltministerium zu erlassen. So steht es dem Umweltminister zB frei, die Anrechenbarkeit bestimmter klimapolitisch kontraproduktiver Energieeffizienzmaßnahmen auszuschließen (beispielsweise den Austausch eines alten durch einen neuen Ölkessel) oder besonders klimafreundlich Maßnahmen zu forcieren.

Der Umweltminister hat eine neue entscheidende Wirkungsmöglichkeit im Bereich der Energiepolitik erhalten, die es im Sinne des Klimaschutzes zu nutzen gilt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gemäß § 4 (1) 3 hat die Bundesregierung 151 PJ der kumulierten Gesamtenergieeinsparung bis 2020 durch sog. „strategische Maßnahmen“ zur Zielerreichung beizutragen.

 

a)    Mit welchen Maßnahmen plant Ihr Haus, zu dieser Gesamteinsparung beizutragen?

b)    Sind bereits Initiativen zur Umsetzung dieser Maßnahmen gestartet worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und für wann ist der Umsetzungsbeginn geplant?

c)    Sind Sie zur Ausgestaltung der strategischen Maßnahmen mit anderen Regierungsmitgliedern in Kontakt? Wenn ja, mit welchen Ressorts und in welchem institutionellen Rahmen?

d)    Spielte in den Verhandlungen zur Steuerreform der Beitrag durch strategische Maßnahmen der Bundesregierung zur Zielerreichung gemäß EEffG eine entscheidende Rolle? Wenn ja, wurden konkrete Vorschläge von Ihrem Haus eingebracht, die zur Zielerreichung beitragen können? Wenn ja, an wen, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wurden diese Vorschläge eingebracht? Wenn nein, warum nicht?

e)    Ist die Ökologisierung des Steuersystems Ihrer Ansicht nach eine geeignete Maßnahme um zur Energiesparverpflichtung der Bundesregierung unter dem EEffG beizutragen? Wenn, ja welche Vorschläge zur Ökologisierung des Steuersystems haben Sie in die aktuelle Reformdebatte eingebracht? (Bitte um vollständige Auflistung) Wenn keine, warum keine und welche Maßnahmen hielten Sie für geeigneter?

 

2)     Gemäß § 24. (1) hat die Bundesregierung ein Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle zu schaffen.

a)    Wann wird die Monitoringstelle eingesetzt werden?

b)    In welcher Form ist das Umweltministerium in dieser Frage eingebunden (Entscheidungsprozedere, Treffen, Informationsaustausch)?

c)    Welche Sicherheit haben Unternehmen für die Anerkennung der von ihnen gesetzten Maßnahmen bis zur Einsetzung der Monitoringstelle?

 

3)     Es gibt Berichte über bereits abgeschlossene Branchenvereinbarungen betreffend Anerkennung von Maßnahmen iSd. EEffG bzw über ein neues Methodendokument zur Anerkennung von Maßnahmen.

a)    Mit welchen Branchen/Unternehmen gibt es Vereinbarungen über die Anerkennung bestimmter Maßnahmen iSd. EEffG?

b)    Was ist der Inhalt dieser Vereinbarungen?

c)    Welche quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die Zielerreichung der jeweiligen Branche erwarten Sie?

d)    Welche quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die Einsparziele des EEffG erwarten Sie? Bitte auch um Berücksichtigung allfälliger mittelbarer Auswirkungen z.B. auf Preisgestaltung des Energieeffizienzmarktes.

e)    Welche quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die Triebhausgasbilanz Österreichs erwarten Sie?

f)     In welcher Form war ihr Haus in den Abschluss der Branchenvereinbarungen bzw. in die Ausarbeitung eines neuen Methodendokuments eingebunden? (Entscheidungsprozedere, Treffen, Informationsaustausch)?

4)    Medienberichten zufolge wurde eine Branchenvereinbarung mit der Mineralölindustrie über die Zugabe von Additiven bereits abgeschlossen.

a)    Können Sie diese Medienberichte bestätigen?

b)    Wenn ja, wann wurde die Vereinbarung abgeschlossen (genaues Datum) und zwischen welchen Vertragsparteien wurde diese Vereinbarung geschlossen?

c)    Um welche Additive genau handelt es sich bei dieser Vereinbarung bzw. – sollte es keine Branchenvereinbarung geben - welche Additive wurden bei Gesprächen zwischen Ihrem Haus und der Mineralölbranche ins Auge gefasst? (Bitte um genaue Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs)

d)    Wo werden diese Additive produziert und von wem? (Bitte um genaue Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des produzierenden Unternehmens)

e)    Werden diese Additive bereits eingesetzt oder handelt es sich um neue Stoffe bzw. Gemische?

f)     Wenn die Additive bereits eingesetzt werden, wo genau?

g)    Wie wirken diese Additive?

h)    Mit welcher Effizienzsteigerung kann durch die Additive gerechnet werden (bitte Angabe von Bandbreite)?

i)     Welcher Anteil an der Zielerreichung der gesamten Branche wird Ihrer Einschätzung nach durch den Zusatz dieser Additive gemäß allfälliger Branchenvereinbarung abgedeckt werden?

j)      Welcher Anteil an der kumulativen Zielerreichung des gesamten Gesetzes wird ihrer Einschätzung nach durch den Zusatz dieser Additive gemäß Branchenvereinbarung abgedeckt werden?

k)    Sind mögliche gesundheitsschädigenden Folgen dieser Additive bekannt? Wenn ja, welche?

l)      Sind mögliche schädigende Auswirkungen dieser Stoffe auf Gewässer und Wasserorganismen sind bekannt? Wenn ja, welche?

m)  Welche besonderen Vorkehrungen hinsichtlich Entsorgung der Additive sind zu beachten?

n)    Wie sind die Additive hinsichtlich ihrer Entsorgung einzustufen (gefährlicher oder ungefährlicher Abfall)?