4525/J XXV. GP

Eingelangt am 15.04.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Zugang zu internationaler Forschungsinfrastruktur

BEGRÜNDUNG

 

Der Zugang zu internationaler Großforschungsinfrastruktur und den neuesten Technologien ist für die Anschlussfähigkeit österreichischer Wissenschafter_innen, Universitäten und Forschungsinstitutionen an die internationale Spitzenforschung unabdinglich. Mit der steigenden Komplexität der Experimente gewinnt der Zugang zu solcher Infrastruktur zunehmend an Bedeutung. Durch Österreichs Beteiligung an internationalen Großforschungseinrichtungen und Forschungsnetzwerken wie CERN, ESRF, WMO oder EMBL und anderen soll der österreichischen Scientific Community der Zugang ermöglicht werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    An welchen internationalen Forschungseinrichtungen und -netzwerken ist Österreich aktuell beteiligt? Welche Mitgliedsbeiträge entfallen pro Jahr auf die einzelnen Projekte? Für welchen Zeitraum wurden die Beteiligungen jeweils abgeschlossen? Bitte um Auflistung.

2.    Welche konkreten Rechte entstehen Österreich aus den jeweiligen Beteiligungen? Bitte ebenfalls um genaue Auflistung.

3.    Ist die Nutzung internationaler Forschungsinfrastruktur Teil der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten oder der ÖAW?

4.    Wie erhalten österreichische Forscher_innen Zugang zu den internationalen Forschungsinfrastrukturen?


5.    Welche Abteilung und welche konkreten Beamt_innen des bmwfw sind für die Vergabe und Abwicklung zuständig?

6.    Können Anträge bezüglich der Nutzung der internationalen Forschungseinrichtungen beim bmwfw eingebracht werden?

a.    Wenn ja, sind diese Anträge von Institutionen, Forschungsgruppen oder Einzelpersonen zu stellen?

b.    Wenn ja, wo sind diese einzureichen?

c.    Wenn ja, welche formalen Kriterien müssen die Anträge erfüllen?

d.    Wenn ja, welche Fristen gelten für die Einbringung und wo sind diese verlautbart?

e.    Wenn ja, welchen Kriterien werden bei der Vergabe angewandt? Erfolgt die Vergabe nach Qualitätskriterien?

f.      Wenn ja, wo ist der Kriterienkatalog einsehbar?

g.    Wenn ja, wie erfolgt die Begutachtung der Anträge und durch wen?

h.    Wenn ja, von wem wird entschieden, ob ein Antrag genehmigt wird oder nicht? Wie erfolgt die Genehmigung bzw. die Benachrichtigung darüber?

i.      Wenn nein, warum nicht und in welcher Form erfolgt der Vergabeprozess dann?

7.    Wie viele Anträge wurden insgesamt seit 2010 gestellt? Wie viele davon wurden genehmigt, wie viele abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Jahren.

8.    Welche konkreten Anträge/Projekte wurden seit 2010 genehmigt? Bitte um Auflistung.

9.    Gibt es eine „Warteliste“ für besonders stark nachgefragte Infrastrukturen?