4531/J XXV. GP

Eingelangt am 15.04.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Länderspezifische Empfehlungen 2015 der EU-Kommission für Österreich

 

Die Länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission zeigen immer wieder deutlichen Handlungsspielraum in verschiedenen Politikfeldern auf, um ein wachstums- und damit auch wohlstandsförderndes Umfeld zu schaffen. Gerade für Österreich legt die EU-Kommission stets großes Augenmerk auf den Sozialbereich, insbesondere im Hinblick auf die mittel- und langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems.

Die Empfehlungen der EU-Kommission werden aber von Seiten der Regierung - insbesondere vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - ignoriert, obwohl gerade auch die von der Kommission beschriebenen demographischen, ökonomischen und finanziellen Entwicklungen einen verstärkten Reformwillen in diesen Bereichen erfordern. Vor allem das niedrige Pensionsantrittsalter wird hierbei angesprochen und kritisiert, wobei nicht nur dieses hauptverantwortlich ist für die langfristig angespannte Finanzierbarkeit. Dennoch werden für die nächsten Jahre  "[...] weitere strukturelle Maßnahmen, die darauf abzielen, die Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters von Frauen und Männern vorzuziehen, das tatsächliche Pensionsalter zu erhöhen und das Pensionsalter an die Veränderung der Lebenserwartung anzupassen, für notwendig befunden, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu verbessern." (S. 19)

Vorruhestandsregelungen und budgetäre Auswirkungen

"Das niedrige Pensionsalter ist zu einem großen Teil bedingt durch die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen und Invaliditätsrenten, was die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems beeinträchtigt. ... Vor diesem Hintergrund wurde Österreich empfohlen, die jüngsten Reformen im Bereich der Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen zu überwachen."

Wieso eine Überwachung dringend nötig ist, zeigt die EU-Kommission auf: "Es ist möglich, dass die bisher verabschiedeten Rentenreformen sich nicht in erheblichen Einsparungen niederschlagen werden. ... Wenngleich es noch zu früh ist, um die tatsächlichen budgetären Auswirkungen dieser Reformen zu bewerten, ist unklar, welche Einsparungen auf ihrer Grundlage erzielt werden können, insbesondere im Vergleich zu Ex-ante-Schätzungen der Regierung." (S. 20) Hierbei ist vor allem auf die erwarteten Einsparungen der Regierung bis 2016 aufgrund des Stabilitätsprogrammes 2012 zu verweisen. Diese wurden auf 4 Mrd EUR geschätzt (davon: 520 Mio EUR 2013, 267 Mio EUR 2014, 420 Mio EUR 2015 und 430 Mio EUR 2016). Für 2013 und 2014 konnten die Zahlen bestätigt werden, doch für 2015 ergibt sich aufgrund der Steigerung des Pensionsantrittsalters nur eine Einsparung in Höhe von 60 Mio. EUR. "Die Gründe für diese offenbar erfolgte Revision der Schätzungen sind unklar, vor allem deshalb, weil sie nicht mit den guten Fortschritten bei der Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters im Einklang zu stehen scheint; dies wirft Fragen hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Ex-ante-Schätzungen des Einsparpotenzials dieser Reformen auf." (S. 20)

Betrachtet man etwa die Reform der Invaliditätspension im Rahmen des SRÄG 2012, insbesondere die parlamentarischen Materialien und im Besonderen die finanziellen Erläuterungen, können bereits zum jetzigen Zeitpunkt relativ große Abweichungen von den damaligen Annahmen aufgezeigt werden. Beispielsweise wurde mit der Beschlussfassung der Reform davon ausgegangen, dass es 2014 rund 1.815 Zugänge zum Umschulungsgeld geben wird. Inzwischen hat sich gezeigt, dass 2014 in 3022 Fällen eine berufliche Umschulung bewilligt wurde. Der Zugang lag damit um zwei Drittel über der ursprünglichen Annahme. Der Zugang zum Rehabilitationsgeld wurde für 2014 in den finanziellen Erläuterungen auf 3.685 Fälle geschätzt. Laut Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumententschutz gab es zwar nur 3.392 Neufälle (ohne vorherigen Bezug einer befristeten Invaliditätspension), aber insgesamt 11.776 Zugänge zum Rehabilitationsgeld.

Dadurch sind möglicherweise die geringeren Einsparungen zu erklären. Möglicherweise hängen diese geringer als erwarteteten Einsparungen aber auch mit den höheren Kosten der eingeführten Rehabilitationsmaßnahmen zusammen. Die arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit der Rehabilitationsmaßnahmen kann erst mit dem Abschluss der ersten Rehabilitationsmaßnahmen abgeschätzt werden. Die Dauer dieser Rehabilitationsmaßnahmen wurde auf zwölf Monate geschätzt, wodurch inzwischen die ersten Verfahren abgeschlossen sein müssten - möglicherweise zeigen diese einen geringeren Erfolg als erwartet, wodurch geringere Einsparungen zu erklären wären.

Verlängerung des Erwerbslebens

Die Beschäftigungsquote der Altersgruppe 55-64 Jahre liegt mit nur 23% mehr als 10 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt. Die EU-Kommission stellt sogar fest, dass die gegenwärtigen Vorruhestandsregelungen einen negativen Einfluss auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer_innen hat. "Die jüngsten verfügbaren Daten weisen darauf hin, dass mindestens ein Drittel der Rentner gerne länger auf dem Arbeitsmarkt geblieben wäre; dieser Wert liegt um 16 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der EU-28." Die Kommission macht auch deutlich, welches die wesentlichen Faktoren sind, die eine Verlängerung des Erwerbslebens verhindern, welche sich kaum mit der Hauptforderung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - der Einführung eines "Bonus/Malus-Systems" - decken. Sie setzen an den Wurzeln des Problems an, statt die Symptome einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik bekämpfen zu wollen. Längere Erwerbstätigkeit verhindern Frühpensionierungsmöglichkeiten, zu hohe Arbeitskosten, fehlende altersfreundliche Arbeitsbedingungen bzw. in diesem Zusammenhang vor allem ungeeignete Qualifikationen und gesundheitliche Aspekte.


Eine verfehlte Arbeitsmarktpolitik kann dementsprechend für diese älteren Arbeitnehmer_innen dahingehend festgestellt werden, dass diese aufgrund ihrer ursprünglichen Qualifikationen keine altersfreundlichen Arbeitsbedingungen bedeuten können, weil damit Jobs verbunden sind, die eben nicht altersgerecht sind. Ab einem gewissen Alter hat der/die entsprechende Arbeitnehmer_in keine geeigneten Qualifikationen mehr, und durch den zu langen Verbleib in den jeweiligen Jobs auch gesundheitliche Probleme. Ein Anreiz trotzdem in den gesundheitlich wenig förderlichen Jobs zu verbleiben wird durch verschiedene Frühpensionierungsmöglichkeiten, insbesondere die Schwerarbeiterpensionen, gesetzt. Anstatt Anreize zu setzen, sich umzuqualifizieren und damit altersgerechtere Jobs anzunehmen, wird genau das Gegenteil gefördert - langfristig führt das für die Betroffenen aber zu einer schlechteren gesundheitlichen Verfassung, Invaliditäts- oder Schwerarbeiterpensionen, geringeren Pensionsansprüchen aber auch zu einer stärkeren Belastung des gesamten Pensionssystems.

Frauenpensionsantrittsalter

Die Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters bis 2033 und damit die Angleichung des Antrittsalters der Frauen an das der Männer wurde unsererseits des Öfteren kritisiert und genügend Initiativen wurden unsererseits gesetzt um dies zu ändern. Auch die EU-Kommission sieht mit dem niedrigeren Frauenpensionsantrittsalter einige Probleme: "Das niedrige gesetzliche Pensionsalter der Frauen setzt nicht nur mittelfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unter Druck, sondern führt auch zu geringeren Rentenansprüchen, die zu einem großen geschlechterspezifischen Rentengefälle beitragen, das von 35% im Jahr 2008 auf 42% im Jahr 2012 angestiegen ist." (S. 19) Die EU-Kommission weist damit mit Vehemenz auf die Notwendigkeit hin, das Frauenpensionsantrittsalter früher anzuheben. Dass hier das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sich dagegen wehrt, ist nicht verständlich, da durch die gegenwärtige Regelung Altersarmut und eine finanzielle Abhängigkeit von Partnereinkommen bzw. -pensionen fortgeschrieben wird.

Die gängige Argumentation des Sozialministeriums der Vertrauensschutz würde eine frühere Anhebung nicht zulassen, ist auf Grundlage mehrfacher Experten-Meinungen (wie z.B. Arbeits- und Sozialrechtsexperte Prof. Wolfgang Mazal) nicht haltbar. Auch die Argumentation, eine frühere Anhebung würde zu einer unverhältnismäßig höheren Arbeitslosigkeit dieser Gruppe beitragen, ist aufgrund genügender Arbeitsmarktstudien nicht zu rechtfertigen. Diese Hintergründe würden ohnehin bei der Erstellung der länderspezifischen Empfehlung von der EU-Kommission berücksichtigt.

Veränderung der Lebenserwartung

Eine weitere unserer Forderungen greift die EU-Kommission in seinen spezifischen Empfehlungen für Österreich auf - nicht das erste Mal. Die Anpassung des Pensionsalters an Veränderungen der Lebenserwartung wird gefordert, um eine langfristige Finanzierung des Pensionssystems zu verbessern. Dementsprechend kritisiert wird, dass keine Maßnahmen getroffen wurden, um das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Zusätzlich kritisiert die Kommission, dass das Pensionsmonitoring gesetzlich nicht implementiert wurde und damit auch keine Maßnahmen getroffen wurden, die die bei Pfadabweichungen (von einem, aus unserer Sicht gegenwärtig nachhaltig nicht finanzierbarem Pfad) greifen würden.

Aus unserer Sicht sollten die Empfehlungen der EU-Kommission ernst genommen werden, um ein wohlstands- und wachstumsförderndes Umfeld bereitstellen zu können.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Aus welchen Gründen wird den wiederholt erhobenen Forderungen der EU-Kommission nach Maßnahmen, die das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung koppeln, durch die Bundesregierung nicht entsprochen?

2.    Ist vom BMASK geplant, die Empfehlung der EU-Kommission bzgl. einer Koppelung des gesetzlichen Pensionsalters an die Lebenserwartung umzusetzen?

3.    Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

4.    Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die Ablehnung dieser Empfehlung?

5.    Aus welchen Gründen wird den wiederholt erhobenen Forderungen der EU-Kommission nach einer vorgezogenen Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters von Frauen und Männern nicht entsprochen?

6.    Ist geplant, die Empfehlung der EU-Kommission bzgl. einer früheren Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters von Frauen und Männern umzusetzen?

7.    Wann ja, ab wann ist mit einer Angleichung zu rechnen?

8.    Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die Ablehnung dieser Empfehlung?

9.    Werden weitere Maßnahmen getroffen, die Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausscheidens von Erwerbstätigen aus dem Arbeitsmarkt (aufgrund von Frühpensionierungsmöglichkeiten) zu reduzieren, damit diese Möglichkeiten kein Hindernis für einen längeren Verbleib am Arbeitsmarkt mehr darstellen, womit einer weiteren Empfehlung der EU-Kommission nachgekommen würde?

10. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um die Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt (aufgrund von Frühpensionierungsmöglichkeiten) zu reduzieren?

11. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die Ablehnung der Empfehlung?

12. Wenn die Ablehnung mit dem Vertrauensschutz gerechtfertigt wird, wieso wird sie damit gerechtfertigt, obwohl maßgebliche Juristen diesen Grund nicht nachvollziehen können?

13. Werden Maßnahmen getroffen, damit fehlende altersfreundliche Arbeitsbedingungen kein Hindernis für einen längeren Verbleib am Arbeitsmarkt mehr darstellen, womit einer Empfehlung der EU-Kommission nachgekommen würde?

14. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um altersgerechte Arbeitsbedingungen bereitzustellen?

15. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die Ablehnung der Empfehlung?

16. Werden Maßnahmen getroffen, damit hohe Arbeitskosten (Lohnnebenkosten) kein Hindernis für einen längeren Verbleib am Arbeitsmarkt mehr darstellen, womit einer Empfehlung der EU-Kommission nachgekommen würde?

17. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um hohe Arbeitskosten (Lohnnebenkosten) zu reduzieren?

18. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die Ablehnung der Empfehlung?


19. Werden Maßnahmen getroffen, damit ungeeignete Qualifikationen (der Arbeitnehmer_innen) kein Hindernis für einen längeren Verbleib am Arbeitsmarkt mehr darstellen, womit einer Empfehlung der EU-Kommission nachgekommen würde?

20. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um ungeeignete Qualifikationen (der Arbeitnehmer_innen) auszubessern?

21. Wenn nein, wie rechtfertigen Sie die Ablehnung der Empfehlung?

22. Wie rechtfertigen Sie die Einführung eines geplanten Bonus-Malus-Systems, während die EU-Kommission in ihren Empfehlungen mit keinem Wort ein solches System erwähnt oder propagiert, sondern andere Maßnahmen fordert, die tatsächlich an der Grundproblematik für ältere Arbeitnehmer_innen ansetzt?

23. Aus welchen Gründen werden, der jüngsten Übersicht über die Haushaltsplanung zufolge, im Jahr 2015 infolge des Anstiegs des tatsächlichen Pensionsalters lediglich Einsparungen in Höhe von 60 Mio. EUR (statt 420 Mio. EUR) erwartet?

24. Werden Maßnahmen gesetzt, um das Ziel von 420 Mio. EUR für 2015 noch zu erreichen?

25. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt?

26. Wenn nein, warum werden keine Maßnahmen gesetzt?

27. Wieso vermutet die EU-Kommission, dass es möglich ist, dass die bisher verabschiedeten Pensionsreformen sich nicht in erheblichen Einsparungen niederschlagen werden?

28. Woran liegt es, dass sich die massive Erhöhung des Pensionsantrittsalters 2014 laut EU-Kommission kaum finanziell auswirkt?

29. Liegt dies an falschen Abschätzungen über die Folgen der Inanspruchnahme von Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen als Ersatz einer befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension?

30. Liegt dies an falschen Abschätzungen über den Erfolg von Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen als Ersatz einer befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension?

31. Wie erklären Sie sich die höhere Inanspruchnahme von Umschulungsgeld (3.022 Zugänge 2014) im Vergleich zu den finanziellen Erläuterungen bei der Beschlussfassung des SRÄG 2012 (1.815 Zugänge)?

32. Wie erklären Sie sich die höhere Inanspruchnahme von Rehabilitationsgeld (11.775 Zugänge 2014) im Vergleich zu den finanziellen Erläuterungen bei der Beschlussfassung des SRÄG 2012 (3.685 Zugänge)?

33. Für wie viele Personen konnten bereits Rehabilitationsmaßnahmen abgeschlossen werden?

34. Wie viele dieser Personen konnten bereits am Arbeitsmarkt vermittelt werden?

35. Wie viele dieser Personen sind bereits mehr als 3 Monate in Beschäftigung?

36. Wie vielen dieser Personen wurde nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahmen eine unbefristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zuerkannt?

37. Wie hoch waren bisher die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen, die bereits abgeschlossen wurden?

38. Für wie viele Personen konnten bereits Umschulungsmaßnahmen abgeschlossen werden?


39. Wie viele dieser Personen konnten bereits am Arbeitsmarkt vermittelt werden?

40. Wie viele dieser Personen sind bereits mehr als 3 Monate in Beschäftigung?

41. Wie vielen dieser Personen wurde nach Abschluss der Umschulungsmaßnahmen eine unbefristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zuerkannt?

42. Wie hoch waren bisher die Kosten der Umschulungsmaßnahmen die bereits abgeschlossen wurden?