4630/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend: Anzahl , Höhe und Entzug der Ausgleichszulagen in den Jahren 2013 und 2014.

 

 

Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der Pensionsversicherung, die grundsätzlich allen Pensionisten und Pensionistinnen ein bestimmtes Mindesteinkommen sichern soll. Der dieszügliche Richtsatz beträgt aktuell für Einzelpersonen 872,31 Euro bzw. für Ehegatten im gemeinsamen Haushalt 1.307,89 Euro.

 

Erreicht gemäß § 292 ASVG die Pension zuzüglich eines aus übrigen Einkünften des Pensionsberechtigten erwachsenden Nettoeinkommens und diverser weiterer Beträge nicht die Höhe dieses Richtsatzes, so hat der Pensionsberechtigte Anspruch auf eine Ausgleichszulage zur Pension.

 

Voraussetzung für den Bezug einer Ausgleichszulage ist nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern der rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt im Inland. In den Genuss einer Ausgleichszulage kommen daher nicht nur Pensionsbezieher aus Österreich, sondern auch (andere) EU-Bürger und Bürger aus Drittstaaten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wieviele Personen haben 2013 eine Ausgleichszulage bezogen ? (inkl. Höhe)

 

2.    Wieviele Personen haben 2014 eine Ausgleichszulage bezogen ? (inkl. Höhe)

 

3.    Wieviele österreichische Staatsbürger haben 2013 eine Ausgleichszulage bezogen ? (inkl. Höhe und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern)

 

4.    Wieviele österreichische Staatsbürger haben 2014 eine Ausgleichszulage bezogen (inkl. Höhe und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern) ?

 

5.    Wieviele EU-Bürger haben 2013 eine Ausgleichszulage bezogen ? (inkl. Höhe und aufgeschlüsselt nach den EU-Staaten)

 

6.    Wieviele EU-Bürger haben 2014 eine Ausgleichszulage bezogen ? (inkl. Höhe und aufgeschlüsselt nach den EU-Staaten).

 

7.    Wieviele Bürger aus Drittstaaten haben 2013 eine Ausgleichszulage bezogen ? (inkl. Höhe und aufgeschlüsselt nach den Drittstaaten)

 

8.    Wieviele Bürger aus Drittstaaten haben 2014 eine Ausgleichszulage bezogen ? (inkl. Höhe und aufgeschlüsselt nach den Drittstaaten) ?

 

9.    § 292 ASVG definiert als Voraussetzung für den Bezug der Ausgleichszulage den „rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland“. Was versteht man genau darunter, und welche Kriterien bzw. Gesetze werden da genau herangezogen ?

 

10. Wie und wie oft erfolgt die Kontrolle des „rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts im Inland“ ?

 

11. Wievielen Personen wurde 2013 die Ausgleichszulage entzogen ? Aus welchen Gründen ? (aufgeschlüsselt nach Österreichern, EU-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten)

 

12. Wievielen Personen wurde 2014 die Ausgleichszulage entzogen ? Aus welchen Gründen ? (aufgeschlüsselt nach Österreichern, EU-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten)

 

13. Welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für Ausgleichszulagenbezieher bei der Angabe falscher Tatsachen ?

 

14. Wieviele Ausgleichszulagenbezieher wurden 2013 wegen Angabe falscher Tatsachen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt bzw. gerichtlich verurteilt ? (aufgeschlüsselt nach Österreichern, EU-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten)

 

15. Wieviele Ausgleichszulagenbezieher wurden 2014 wegen Angabe falscher Tatsachen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt bzw. gerichtlich verurteilt ? (aufgeschlüsselt nach Österreichern, EU-Bürgern und Bürgern aus Drittstaaten)