4633/J XXV. GP
Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schubhaftzentrum Vordernberg
Der Homepage http://steiermark.orf.at/news/stories/2704331/ konnte am 09.04.2015 folgendes entnommen werden:
„Schubhaftzentrum Vordernberg nahezu leer
Nach Verzögerungen bei der Inbetriebnahme und der Flucht mehrerer Insassen hat man nun im Schubhaftzentrum Vordernberg mit mangelnder Auslastung zu kämpfen: Aufgrund einer Gesetzeslücke steht das Zentrum nahezu leer.
Rund 200 Bewohner hätten in dem Vordernberger Gebäudekomplex Platz, von einem Vollbetrieb war man aber von Anfang an weit entfernt: So wurden zum Beispiel im ersten halben Jahr des Bestehens insgesamt nur 81 Insassen beherbergt - mehr dazu in Vordernberg: 81 Insassen im ersten halben Jahr (15.7.2014); aktuell sind es gar nur drei Personen, die hier auf ihre Abschiebung vorbereitet werden. Derzeit sind in Vordernberg nur drei Personen untergebracht.
Lücke im Fremdenpolizeigesetz
Hauptgrund für die mangelnde Auslastung ist, dass der Verwaltungsgerichtshof im März das Fremdenpolizeigesetz bemängelte: Flüchtlinge mit sogenanntem Dublin-3-Status, für die eigentlich andere Länder zuständig sind, dürfen in Österreich vorerst nicht mehr in Schubhaft genommen werden; auch nicht bei Fluchtgefahr, weil dieser Begriff im Gesetz nicht ausreichend geregelt sei, so die Entscheidung der Richter.
Für Vordernberg bedeutet das, dass 30 Insassen das Anhaltezentrum verlassen mussten und jetzt in Erstaufnahmezentren betreut werden. Das Gesetz soll bis Juli repariert sein - bis dahin dürfen in Vordernberg aber keine Dublin-3-Flüchtlinge sein, und das Haus wird spärlich belegt bleiben. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: