4636/J XXV. GP

Eingelangt am 22.04.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Autobahnmaut

 

 

Seit 1997 muss eine Maut für die Benützung von österreichischen Schnellstraßen und Autobahnen entrichtet werden. Dies erfolgt in Form des Erwerbs einer Vignette, welche als Zahlungsnachweis gilt und an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Die Einnahmen aus dem Vertrieb dieser Vignette, welcher in Raststätten, Dienstellen des ÖAMTC und des ARBÖ, Tankstellen sowie Tabaktrafiken erfolgt, tragen zur Finanzierung der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) bei. Die Preise werden gesetzmäßig jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HPVI) angepasst, was für 2015 eine Erhöhung um 2,1 Prozent bedingte. Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, also LKW, Busse sowie schwere Wohnmobile, müssen eine fahrleistungsabhängige Maut zur Nutzung von Schnellstraßen und Autobahnen entrichten. Laut Eigenbeschreibung auf ihrer Homepage finanziert sich die ASFINAG, welche vollständig im Besitz der Republik Österreich ist, ausschließlich über Mauteinnahmen und muss nicht auf Mittel aus dem Staatsbudget zurückgreifen. Die daraus erzielten Beträge würden wiederum fast ausschließlich in Betrieb, Sicherheit und Bau des hochrangigen Straßennetzes investiert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Verkauf von Autobahnvignetten jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014?

2.     Wie viele Autobahnvignetten (jeweils aufgegliedert nach Gültigkeitsdauer) wurden jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 verkauft?

3.     In welcher Höhe beliefen sich die Erträge aus der Maut für Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils?

4.     Wie viele Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen nutzten diese Maut in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils?

5.     In welcher Höhe belief sich dabei der Anteil an Kraftfahrzeugen mit ausländischem Zulassungsort in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils, aufgliedert in Fahrzeugtypen?

6.     Zu welchen Anteilen und für welche Vorhaben wurden die Mauteinnahmen in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 durch die ASFINAG jeweils verwendet?

7.     Wie viele Mitarbeiter beschäftigte die ASFINAG in oben genannten Zeiteinheiten jeweils und wie hoch waren die Personalkosten in diesen?

8.     Werden seitens der ASFINAG Arbeiten bzw. Tätigkeiten an andere Firmen vergeben oder ausgelagert?

9.     Wenn ja, an welche und in welcher Höhe belaufen sich die dafür anfallenden Ausgaben?

10.  Wie viele „Mautsünder“ konnte die ASFINAG in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils feststellen?

11.  Wie gliedert sich diese Zahl in PKW, Motorräder und LKW?

12.  In welcher Höhe belief sich der Anteil an Kraftfahrzeugen mit ausländischem Zulassungsort?

13.  Welche Einnahmen konnten durch die anfallenden Strafgelder in den angeführten Jahren jeweils erzielt werden?